BGH-Urteil zur Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand

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phoenix

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10 ай бұрын

Jens Maier war Mitglied im offiziell aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD. Migration nannte er eine „Herstellung von Mischvölkern“. Unter anderem wegen solcher Äußerungen wurde der AfD-Politiker und Richter Jens Maier in den Ruhestand versetzt. Das Richterdienstgericht in Leipzig hat das bestätigt. Dagegen klagte Maier in Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof und erschien heute auch persönlich bei der Verhandlung. Dort beklagte er, dass seine Äußerungen nicht richtig ermittelt wurden. Was er gesagt haben soll, stimme alles so nicht.
Vor allem die Presse würde ein verzerrtes Bild wiedergeben. Der BGH ist dem heute nicht gefolgt. Die Klage von Jens Maier scheiterte auf ganzer Linie. Das Richterdienstgericht in Leipzig habe keine Fehler gemacht, so die Karlsruhe Richterinnen und Richter. Das Vertrauen in die Person des Richters Jens Maier sei in hohem Maße beeinträchtigt. Wenn er weiter Recht sprechen würde, müsste man die Sorge haben, dass es zu einem schweren Schaden für das Ansehen der Justiz komme.
RiZ(R) 1/23

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