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Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht bei B2B-Geschäften. In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zur E-Rechnung, zur E-Rechnungspflicht ab 2025 und zu den Fristen wissen müssen.
00:00 - Was ist eine E-Rechnung?
01:01 - Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?
01:11 - E-Rechnung-Formate X-Rechnung und ZUGFeRD
01:50 - Was ändert sich zum 01.01.2025?
02:55 - Können Rechnungen weiterhin als PDF versendet werden?
03:30 - Was ändert sich zum 01.01.2027?
04:00 - Zusammenfassung & Empfehlung
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Ab 1. Januar 2025
B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Mit Zustimmung des Empfängers sind Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin möglich. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € bleibt die Papierform zulässig.
Ab 1. Januar 2027
Papier- und PDF-Rechnungen dürfen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers nur versendet werden, wenn der Vorjahresumsatz des Rechnungsstellers weniger als 800.000 € beträgt.
Ab 1. Januar 2028
Alle B2B-Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.