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Für wen gilt die Außenwirtschaftsverordnung (kurz: AWV)? Für alle Privatpersonen und Unternehmen, die größere Geldsummen oder Beteiligungen in Bezug auf ausländische Beziehungen haben.
Ab einer Summe von 12.500,-€ pro Einzelüberweisung besteht eine Meldepflicht an die Bundesbank, egal ob Geldein- oder Ausgang.
Vielen ist das aber garnicht richtig bewusst oder sogar gänzlich unbekannt. Viele nützliche Informationen dazu und ein Gespräch über eigene Erfahrungen mit dem AWV in diesem Podcast!
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