Rote Ampel überfahren | Lohnt ein Einspruch? | Bundesweite Hilfe vom Bußgeldanwalt

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Flegl Rechtsanwälte

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3 ай бұрын

In diesem Video erläutert Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, seine Tätigkeiten als Bußgeldanwalt beim Rotlichtverstoß. Worauf kommt es an, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben sollen?
Nähere Infos zum Thema "Rote Ampel überfahren": www.flegl-rechtsanwaelte.de/r...
Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): bussgeldcheck.flegl-rechtsanw...
"Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine rote Ampel überfahren zu haben, dann kann das, muss aber nicht, eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben. Und natürlich wollen Sie das nicht! Aber wie können Sie es verhindern?
Worauf es konkret ankommt, welche Verteidigungsmöglichkeiten Sie haben - und - was Sie unbedingt vermeiden sollten, erkläre ich Ihnen in diesem Video. Bleiben Sie also dran!
Hallo, mein Name ist Jochen Flegl. Ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
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Wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind, also ein Rotlichtverstoß vorliegt, dann ist gemäß dem Bußgeldkatalog zu unterscheiden, wie Sie diese Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Wenn die Ampel längstens eine Sekunde rot war, wird kein Fahrverbot gegen Sie verhängt. Es handelt sich dann "nur" um einen sogenannten einfachen Rotlichtverstoß.
Wenn die Ampel allerdings schon länger als eine Sekunde rot war, wird man Ihnen einen qualifizierten Rotlichtverstoß vorwerfen. Sie müssen dann ein einmonatiges Fahrverbot befürchten.
Beide Verstöße haben Punkte in Flensburg für Sie zur Folge.
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Es gibt Ansatzpunkte, um sich erfolgreich gegen einen Rotlichtverstoß und das damit häufig einhergehende Fahrverbot zu verteidigen. Die wichtigsten sind:
1. Die Messung war fehlerhaft oder sie gibt zumindest eine Reduktion der vorwerfbaren Rotlichtzeit her.
2. Die Gelbphase war zu kurz.
3. Das Fahrverbot kann bei einem sogenannten Augenblicksversagen oder aus anderen Gründen entfallen.
4. Das Fahrverbot kann in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden.
5. Die Ordnungswidrigkeit ist verjährt.
Das war´s aber natürlich noch nicht. Denn, was müssen Sie nun konkret tun oder sein lassen?
Gehen wir zunächst mal davon aus, dass Sie zwar eine rote Ampel überfahren, aber noch kein Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen haben. Für diesen Fall empfehle ich Ihnen unbedingt, nichts zu machen. Melden Sie sich keinesfalls bei der Behörde. Es ist nicht Ihre Aufgabe, das Verfahren gegen Sie zu fördern.
Außerdem wollen Sie der Bußgeldstelle nicht dabei helfen, Ihnen den Rotlichtverstoß nachweisen zu können. Auch zu einem möglichen Vorsatzvorwurf wollen Sie keinesfalls etwas beitragen.
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So, und im nächsten Schritt macht die Bußgeldstelle ernst!
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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid zu einem Rotlichtverstoß bekommen haben und Sie sich gegen den Bescheid wehren wollen, dürfen Sie auf gar keinen Fall untätig bleiben. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen - gerechnet ab Zustellung - schriftlich - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.
Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen.
Ein bloßer Einspruch reicht aber allermeistens nicht aus. Was gibt es also noch zu tun?
Häufig beauftragen mich die Mandanten damit, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Als erfahrener Bußgeldanwalt begründe ich diesen Einspruch dann im weiteren Verlauf, indem ich die Unzulänglichkeiten des Mess- und Bußgeldverfahrens aufzeige.
Mit meiner Einspruchsbegründung strebe ich hartnäckig an, dass Sie überhaupt nicht oder zumindest milder bestraft werden. Es ist ja völlig klar, dass Sie keine Geldbuße, keine Punkte in Flensburg und schon gar kein Fahrverbot bekommen wollen.
Apropos Flensburg, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister hole ich grundsätzlich für Sie ein. Denn dann haben Sie Klarheit und ich die Möglichkeit, an dessen Inhalt etwas zu verbessern.
Das war das Video zum Thema "Rote Ampel überfahren".
Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, gegen den Vorwurf eines - von Ihnen angeblich begangenen - Rotlichtverstoßes vorzugehen, dann können Sie das aus ganz Deutschland tun. Die bundesweite Bearbeitung von Bußgeldverfahren ist uns sehr gut möglich.
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf, wenn die Bußgeldstelle Sie bestrafen will. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verteidigen Sie gern, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben sollen.
Bis bald!"
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Пікірлер: 1
@hubertkablitz477
@hubertkablitz477 3 күн бұрын
Was für ein Schwachsinn! Ich habe noch NIE eine Rote Ampel in D gesehen!
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CRAZY GREAPA
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Пранк пошел не по плану…🥲
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Саша Квашеная
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Zu schnell in der Probezeit! #anwalt #bußgeld #führerschein
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