FinanzOnline: Einkommensteuererklärung 2023/24 in Österreich | Komplett-Anleitung

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Arbeiterkammer Österreich

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Күн бұрын

Unsere Komplett-Anleitung für die #Einkommensteuererklärung 2023 für freie Dienstnehmer:innen via #FinanzOnline. AK Steuerexpertin Dominique Feigl erklärt dir, wie du den Veranlagungsfreibetrag ermittelst, einen Erklärungswechsel bei FinanzOnline durchführst, was die Kleinunternehmerpauschalierung ist und wie du deine Einkommensteuererklärung korrekt erledigst.
☛ Eine Einkommensteuererklärung musst du dann machen, wenn:
-Du dein Einkommen ausschließlich aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielst und es höher als 12.816 Euro(2024) ist.
- Du zusätzlich zu einem Arbeitsverhältnis oder einer Pension ein selbstständiges Einkommen über 730 Euro hast und das Gesamteinkommen höher ist als 13.981 Euro(2024).
- Das Finanzamt dich dazu auffordert.
Ergänzende Info zur Kleinunternehmerpauschalierung: Sie ist auch anwendbar, wenn die 35.000 Euro-Grenze um nicht mehr als 5.000 Euro überschritten wurde.
☛ Alle unsere Videos rund um den Steuerausgleich in Österreich: • Steuerausgleich in Öst...
☛ Ratgeber & alle Infos zur Einkommensteuererklärung: www.arbeiterkammer.at/beratun...
☛ Video-Kapitel
0:00 Einleitung
0:15 Veranlagungsfreibetrag
3:17 Erklärungswechsel
7:46 Einkommensteuererklärung 2023
10:45 Betriebliche Einkunftsarten
11:40 Kleinunternehmerpauschalierung
14:20 Gesamtsaldo der Einkünfte
14:55 Vorberechnung
Fotocredit Thumbnail: ©Milan, stock.adobe.com
╼ Wer wir sind ╼╼╼╼
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Пікірлер: 23
@dianeyabaralvarez8451
@dianeyabaralvarez8451 2 ай бұрын
Hallo :) Danke für das Video, jedoch habe ich zwei Fragen: - Wo füge ich die Betreibsausgaben aus? - Muss ich zwei verschiedene Einkommensteuererklärungen machen, wenn ich zwei Betriebe habe?
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer 2 ай бұрын
Hallo! Bei mehreren Betrieben wird nur eine Einkommensteuererklärung durchgeführt - und zwar mit mehreren Beilagen. In den Beilagen findest du die Möglichkeit, die tatsächlichen Betriebsausgaben einzutragen. Statt den tatsächlichen Betriebsausgaben könntest du auch die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch nehmen. Hier wird der Pauschalbetrag auf Grundlage der Branchenkennzahl automatisch von der Finanz berechnet. Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 Alles Gute und liebe Grüße
@fabiennest844
@fabiennest844 Ай бұрын
Hallo, danke für die genaue Anleitung. Muss ich in diesem Fall danach noch separat die Umsatzsteuererklärung auf FinanzOnline abgeben oder wird diese automatisch "gestrichen", da ich die als Kleinunternehmen nicht machen muss? Danke
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer Ай бұрын
Hallo, wenn du die Einkommensteuererklärung als Kleinunternehmer durchführst, dann musst du keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Zu beachten ist, dass du in deinen Honorarnoten die Umsatzsteuer nicht extra ausweisen darfst. Bei weiteren Fragen melde dich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207 Liebe Grüße
@fabiennest844
@fabiennest844 Ай бұрын
@@arbeiterkammer Vielen Dank. :)
@thEagle12
@thEagle12 3 ай бұрын
Guten Tag. Wie bzw was muss man ausfüllen wenn man bei einer Firma als Freier Dienstnehmer gearbeitet und die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten hat. Bei mir steht zum Beispiel.; Neben Vollzeit Beschäftigung L1 und neben dem Freien Dienstnehmer M. Reicht hier eine normale Arbeitnehmerveranlagung ? Wenn ja, wird aber bei der Berechnung mit Berechnungsblatt die Firma wo ich als Freier Dienstnehmer tätig war nicht berücksichtigt bzw ist nicht oben drauf. Wäre super toll wenn sie mich aufklären würden. Liebe Grüße
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer 3 ай бұрын
Hallo! Die Einkünfte aus dem freien Dienstverhältnis müssen Sie dann in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn Ihr Gesamteinkommen im Kalenderjahr die Steuergrenze (12.816 Euro für 2024) überschreitet und der Gewinn aus dem freien Dienstvertag mehr als 730 Euro beträgt. In diesem Fall ersetzt die Einkommensteuererklärung die Arbeitnehmerveranlagung. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne direkt bei uns: +43 1 501 65 1207
@babs_456
@babs_456 20 күн бұрын
Guten Tag! Vielen Dank für die Anleitung! Ich habe noch eine Frage: Muss ich in der Einkommenssteuererklärung alle Einkünfte die im Steuerakt erscheinen angeben, also in meinem Fall auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Art L1) (1050€/ Jahr) und Krankengeld der ÖGK (Art L3) (46€) angeben? Vielen Dank!
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer 20 күн бұрын
Hallo, bei der Einkommensteuererklärung musst du auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit angeben. Hierbei zählen nur die L1-Meldungen. Die Meldungen der ÖGK zählen nicht als bezugsauszahlende Stelle und musst diese daher auch nicht angeben. Alles Gute und liebe Grüße
@babs_456
@babs_456 20 күн бұрын
@@arbeiterkammer Vielen Dank für die Antwort! Wo muss ich die L1 Meldungen angeben? Kann es sein, dass diese automatisch übernommen werden, ohne dass ich bei der Einkommenssteuererklärung extra Felder ausfüllen muss? Liebe Grüße!
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer 15 күн бұрын
Die L1-Meldungen werden automatisch übernommen. Du musst allerdings beim Unterpunkt „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ die Anzahl der gehaltsauszahlenden Stellen im betreffenden Jahr eintragen. Hattest du also zB einen Arbeitgeber, dann trägst du „1“ ein.
@Chrisko1492
@Chrisko1492 Ай бұрын
Hallo, ich habe nur eine kleine selbständige Tätigkeit (>300€/Jahr), zusätzlich zu meinem normalen Angestelltenjob. In Finanzonline steht aber nur „Einkommenssteuererklärung“, keine ANV. Muss ich jetzt E1 und E1A ausfüllen und dort auch die ganzen Einkünfte aus meinem Angestelltenverhältnis angeben?
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer Ай бұрын
Hallo, wenn einmal eine Einkommensteuererklärung eingereicht wurde, musst du wieder aktiv einen Erklärungswechsel beantragen, um eine Arbeitnehmerveranlagung machen zu können. Du kannst aber auch die Einkommensteuererklärung einreichen, auch wenn es nicht notwendig ist. Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch bei uns: +43 1 501 65 1207 Alles Gute und liebe Grüße
@Chrisko1492
@Chrisko1492 Ай бұрын
Danke!
@VerenaLazic
@VerenaLazic Ай бұрын
Hallo, bin als selbstständige Nageldesignerin tätig und habe sonst noch einen Teilzeitjob im Büro. Ist die Anleitung im Video die selbe?
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer Ай бұрын
Hallo, du wirst höchstwahrscheinlich eine Einkommensteuererklärung machen müssen. Unser Video richtet sich aber vor allem an Personen mit einem Werkvertrag oder einem freiem Dienstvertrag. Die Einkommensteuererklärung musst du machen, wenn du mit deiner Selbstständigkeit ein Einkommen über 730 Euro hast und gemeinsam mit deinem Teilzeitjob in Summe mehr als 12.756 (für 2023) verdient hast. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne direkt telefonisch bei uns melden: +43 1 501 65 1207 Alles Gute und liebe Grüße
@Escapism1
@Escapism1 23 күн бұрын
Hallo, Ich habe Im Oktober 2023 ein Kleinunternehmen (mit Kleinunterneherregelung/USt Befreiung) angemeldet aber bis jetzt keine Einnahmen erzielt (abgesehen von meinem Hauptjob als Angestellte). Laut FinanzOnline muss ich eine Einkommenssteuererklärung (E1) abgeben. Wie gehe ich hier am besten vor?
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer 22 күн бұрын
Hallo, als Arbeiterkammer dürfen wir nur zu nichtselbstständigen Einkünften beraten. Bei speziellen Fragen zu deinen selbstständigen Einkünften müsstest du dich bitte an eine Steuerberaterin bzw einen Steuerberater wenden. Ganz grundsätzlich können wir dir aber sagen: Wenn du im letzten Jahr tatsächlich keinen selbstständigen Gewinn erwirtschaftet hast, dann füllst du nur jene Felder aus, die dich wirklich betreffen. Heißt: du füllst die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus. Die selbstständigen Einkünfte kannst du leer lassen oder du trägst eine „0“ ein. Alles Gute und liebe Grüße
@ninounana4952
@ninounana4952 2 ай бұрын
Hallo ich habe freibetragsbescheid 2025 eine jahresfreibetrag 2280 euro und Monatesfreibetrag 190 euro was bedeutet das bitte ?
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer 2 ай бұрын
Hallo, die Antwort ist leider nicht ganz einfach. Die Höhe deines Freibetragsbescheids ergibt sich aus den Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen, die du bei der Einkommensteuererklärung angegeben hast. Der Freibetragsbescheid wird dir zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid zugeschickt und er gilt immer für das übernächste Kalenderjahr - in deinem Fall also für das Jahr 2025. Du hast die Möglichkeit, diesen Bescheid in der Personalabteilung abzugeben, damit dein Arbeitgeber 2025 diesen Betrag bereits in der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigen kann. Es wird dann davon ausgegangen, dass du wieder Ausgaben in dieser Höhe haben wirst. Ist das nicht der Fall, solltest du den Freibetragsbescheid beim Arbeitgeber nicht abgeben. Die Konsequenz wäre eine verpflichtende Veranlagung mit einer entsprechenden Nachzahlung. Mehr Infos zum Freibetragsbescheid findest du hier: www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerInnenveranlagung/Freibetragsbescheid.html Bei Nachfragen melde dich bitte am besten direkt bei unseren Expertinnen und Experten: +43 1 501 65 1207 Alles Gute und liebe Grüße
@tb9217
@tb9217 Ай бұрын
Hallo, Habe alle Daten angegeben aber bei mir wechselt die Ansicht nicht sofort von Arbeitnehmerveranlagung auf die Einkommenssteuer Seite. Kann das länger dauern?
@arbeiterkammer
@arbeiterkammer Ай бұрын
Hallo, grundsätzlich sollte der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung sofort passieren. Um dann in die Einkommensteuererklärung einzusteigen, muss man unter „Weitere Services > Erklärungen“ das jeweilige Jahr eingeben. Sollte es weiterhin nicht klappen, wende dich bitte telefonisch an uns: +43 1 501 65 1207 Alles Gute und liebe Grüße
@speising0
@speising0 Ай бұрын
da ist ziemlich wichtig, die ansicht im video gibt es nämlich nicht (mehr).
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