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Das Kabinett der Bundesregierung hat einem Gesetzesvorschlag für eine einfachere Einbürgerung zugestimmt. Dieses Gesetz soll nicht nur die Anforderungen für die Einbürgerung senken, sondern auch die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit - sprich doppelte Staatsbürgerschaft - erlauben.
Es soll jetzt möglich sein, nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland den deutschen Pass zu beantragen. Mit der Reform möchte die Bundesregierung Deutschland für Fachkräfte attraktiver gestalten. Ziel ist es, Menschen dazu zu ermutigen, in Deutschland besser Fuß zu fassen und sich als Teil der Gemeinschaft zu fühlen.
Allerdings gibt es Voraussetzungen: Die Person muss sich zu den Werten unserer freien Gesellschaft bekennen, also die Würde und Gleichheit aller Menschen respektieren. Außerdem muss die Person ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe bestreiten können. Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Gründen Straftaten begangen haben, werden ausdrücklich von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Innenministerin Nancy Faeser betonte die Bedeutung der Reform: „Wir werden die besten Köpfe in der Welt nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können.“ Faeser fügte hinzu: „Wer unsere Werte nicht teilt, kann kein Deutscher werden.“
Jedoch gibt es auch Kritik an der Reform. Alexander Dobrindt, der CSU-Landesgruppenchef, warf der Ampel-Koalition vor, leichtfertig mit dem Staatsbürgerschaftsrecht umzugehen. Er sieht die Reform als eine Gefahr für den gesellschaftlichen Konsens und warnte vor weiterer Polarisierung. Laut Dobrindt könnte die „schnelle Einbürgerung mit niedrigen Voraussetzungen“ die Integration erschweren, statt sie zu fördern.
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann.
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Der Beitrag wurde am 23.08.2023 ausgestrahlt und gibt den Nachrichtenstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Das Video wurde seitdem nicht aktualisiert.