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Landwirte, die auf Stilllegungsflächen Blühwiesen anlegen, können dort nicht einfach die Natur sich selbst überlassen. Wer Geld von der EU bekommen will, muss die Flächen mulchen - was wertvollen Lebensraum für Insekten zerstört.
Stillgelegte Felder bieten Möglichkeiten für den Umwelt- und Naturschutz. Ein paar Hektar ehemaliges Ackerland, Blühmischung gesät: schon findet sich ein Lebensraum für Insekten wie Wildbienen oder Libellen und Niederwild, wie Rebhuhn, Feldhase oder Fasan. Doch durch die EU-Vorschriften zu Stilllegungsflächen sind Landwirte gezwungen, diese Flächen einmal im Jahr zu mulchen, wenn sie weiter Fördermittel bekommen wollen.
Ein Mulcher funktioniert ähnlich wie ein Mähwerk und wird mit einer Zapfwelle an den Traktor angebaut. Nur, dass die Pflanzen mit Schlegeln klein gehäckselt anstatt wie Heu abgemäht werden. Was also in einem Jahr heranwächst, wo sich Insekten und Kleintiere ihre Nester bauen, kommt samt Nest und Bewohnern zerkleinert hinter Schlepper und Mulcher wieder heraus. Doch wenn der Bauer die Fördermittel aus Brüssel weiter bekommen will, muss er mulchen. Für Flächen, die komplett sich selbst überlassen werden, gibt es keine Förderung.
Einigen Landwirten stößt diese EU-Bürokratie sauer auf. So z.B. Monika Klostermeier aus dem Landkreis Straubing-Bogen. Als sie beim Mulchen auf ihren Stilllegungsflächen Rebhühner entdeckte, brach sie ab und fuhr mit Traktor und Mulcher zurück auf ihren Hof. Mit einer Sondergenehmigung konnte sie das Mulchen um ein Jahr aufschieben.
Autorin: Birgit Fürst
Aus der Sendung vom 20.1.2023
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