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0:00 Intro
1:21 Start Eitorf
2:30 Eisenbahnbrücke
3:34 Zuschauer getroffen
4:46 Schwall Eisenbahnbrücke
6:41 Burg Blankenberg
7:15 Eisenbahnbrücke Auel
8:18 Killerschwall Brücke
10:00 Pause Lauthausen
10:35 Stufe Lauthausen
11:00 Bröl-Mündung
12:25 Brücke A560
12:58 Ausstieg Hennef
14:02 Outro
17 km Tour von Eitorf bis Hennef im Gumotex Seawave.
Pegel Eitorf: 110 cm
Einstieg:
50.777301, 7.428614
Ausstieg:
50.775562, 7.286508
Alle Infos zum Boot und Paddel:
www.arts-outdoors.de/gumotex-...
www.arts-outdoors.de/extasea-...
Befahrensregelung Sieg
Die Sieg darf unter Einhaltung der untenstehenden Beschränkungen mit Kanus, Schlauch- und Ruderbooten befahren werden. Alle anderen Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art (z.B. Flöße) sind verboten.
Eine Befahrung zwischen Windeck und Eitorf ist ab einem Mindestwasserstand von 55 cm am Pegel Betzdorf (Pegel Nr.4) und zwischen Eitorf und der Siegmündung ab einem Mindestwasserstand von 30 cm am Pegel Eitorf (Pegel Nr. 5) erlaubt. Die aktuellen Wasserstände können über den Pegeldienst des Kanuverbandes NRW im Internet unter www.kanu-nrw.de (Button Pegeldienst KV-NRW) abgerufen werden.
Im Siegabschnitt von der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz bis zur Straßenbrücke in Eitorf sowie unterhalb des Wehres in Sankt Augustin-Buisdorf bis zur Siegfähre in Troisdorf-Bergheim dürfen täglich höchstens 50 Boote zwischen zwei aufeinander folgenden Bootsanlegestellen den Fluss befahren. In dem Abschnitt zwischen der Straßenbrücke in Eitorf und dem Wehr in Sankt Augustin-Buisdorf dürfen täglich maximal 100 Boote zwischen zwei aufeinander folgenden Bootsanlegestellen den Fluss befahren.
Das Gewässer ist zügig ohne Halt zu durchfahren um die schützenswerte Natur und die Tiere nicht zu stören.
Für das Ein- und Ausheben der Boote sind Bootsanlegestellen ausgewiesen. Ein Anlanden außerhalb der gekennzeichneten Bootsanlegestellen ist nicht erlaubt.
Alt- und Seitenarme sowie Stillgewässer/Seen dürfen nicht befahren werden.
Eine Befahrung durch Ungeübte - auch im Rahmen einer gewerblichen Bootsvermietung - ist nur in fachkundig geleiteten Gruppen zulässig. Unterhalb der Stadtgrenze zwischen Eitorf und Hennef (Ortslage Merten/Bülgenauel) bis zur Siegmündung darf hierbei die maximale Gruppengröße 20 Personen in nicht mehr als 10 Booten betragen. Eine reine Bootsvermietung ist hier nicht erlaubt.
Die Benutzung sonstiger Schwimmkörper z.B. mit Luftmatratzen, ist nur in den hierfür freigegebenen Gewässernahen Erholungsbereichen erlaubt (www.rhein-sieg-kreis.de/gewaessernahe-erholungsgebiete).
Weitere Informationen, z.B. zu den Landschaftsplänen und Schutzgebieten erhalten Sie unter www.rhein-sieg-kreis.de.
(Stand August 2022) Quelle: www.rhein-sieg-kreis.de