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Es gibt drei Hammerurteile des EuGH zum Thema Urlaubsanspruch. Danach soll der Urlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen verjähren und verfallen. Die Urteile haben unmittelbare Auswirkung für deutsche Arbeitsverhältnisse. Danach kann man Urlaubsabgeltung sogar noch Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einklagen, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist.
Hier die AZ vom EuGH: Urteile vom 22.9.2022: Rs.C-120/21LB; AZ.C518/20 und C-727/70)
Hier ein Video zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: • Einrichtungsbezogene I...
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