No video

Ohne Arbeit kein Lohn § 615 BGB | Arbeitsrecht | 🎬#05

  Рет қаралды 19,225

Bucerius Law School – Lecture digital

Bucerius Law School – Lecture digital

Күн бұрын

‼️ Alle Videos finden sich in der playlist unter
➡️ buceri.us/arbr
Weiter geht es etwas theoretischer, nämlich mit einem Grundsatz des deutschen Arbeitsrechts: Ohne Arbeit kein Lohn. Wie verhält es sich mit Vorleistung der Arbeitnehmer*innen, Annahmeverzug und Unmöglichkeit? Das klären wir in diesem Video!
Die Videos dieser Reihe wurden als interaktive Videos konzipiert - leider unterstützt KZfaq diese Features nicht. Hinter folgendem Link lassen sich die Videos anonym auf dem Dienst playposit ansehen: buceri.us/arbr-05-playposit
▶ Inhaltsverzeichnis
Einführung: 0:00
Lösung nach allgemeinem Schuldrecht: 1:19
§ 615 BGB und Annahmeverzug: 2:25
Voraussetzungen des Annahmeverzugs: 3:45
Annahmeunmöglichkeit: 5:34
Zusammenfassung: 7:13
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Arbeitsrecht im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm der Bucerius Law School, das im vierten Jahr des Studiums stattfindet. Prof. Jacobs bedankt sich bei seinen Mitarbeitern und insb. bei Moritz Nickel für tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie beim Learning Innovation Lab der Bucerius Law School für die Begleitung und Umsetzung.
Besonderer Dank gilt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. der dieses Projekt durch seine finanzielle Förderung möglich gemacht hat.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Prof. Dr. Matthias Jacobs, geboren am 2. Juli 1965, ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg.
Er studierte Rechtswissenschaft in Mainz, legte 1992 das erste und 1996 das zweite juristische Staatsexamen ab. 1998 wurde Matthias Jacobs mit einer Arbeit über das Thema „Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz“ promoviert. Die Habilitation folgte 2004 mit einer Arbeit über „Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens - Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten“.
Zwischen 1997 und 2003 war Matthias Jacobs Geschäftsführer an der „Schule des deutschen Rechts“ der Jagiellonen-Universität Krakau, zwischen 2002 und 2003 auch geschäftsführender Assistent des „Europäischen Graduiertenkollegs Systemtransformation und Rechtsangleichung im zusammenwachsenden Europa“.
2004 und 2005 übernahm er Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Mannheim und Bielefeld. 2005 wurde er an die Bucerius Law School berufen. 2007 lehnte er einen Ruf der Universität Erlangen-Nürnberg und 2010 einen Ruf der Universität Heidelberg ab.
Von Mai 2014 bis Oktober 2020 war er Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und ist seitdem dessen Vizepräsident.
Professor Jacobs forscht schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht (vor allem im kollektiven Arbeitsrecht) und im allgemeinen Zivilrecht (Schuldrecht).
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Arbeitsrecht im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm der Bucerius Law School, das im vierten Jahr des Studiums stattfindet. Prof. Jacobs bedankt sich bei seinen Mitarbeitern und insb. bei Moritz Nickel für tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie beim Learning Innovation Lab der Bucerius Law School für die Begleitung und Umsetzung.
Besonderer Dank gilt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. der dieses Projekt durch seine finanzielle Förderung möglich gemacht hat.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School als Autor.

Пікірлер: 25
@DerSengo
@DerSengo 2 жыл бұрын
Mashalla, der Bruder war beim Friseur. Seiten wieder frisch.
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Pandemie, dies das
@shababcaesar3165
@shababcaesar3165 2 жыл бұрын
Ich habe während meiner Examensvorbereitung (in der Coronazeit) oft auf KZfaq-Lernvideos zugegriffen. Eine tolle interaktive Alternative zum vergleichsweise monotonen Bücherwälzen. Neben Juracedemy haben mir die Videos von der Bucerius Law School sehr gut gefallen. Ich muss hier schon betonen, dass die Bucerius Law School in Sachen Digitalisierung aber auch moderne Aufbereitung der Lerninhalte meiner Universität (WWU Münster) deutlich voraus ist. Mit dem heutigen Erfahrungshorizont hätte ich mich wohl für ein Studium an der Bucerius Law School entschieden. Danke für die coolen Videos.
@bw4589
@bw4589 3 жыл бұрын
Tolle Videoreihe, genau richtig zu meinem Schwerpunkt in Arbeitsrecht! Bitte mehr solcher Videos, danke 🤗
@buceriuslaw
@buceriuslaw 3 жыл бұрын
Da zitieren wir doch gerne Prof. Jacobs: „Arbeitsrecht ist Sexy!“ Viel Erfolg beim Studium!
@bw4589
@bw4589 3 жыл бұрын
@@buceriuslaw Vielen Dank!
@Polarfoxx
@Polarfoxx 3 жыл бұрын
top video, vielen Dank dafür !
@suttonfelix2681
@suttonfelix2681 3 жыл бұрын
Instablaster.
@deusexmusica803
@deusexmusica803 3 жыл бұрын
Kleine Korrektur: Bei 0:45 hätte es § 323 II Nr. 2 BGB heißen müssen. Vielen Dank für das tolle Video!
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Vielen Dank für den Hinweis. Da ist uns leider ein Fehler unterlaufen - § 323 II Nr. 2 BGB ist die richtige Norm.
@Gangstergans
@Gangstergans Жыл бұрын
Wenn ich auf 30h-Basis angestellt bin und mich mein Arbeitgeber in einer Woche für nur 29h einteilt und in einer anderen Woche für nur 29,5h, muss ich dann die Minusstunden nacharbeiten? Mein Arbeitgeber hat mir dafür 1,5 Minusstunden aufgebrummt.
@myfrequency1978
@myfrequency1978 8 ай бұрын
0:50 -> da meint ihr sicherlich § 323 II Nr. 2 und nicht S. 2 oder?
@Electriqueable
@Electriqueable 2 жыл бұрын
Was ein geiles Video! So verständlich! THANK YOU
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Das freut uns!
@anadolubizimdir8480
@anadolubizimdir8480 3 жыл бұрын
Hallo ich hab ein arbeitsvertag bei einem personalservice gemacht und mein erster arbeitstag wa 01.02 ich hab bis jetz kein fehltag gehabt ich arbeite vollzeit im monat 150 std der personaldienstleister meintr das ich erst am 15.03 mein ersten lohn kriege und irgendwie hat er nochwas gesagt bin mir nicht sicher irgendwas mot 15 tage bleiben drin weis aber nicht meine frage ist bis zum 15.03 würden es 233 stunden machen mit dem tag am 15 ten kriege ich jetz die gearbeitete summe komplett oder nur für den monat februar und die tage im märz bleiben die drine ? Vielend dank im vorraus.
@buceriuslaw
@buceriuslaw 3 жыл бұрын
Leider dürfen wir hier keine individuelle Rechtsberatung anbieten und würden das auch aus zeitlichen Gründen gar nicht schaffen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht oder an eine Gewerkschaft.
@hamude83
@hamude83 2 жыл бұрын
Ich hab dich sehr gut verstanden und das ging mir genauso damals als ich meinen Job angefangen habe. Du hast am 1. Februar angefangen. Lohnzufluss ist immer monatlich der 15.! Die Arbeitsstunden vom 01.02. bis 28.02 bekommst du am 15.03.! Und diese 15 Tage die du im März gearbeitet hast, bekommst du am 15.04.! (01.03.-31.03.) du arbeitest am Anfang deiner Beschäftigung 1,5 Monate und dann erst bekommst du dein vollen Monatsgehalt. Die zwei Wochen gehen nicht verloren die bekommst du auf dem darauf folgenden Monat.
@jonasz.2743
@jonasz.2743 2 жыл бұрын
Ist von 615 S. 3 neben der Betriebsrisikolehre auch die Lehre vom Wirtschaftsrisiko umfasst? Wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Nachfragegründen keine Arbeit anbieten kann?
@mikaworthmann5919
@mikaworthmann5919 2 жыл бұрын
Ja, neben dem Betriebsrisiko trägt der AG auch das Wirtschaftsrisiko nach 615 S.3
@johnjuan7840
@johnjuan7840 Жыл бұрын
ich verstehe die Relevanz der Abgrenzung zwischen § 326 II und § 615 S. 1 nicht.. käme man über § 326 II 1 Var. 2 nicht zur selben Lösung (Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs)? Geht es also nur darum, welche Norm man formal anwendet?
@phiizzurp1200
@phiizzurp1200 Жыл бұрын
ja, zu 326 BGB kommt man ja nur insoweit die Leistung unmöglich ist, wozu eine absolute Fixschuld von nöten ist. Man kann aber nicht in Verzug der Annahme einer Leistung sein, die bereits unmöglich ist. Also könnte man meinen, dass 615 BGB nicht gilt und dass deshalb auf 326 BGB zu rekurrieren ist. Genau genommen ist ja dann auch nicht der Arbeitsgeber für die Unmöglichkeit der Nahholbarkeit der Leistung iSv 326 II Var.1 verantwortlich, sondern das Arbeitszeitgesetz. Mithin wäre auch keine Anspruch nach 326 gegeben. deswegen kommt man zum Ergebnis dass 615 einfach spezieller als 326 ist, denn sonst wäre der 615 ja überflüssig und man könnte keinen anspruch begründen
@k.hillig2291
@k.hillig2291 11 ай бұрын
Darf ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag als Klausel schreiben das es bei Behördlichen Schließungen keine Lohnfortzahlung gibt und der Arbeitgeber nicht in Annahme Verzug ist ,ist das rechtens? Da liegt ja das ganze Risiko beim Arbeitnehmer 😢
@stormnr2
@stormnr2 3 жыл бұрын
Wäre auch ziemlich dumm das Verschulden des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, weil dieser ihm trotz Vertrag keine Arbeit anbietet oder anbieten kann. Das ist Arbeitgeberrisiko, sonst hätten es Zeitfirmen ja noch leichter.
@djangodc4136
@djangodc4136 2 жыл бұрын
Muss es bei 7:06 nicht heißen: § 326 II 1 Var. 1 ?
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Danke für den Hinweis. Da ist uns leider ein Fehler unterlaufen - bei Verantwortlichkeit des Arbeitgebers ist in der Tat auf § 326 II 1 Var. 1 und nicht § 326 II 1 Var. 2 abzustellen.
Die ordentliche Kündigung 1/2 | Arbeitsrecht | 🎬#06
10:43
Bucerius Law School – Lecture digital
Рет қаралды 26 М.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG | Arbeitsrecht | 🎬#12
14:35
Bucerius Law School – Lecture digital
Рет қаралды 16 М.
Опасность фирменной зарядки Apple
00:57
SuperCrastan
Рет қаралды 12 МЛН
WORLD'S SHORTEST WOMAN
00:58
Stokes Twins
Рет қаралды 141 МЛН
小宇宙竟然尿裤子!#小丑#家庭#搞笑
00:26
家庭搞笑日记
Рет қаралды 21 МЛН
Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes (Teil 1) | Staatsorganisationsrecht | Folge 3
15:33
Bucerius Law School – Lecture digital
Рет қаралды 23 М.
BEM Gespräch - Verfahren erklärt | betriebliches Eingliederungsmanagement | 6 Wochen arbeitsunfähig
12:35
Safety Spot | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Рет қаралды 132 М.
Zwischen Abschottung und Ordnung - Das Gemeinsame Europäische Asylsystem: Fofftein mit Hannah Franz
10:21
Die Ausführung von Bundesgesetzen | Staatsorganisationsrecht | Folge 8
21:51
Bucerius Law School – Lecture digital
Рет қаралды 10 М.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
10:22
Herr Gerold
Рет қаралды 51 М.
Neues Auto durchgerechnet: Finanzierung oder lieber Leasing?
14:48
Vormerkung | Immobiliarsachenrecht | Folge 5
15:29
Bucerius Law School – Lecture digital
Рет қаралды 22 М.
Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (Teil 1) | Staatsorganisationsrecht | Folge 6
15:28
Bucerius Law School – Lecture digital
Рет қаралды 9 М.
Pervertierung des PolizeiR im Nationalsozialismus: Forschung im Fokus mit Prof. Dr. Hermann Pünder
14:46
Опасность фирменной зарядки Apple
00:57
SuperCrastan
Рет қаралды 12 МЛН