Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes (Teil 2) | Staatsorganisationsrecht | Folge 4

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Bucerius Law School – Lecture digital

Bucerius Law School – Lecture digital

3 жыл бұрын

‼️ Alle Videos zum Staatsorganisationsrecht finden sich in der playlist unter
➡️ buceri.us/staatsorga
Ohne große Vorrede geht es weiter mit Teil 2 zum Gesetzgebungsverfahren des Bundes - von der Beteiligung des Bundesrates bis zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Viel Spaß und viel Erfolg!
▶ Inhaltsverzeichnis
0:15 Recap
0:33 3. Beteiligung des Bundesrates (vom beschlossenen zum zustande gekommenen Gesetz)
1:55 Zustimmungsgesetze
2:35 qualifizierte Zustimmungsgesetze
4:54 Einspruchsgesetze
19:00 Ausfertigung
19:10 Verkündung
---
Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, geboren am 14. Januar 1965, ist seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School in Hamburg.
Er studierte Rechtswissenschaft in Tübingen und Aix-en-Provence, legte 1988 die Maîtrise en droit und 1991 das erste juristische Staatsexamen ab. Von 1991 bis 1995 war er geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Tübingen.
1993 wurde Jörn Axel Kämmerer mit einer Arbeit zum Thema „Die Antarktis in der Raum- und Umweltschutzordnung des Völkerrechts“ promoviert. Das zweite juristische Staatsexamen legte er 1995 ab. Im selben Jahr wurde er zum Assistenten Wolfgang Graf Vitzthums ernannt, 2000 erfolgte die Habilitation mit einer Arbeit zum Thema „Privatisierung. Typologie - Determinanten - Rechtspraxis - Folgen“. Ebenfalls 2000 nahm er einen Ruf an die Bucerius Law School an.
Seine Forschungsschwerpunkte bilden internationales Wirtschaftsrecht, Recht staatsfreier Räume, Europäisches Wettbewerbsrecht, öffentliche Unternehmen, Privatisierung, Regulierung und Föderalismus.
Seit 2016 ist er Generalsekretär der Societas Iuris Publici Europaei (SIPE).
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Staatsorganisationsrecht, die Teil des Grundstudiums an der Bucerius Law School ist und im 3. Trimester unterrichtet wird. Prof. Kämmerer bedankt sich bei Yannek Wloch für tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie beim Learning Innovation Lab der Bucerius Law School für die Begleitung und Umsetzung.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Bucerius Law School als Autor.
#bucerius_law #staatsoga #LearningInnovationLab

Пікірлер: 16
@OfficialGregor
@OfficialGregor 2 жыл бұрын
Wirklich sehr schön vorgetragen. Sie haben mir damit wirklich geholfen. Vielen Dank. :)
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Das freut uns sehr!
@Herr_Internet
@Herr_Internet 3 жыл бұрын
Zunächst einmal: VIELEN DANK! Sehr angenehm um den Stoff zu wiederholen. Folgen noch weitere Videos?:)
@buceriuslaw
@buceriuslaw 3 жыл бұрын
Vielen Dank für die Rückmeldung! Ja es folgen noch 6 weitere Videos zum Staatsorganisationsrecht.
@Herr_Internet
@Herr_Internet 3 жыл бұрын
@@buceriuslaw Danke für die Antwort! :-) Ich habe allerdings festgestellt, dass nach diesem Video bislang drei weitere Videos hochgeladen wurden. (Video 6,7,8) damit fehlt wohl nur noch Video 5? Spannend ist zudem, dass im Video 8 in der Beschreibung bereits die Rede von „im letzten Video geht es um den Vollzug der Gesetze..“ Nun frage ich mich aber, wo die angekündigten 6 Videos noch kommen sollen? Denn selbst wenn noch das fehlende Video 5 hochgeladen wird, wären es insgesamt lediglich 4 Videos. So oder so ... klasse Reihe und herzlichen Dank dafür 👍🏻
@Cody4062
@Cody4062 3 жыл бұрын
Die Videos sind wirklich sehr gut! Nur bei 16:06 ist anzumerken, dass der Einspruch gerade nicht gescheitert ist, weil er nicht wirksam vom BT zurückgewiesen wurde.
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
völlig richtig, das war ein Versprecher, wir bitten um Entschuldigung und freuen uns, dass Sie das Video so aufmerksam geschaut haben.
@paulinepetersen1766
@paulinepetersen1766 3 жыл бұрын
Vielen Dank für die tolle Erklärung! Es hat sich bei 18:29 ein kleiner Fehler eingeschlichen: Die Umdeutung im BGB ist, wie vorher richtig erklärt, nicht in §147, sondern in §140 BGB geregelt.
@buceriuslaw
@buceriuslaw 3 жыл бұрын
Vielen Dank für den Hinweis und das Aufmerksame Zuschauen. Leider lassen sich bei youtube Fehler nicht nachträglich korrigieren :(
@rafaeloliverwick1649
@rafaeloliverwick1649 2 жыл бұрын
@@buceriuslaw ...aber z.B. in die Videobeschreibung aufnehmen :)
@franzbachhuber4656
@franzbachhuber4656 Жыл бұрын
Super Video! Vielen Dank euch!
@buceriuslaw
@buceriuslaw Жыл бұрын
Das freut uns!
@bombalakatey
@bombalakatey 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das sehr hilfreiche Video. Wie kommen Sie bei 17:00 auf die Hürde von nötigen 400 Stimmen? Zwei Drittel von 501 abgegebenen Stimmen sind 334 Stimmen.
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Danke für den Hinweis! Sie haben recht, die 400 ist falsch. Richtig wären 367, nämlich zwei Drittel von 550 abgegebenen Stimmen.
@bombalakatey
@bombalakatey 2 жыл бұрын
@@buceriuslaw Ich hatte es so verstanden, dass die enthaltenen Stimmen nicht mitzählen bzw. nicht als „nein“ zählen. Zählt man sie mit, wirken sie aber automatisch wie ein „nein“. Daher hatte ich zur Berechnung der 2/3 Mehrheit nur die Summe der „Ja“ und „Nein“ Stimmen herangezogen.
@bombalakatey
@bombalakatey 2 жыл бұрын
Es wäre toll, wenn Sie nochmal klarstellen, ob nun 367 oder 334 zutreffend ist.
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