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Armin Wolf und Peter Filzmaier sprechen in der 7. Episode ihres Podcasts über die direkte Demokratie und über eine österreichische Besonderheit: Die Sozialpartnerschaft. Wer sind die Sozialpartner und wie mächtig sind sie? Was ist der Unterschied zwischen einer Volksabstimmung und einer Volksbefragung - und warum gibt es diese in Österreich nur so selten? Und was ist eigentlich die Zivilgesellschaft?
00:00 Begrüßung
00:15 Irrtum über die Sozialpartnerschaft
01:40 Wer sind die Sozialpartner?
02:46 Freiwillige Mitgliedschaft
04:04 Aufgabenteilung Arbeiterkammer und Gewerkschaft
05:07 Bedeutung in den 70ern
07:00 Bedeutungsverlust der Sozialpartnerschaften
08:10 Verfassungsrang der Sozialpartnerschaft
09:05 Pflichtmitgliedschaft
10:17 Volksbegehren
13:05 Volksbefragungen
14:20 Volksabstimmungen
17:10 Warum gibt es so wenige Volksabstimmungen?
20:21 Lobbies
22:25 Was ist eine NGO?
22:55 Bürgerinitiativen
23:55 Zivilgesellschaft
24:28 Peters Änderungswunsch
26:00 Verabschiedung
Korrektur von Peter Filzmaier:
"Es war in der Tat von mir im spontan gesprochenen Wort unrichtig bzw. mindestens irreführend missverständlich formuliert, dass die (Arbeiter- und Wirtschafts-)Kammer selbst Arbeits- und Sozialgerichte hätten.
Gemeint war, dass die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in der ersten Instanz in gerichtlichen Dreiersenaten ausgeübt wird, denen immer zwei fachkundige Laienrichter*innen angehören, welche seitens der Kammern de facto gestellt und geschult werden, sowie von denen grundsätzlich je eine Person dem Kreis der Arbeitgeber*innen und dem Kreis der Arbeitnehmer*innen angehört, welche beide dem/der Berufsrichter*in vollkommen gleichgestellt sind, also sowohl grundsätzlich als auch gegen mehrheitlich die Berufsrichtermeinung Recht sprechen können."