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Die AfD darf bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden. Das hat das Oberverwaltungsgerichts am Montag (13.05.) in Münster entschieden. Die Berufung der AfD ist damit also gescheitert. Das Gericht findet, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, "deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen". Das wäre diskriminierend und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Was bedeutet das für die Partei, welche Folgen hat es? Und wie rechtsextrem ist die AfD in Hessen? Das klären wir heute in DAS THEMA, deinen exklusiven youtube News der hessenschau.
#DASTHEMA #afd #verfassungsschutz
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