BGH-Urteil: Fristlose & "hilfsweise" fristgemäße Kündigung bei Zahlungsverzug zulässig

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phoenix

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5 жыл бұрын

BGH-Urteil vom 19.09.2018
Wenn einem Mieter fristlos gekündigt wird, weil er seine Miete nicht rechtzeitig bezahlt hat, kann er schnell doch noch zahlen und so die fristlose Kündigung abwenden. Damit ist die Kuh aber nicht zwingend vom Eis. Denn viele Vermieter sprechen in solchen Fällen zugleich „hilfsweise“ auch noch eine ordentliche #Kündigung aus, also mit #Kündigungsfrist. So wollen sie sicherstellen, dass der #Mieter auf jeden Fall ausziehen muss. Der BGH hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn neben der fristlosen Kündigung auch noch mit einer Frist gekündigt wird.
In den beiden Fällen aus Berlin hatten die Mieter zwei Monatsmieten nicht bezahlt. Ihnen wurde fristlos gekündigt. In den Kündigungsschreiben hieß es, dass „hilfsweise“ auch noch mit Frist gekündigt werde. Die Mieter zahlten. Damit war die fristlose Kündigung vom Tisch. Nun muss noch geklärt werden, ob das vertragswidrige Verhalten der Mieter so schwer wiegt, dass sie trotzdem ausziehen müssen. Deshalb hat der BGH die beiden Fälle an die Vorinstanz, das Landgericht Berlin, zurückverwiesen.

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phoenix
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