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Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, meistens von Angehörigen oder Freunden. Diese Pflege oder Betreuung fordert oft einen hohen persönlichen Einsatz.
Manchmal reduzieren Angehörige ihre Arbeitszeit, was finanzielle Einbußen beim Einkommen und später auch bei der Rente bringt.
Bei der Rente wird ehrenamtliche Pflege deshalb wie Erwerbsarbeit berücksichtigt: Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen zahlt unter bestimmten Umständen Rentenversicherungsbeiträge für die pflegenden Angehörigen. Aber auch an Freunde oder Nachbarn. Im Interview erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen.