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Was kann ich als Opfer einer Straftat tun? Kann ich aktiv am Strafverfahren gegen meinen Schädiger mitwirken?
Kann ich hierfür einen Anwalt beauftragen? Welche Rechte habe ich überhaupt?
Hier findest du den Text zum Video:
Sie sind Opfer einer Straftat geworden und wissen nicht, welche Schritte Sie als nächstes einleiten können. Das erkläre ich Ihnen in diesem kurzen Video.
Mein Name ist Sven Karsten, ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Gründungspartner der Kanzlei Karsten & Bolte in Bielefeld.
Als Opfer einer Straftat haben Sie in einem Strafverfahren viele Rechte und Möglichkeiten, das Strafverfahren aktiv mitzugestalten.
Im Grunde genommen sollen Sie aus Ihrer Opferrolle herauskommen und auch Genugtuung durch das Strafverfahren erhalten. Sie können beispielsweise einen Anwalt beauftragen, der nimmt für Sie Akteneinsicht, sodass Sie sehen können, welche Ermittlungsmaßnahmen haben denn die Behörden durchgeführt.
Also welche Zeugen wurden beispielsweise durch die Polizei vernommen, was haben diese Zeugen ausgesagt, gibt es noch Bedarf Ihrerseits Beweise zu liefern. Sie können sich entscheiden, ob ich lediglich als sogenannter Verletztenbeistand für Sie tätig werden soll, das heißt, dass ich beispielsweise mit Ihnen zu einer Vernehmung bei der Polizei mitgehe oder ob ich weiter tätig werden soll, das heißt, auch im Strafverfahren vor Gericht für Sie tätig werden soll.
In vielen Fällen sieht das Gericht vor, dass Sie sich der sogenannten Nebenklage anschließen können. Als Nebenkläger können Sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen und das Verfahren damit auch mitgestalten. Da der Nebenkläger, ebenso wie die Verteidigung, aber auch der Staatsanwalt und das Gericht an der Regelung in der Strafprozessordnung gebunden sind, sollten Sie nicht alleine an so einem Verfahren teilnehmen.
Sie sollten sich dazu einen professionellen Beistand nehmen, in diesem Fall einen Anwalt. Durch Ihre Sachverhaltsschilderung, aber auch durch die Akteneinsicht kann ich sehen, ob Sie beispielsweise auch Schmerzendgeldansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen den Täter geltend machen könnten. Diese Ansprüche werde ich prüfen und auch beziffern können, sodass wir diese im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens gleichzeitig im Strafverfahren geltend machen können. Das würde bedeuten, dass der Täter nicht nur verurteilt würde, beispielsweise zu einer Freiheitsstrafe, sondern gleichzeitig ausgesprochen werden würde, dass Sie eine Geldentschädigung erhalten. Dies ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, um hier noch einmal einen Schadensersatz zu erhalten.
Sicherlich fragen Sie sich, was ein sogenannter Opferanwalt denn kostet. Generell haben Sie natürlich die Kosten selbst zu tragen. Sollte der Täter am Ende eines Strafverfahrens verurteilt werden, werden ihm in der Regel auch die Kosten der Nebenklage auferlegt. Ebenso die Kosten des Adhäsionsverfahrens.
Sollten Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, so kann ich für Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen. In diesem Fall werde ich Ihnen dann als Anwalt beigeordnet. Ebenso ist es möglich, dass bei einigen Straftaten eine Beiordnung durch das Gericht erfolgt, sodass ich direkt ähnlich wie der Pflichtverteidiger für den Täter, Ihnen als Anwalt beigeordnet werde, sodass ich kostenfrei für Sie Ihre Rechte vertreten und wahrnehmen kann.
Ich denke, Sie sollten nicht ein zweites Mal Opfer werden. Das bedeutet, Sie sollten nicht im Strafverfahren zum Spielball der dort Beteiligten werden, sondern eine starke Rolle haben, die Sie auch wahrnehmen müssen.
Mein Leitspruch ist: Reden ist Silber, gewinnen ist Gold! Bis zum nächsten Mal.
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Rechtsanwalt Sven Karsten
Sven Karsten ist Partner der Kanzlei Karsten und Bolte in Bielefeld. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Strafrecht.
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