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Um Stiftungen im EU/EWR-Raum steuerlich vorteilhaft zu nutzen, muss eine Unterbrechung der Eigentumsverhältnisse der Begünstigten am Stiftungsvermögen vorliegen. Denn nur dann, wenn weder Stifter noch Destinatäre rechtlich und tatsächlich Einfluss auf das Stiftungsvermögen nehmen können, sind die Zuwendungen in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen. In dem Fall obliegt nämlich die Besteuerungshoheit dem Staat, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.
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Unsere Interviewreihe „100 Beste Steuergestaltungen“
Seit geraumer Zeit interviewen wir die aus unserer Sicht 100 Besten Steuerberater in Deutschland zu ihren besten Steuergestaltungen. Heute war Prof. Dr. Christoph Juhn zu Gast bei Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake. Herr Prof. Dr. Dr. Gierhake ist Verwaltungsrat der Vermögensschutz Gierhake AG im Fürstentum Liechtenstein (www.vermoegensschutz.info ). Die Vermögensschutz Gierhake AG stellt das Stiftungsmanagement von Familienstiftungen mit Sitz in Liechtenstein. Zielsetzung dabei sind der generationenübergreifende Erhalt von Familienvermögen (häufig in einem grenzüberschreitenden Kontext), dessen Schutz vor komplexen Risiken und die Entwicklung von Nachfolgelösungen. Prof. Gierhake ist Lehrbeauftragter an der Universität Liechtenstein im Bereich internationales Stiftungsrecht, Vermögensstrukturierung und internationales Steuerrecht.
Vor Gründung der Vermögensschutz Gierhake AG war Prof. Gierhake sechs Jahre als Partner einer namhaften Schweizer Vermögensverwalter tätig und dort spezialisiert auf die Betreuung von Unternehmern und vermögenden Privatpersonen aus dem deutschsprachigen Raum. Davor hatte er eine Unversitätsprofessur für Entrepreneurship inne und baute ein Technologieunternehmen bis zur Börsenreife auf.
Prof. Gierhake betreibt in LinkedIn eine geschlossene Diskussionsgruppe für Unternehmer und vermögende Privatpersonen zum Thema „Vermögensschutz und Vermögensnachfolge“ ( ( / 13657272 ).
Das aktuelle Buch „Souverän Vermögen schützen“ zum Thema, das er zusammen mit Dr. Gerd Kommer (www.gerd-kommer-invest.de ) geschrieben hat, ist ab sofort bestellbar und ab dem 10.2.2021 im Buchhandel erhältlich: www.amazon.de/Olaf-Gierhake/e...
Sie sind auch Steuerberater / Steueranwalt?
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Kontaktdaten und Ihr bestes Gestaltungsmodell per E-Mail an patrick.bohndorf@juhn.com mitteilen. Wir werden dieses prüfen und freuen uns darauf, mit Ihnen ein hochwertiges Video zu Ihrer Person und Ihrem Gestaltungsmodell aufzunehmen.
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0:00 Einleitung & Vorstellung Prof. Dr. Dr. Gierhake
6:30 § 15 AStG in EU/EWR
14:45 Steuergestaltung nach § 15 Abs. 6 AStG
19:10 Rechtliche & tatsächliche Entziehung
21:37 Stiftungsmanagement & Vorteile
24:18 Relevante Länder zur Stiftungsgründung
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Ihr Direktkontakt:
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Unser Blogbeitrag zur Familienstiftung in Liechtenstein:
www.juhn.com/fachwissen/inter...
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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