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Heute stellt sich Aren aus dem Referat Marktzugang, Luftverkehr vor.
Das Güterkraftverkehrsrecht wird sowohl durch nationale und europäische Bestimmungen wie auch zwischenstaatliche Vereinbarungen geprägt.
Maßgebliche Bestimmungen sind vor allem:
auf nationaler Ebene
- das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und
Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- die Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach
dem Güterkraftverkehrsgesetz (VUDat-DV)
- die Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr auf europäischer Ebene
- die Verordnung (EG) 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für
die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur
Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
- die Verordnung (EG) 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang
zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und die Richtlinie
2006/1/EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen
im Güterkraftverkehr:
Mehr Infos zum Güterkraftverkehrsrecht finden Sie unter www.balm.bund.de/DE/Service/S....