Рет қаралды 227
Es gibt Probleme und Streitigkeiten, die man nicht allein lösen kann.
Wenn man aber nicht viel Geld hat, überlegt man, ob man sich eine Beratung bei einem Anwalt überhaupt leisten kann. Für diese Fälle gibt es die Beratungshilfe. Was das ist, und wie man sie beantragt, erkläre ich in folgendem Video.
Wie beantragt man Beratungshilfe?
Das ist Peter. Er hat Streit mit seinem Telefonanbieter. Er kann das Problem allein nicht lösen. Deshalb möchte er sich von einem Anwalt beraten lassen.
Aber das kostet Geld.
Peter hat nicht viel Geld, denn er bezieht Leistungen vom Jobcenter. Menschen, die selbst nicht genug Geld haben, und auch keine Hilfe von einer anderen Stelle bekommen, können Beratungshilfe beantragen.
Außerdem ist wichtig, dass es einen guten Grund gibt, einen Anwalt einzuschalten.
Die Beratungshilfe muss Peter beim Amtsgericht seiner Stadt beantragen. Dafür gibt es einen Antrag, den er ausfüllen muss.
Den Antrag kann er sich beim Amtsgericht abholen, oder aus dem Internet ausdrucken.
Im Antrag muss er seine persönlichen Daten, wie zum Beispiel seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine Adresse eintragen.
Außerdem muss er kurz das Problem beschreiben, wegen dem er eine Beratung aufsuchen möchte. Danach muss er aufschreiben, wieviel Geld er hat, wie groß seine Wohnung ist und wieviel sie kostet und noch einiges mehr.
Zu dem ausgefüllten Antrag muss Peter auch noch seinen Leistungsbescheid vom Jobcenter, seinen Mietvertrag und einen aktuellen Kontoauszug beim Amtsgericht vorlegen.
Wenn der Antrag vom Amtsgericht genehmigt wird, kann Peter einen Termin bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen.
Vom Amtsgericht bekommt er einen Berechtigungsschein. Mit diesem Schein kostet ihn die Beratung beim Rechtsanwalt nur noch 15 Euro.
Peter ist sehr froh, dass der Rechtsanwalt ihm nun helfen kann. Wie der Antrag auf Beratungshilfe ausgefüllt werden muss, zeige ich in einem anderen Video.
Viel Erfolg!