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Spezialfälle des Heizungsgesetzes -Besonderheit: Sie müssen Ihre Heizung nicht erneuern! So springen Sie dem Heizungsgesetz von der Schippe.
Das Heizungsgesetz sieht eng begrenzte Spezialfälle vor, in denen man die Heizung nicht erneuern muss. Diese Besonderheiten des Heizungsgesetzes werden in diesem Video vorgestellt.
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▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 - Einleitung
00:22 - § 102 GEG - Grundverständnis
01:05 - 1. Fall: Ziele des Heizungsgesetzes anders sicherstellen?
02:01 - 2. Fall: „Unbillige Härte“ für Immobilieneigentümer
06:05 - 3. Fall: Einkommensschwache- und Rentnerhaushalte
07:03 - Heizungsgesetz und die Förderung
09:26 - Keine Förderung? Was nun?
11:37 - Ausblick auf das nächste Video
12:15 - Verabschiedung der Zuschauer
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