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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
JEDER (!) Unternehmer ist grundsätzlich zum 15%-igen Steuerabzug bei Handwerkerleistungen/Bauleistungen verpflichtet. Die Verpflichtung ist nicht beschränkt auf das Baugewerbe sondern trifft jeden Unternehmer. Ausnahme: kein Steuerabzug besteht bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung.