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Sprechstunde »Fotorecht«: Wolfgang Rau beantwortet eure Fragen - Blende 8 - Folge 144

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Blende 8

Blende 8

Күн бұрын

Zuschauer fragen - Rechtsanwalt Wolfgang Rau antwortet! In dieser neuen Folge von »Blende 8« starten wir unsere neue Serie »Sprechstunde: Fotorecht« mit Wolfgang Rau, Präsident des Deutschen Verbands für Fotografie (DVF). Er stellt sich euren Rechtsfragen und steht euch mit Wissen und Rat zur Seite. Heute klärt er über die neuen AGB von Facebook auf und erklärt, wann eine Bildverlinkung auf Facebook gefährlich werden könnte. Außerdem erfahrt ihr, wie es sich mit dem Persönlichkeitsrecht eines Straßenkünstlers verhält und ob man maskierte Karnevalsjecken auch ohne deren Einwilligung fotografieren darf.
Wichtiger Hinweis:
Um Eure Frage an Herrn Rau zu stellen, nutzt bitte ausschließlich die Kommentarfunktion unterhalb der Folge auf unserer Podcast-Website: foto-podcast.de.... Wenn Ihr Herrn Rau direkt kontaktiert - beispielweise per E-Mail oder über seine Website -, können Euch ggf. Kosten für eine Rechtsberatung entstehen. Im Rahmen des Podcasts kann keine umfassende Rechtsberatung geleistet werden. Wir bitten um Euer Verständnis.
Den exklusiven Buchauszug zur Folge finden Sie unter: foto-podcast.de...

Пікірлер: 24
@blende8
@blende8 9 жыл бұрын
Bitte stellt Eure Fragen, wie im Video erklärt, unter foto-podcast.de/ipod/folge-144-sprechstunde-fotorecht-wolfgang-rau-beantwortet-eure-fragen/ Besten Dank!
@StephanWiesner
@StephanWiesner 9 жыл бұрын
wirklich schade. sehr interessant die Facebook Fragen, aber leider, wie andere hier auch schon angemerkt haben, nicht wirklich beantwortet. So war nicht wirklich was neues zur alten Folge da :-(
@fredpx9618
@fredpx9618 9 жыл бұрын
Interessantes Video zu einem immer komplexer werdenden Thema.
9 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Rau, das war ein kurzer und gut strukturierter Bericht, der sicherlich bez. Veröffentlichungen weiterhilft. Frage: Sind Ihre Aussagen auch auf Filmaufnahmen anzuwenden? Filmaufnahmen sind ja letztendlich eine Abfolge von vielen Fotos (25 Bilder / Sekunde oder mehr). Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Hartmann
@andi.blauth
@andi.blauth 9 жыл бұрын
Gute Folge, sehr interessant. :)
@Breenild
@Breenild 9 жыл бұрын
Was mich mal interessieren würde: wenn ich ein photoshooting in einem gemietetem Hotelzimmer mache, und Fotos daraus veröffentlichen will, brauche ich dann auch in jeden Fall eine Genehmigung der Hotel-Leitung?
@chuupa6
@chuupa6 9 жыл бұрын
Auf jeden Fall ein aufschlussreiches und informatives Video, allerdings war Ton und Bild gegen Ende doch stakt versetzt.
@NiKu14111998
@NiKu14111998 9 жыл бұрын
Mich würde interressieren, wie die Rechtslage ist, wenn man selbst geschossene Fotos von Autos anderer in sozialen Netzwerken veröffentlicht, wo die Kennzeichen eindeutig zu erkennen sind und der Eigentümer des Autos dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Gibt es da rechtliche Probleme?
@nilsneu645
@nilsneu645 9 жыл бұрын
Cooler Typ. Informatives Video. Ich bin zufrieden :-)
@ab.style_elegance
@ab.style_elegance 3 жыл бұрын
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten zu den gestellten Fragen der Zuschauer. Für mich hat sich aus dem ganzen Informationsfluss eine andere Frage gestellt. Was nützen mir meine Urheberechte wenn ich Beim Hochladen von Bilder auf Facebook keinen Einfluss darauf habe was damit passiert. Vor allen Dingen wenn sie an dritte Übermittelt werden können. In dem Fall könnte ich dann die dritte Person nicht mal verklagen weil sie die Bilder rechtlich bei Facebook erlangt hat? Habe ich das ganze richtig verstanden oder hab ich einen Denkfehler? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
@WeidenFoto
@WeidenFoto 9 жыл бұрын
Wenn ich Bilder bei Facebook einstelle gebe ich denen ja die vollen Nutzungsrechte. Aber wie ist das denn nun wenn Bildern mit z.B. mit 3MP hochgeladen habe, -verliere- gebe ich da auch die Nutzungsrechte an das 18MP Bild weiter? Es wurde leider nur gesagt was mit den Urheberecht ist.
@WeidenFoto
@WeidenFoto 9 жыл бұрын
Was du mit folgenden ausgedrückt hast war auch meine Frage das verliere hätte da gar nicht stehe sollen. Hatte ich wohl überlesen. >> Wenn ich eine niedrig aufgelöste Version meines Bildes bei Fachebook einstelle, erteile ich damit Facebook die Nutzungsrechte nur für diese Version, oder auch für das höher aufgelöste Original?
@Breenild
@Breenild 9 жыл бұрын
FW Photographie mit Sicherheit nicht! Woher soll Facebook denn das hoch aufgelöste Bild her bekommen? Die haben nur die Rechte an dem hochgeladenen Bild, sonst nichts.
@WeidenFoto
@WeidenFoto 9 жыл бұрын
Robert Kleine sagt: 6. März 2015 um 13:11 Hallo Chris, Facebook bekommt laut seiner AGB nur die Nutzungsrechte, der Sachen, die man hochläd. Scheinbar jedoch auch, wenn es um „IP-Inhalte“ geht. Siehe: Facebook AGB, Punkt 2.1 »[…]Außerdem gilt: Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte am geistigen Eigentum fallen (sog. „IP-Inhalte“), erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte[…]« Aber es bedeutet scheinbar auch, dass wenn Facebook selber ein Thumbnail zur Vorschau erstellt, es auch die ursprüngliche Originalgröße nutzen kann. Da die Orginalgröße ja bereitgestellt wurde… Robert (Blende 8 Team) Auf der Seite foto-podcast.de/ipod/folge-144-sprechstunde-fotorecht-wolfgang-rau-beantwortet-eure-fragen/ gefunden.
@WeidenFoto
@WeidenFoto 9 жыл бұрын
Ich würde Sagen, laut den ersten Satz hat Facebook nur die Rechte an den Bildauflösung die bei denen Hochegeladen wird.
@WeidenFoto
@WeidenFoto 9 жыл бұрын
Das soll nach mein Verständnis heißen das, wenn du dein Bild von deine Homepage auf Facebook via Link teilst darf Facebook verwenden. Bedeutet aber das wenn du auf deiner Homepage ein 10MP Bild hast darf Facebook nur diese Bildgröße verwenden und nicht die 18MP Version.
@limawrittenwithL
@limawrittenwithL 9 жыл бұрын
was ist, wenn ein Künstler sich gezielt weigert, auf fb sein Material zu posten um eben nicht fb oder dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen, aber ein fan des Künstlers eben jene arbeiten, (vlt mit Namensnennung) auf fb hochläd? (sei es auf der privaten fb wall, bzw in Gruppen, frei einsehbaren Kommentaren wie unter SPONArtikeln, oder "spassseiten"?
@whitedeathzweizwei
@whitedeathzweizwei 9 жыл бұрын
Wenn jemand anderes von dir gemachte Bilder bei Facebook hochläd, garantiert er gegenüber Facebook, die Rechte an dem Bild zu besitzen. Facebook könnte das Bild nun nach der gültigen AGB nutzen. Wenn du jetzt gegen Facebook klagen willst leiten sie dich an die betreffende Person weiter. Diese muss dann für den entstandenen Schaden haften.
@limawrittenwithL
@limawrittenwithL 9 жыл бұрын
***** das ergibt sinn. aber ist sowas überhaupt legal?
@karl-benediktbecker901
@karl-benediktbecker901 9 жыл бұрын
lukastruss Was? Dagegen zu klagen? Gegen Facebook zu klagen? Das Bild eines anderen hochzuladen? Les den Kommentar nochmal, und ich denke deine Fragen werden beantwortet sein.
@limawrittenwithL
@limawrittenwithL 9 жыл бұрын
Karl Becker schätze ich hätte mich genauer ausdrücken sollen. mit "ist sowas legal?" bezog ich mich auf die inanspruchnahme der nutzungsrechte seitens facebook.
@karl-benediktbecker901
@karl-benediktbecker901 9 жыл бұрын
lukastruss Ja, das ist legal, da du ja Facebooks Seite benutzt. Daher können sie z.b. auf die Bilder Ansprüche erheben
@wast3mytim3
@wast3mytim3 9 жыл бұрын
Wenn ich auf Facebook ein Bild (Mit !) Wasserzeichen in niedriger Auflösung hochlade bekommt Facebook ja nur dir Rechte an diesem Bild (mit Wasserzeichen) und nicht an die, des Bildes, das evtl unabhängig davon auf meiner Website / Flickr (ohne Wasserzeichen + höhere Auflösung) steht. Oder?
@norrrin_aleksandar
@norrrin_aleksandar 8 жыл бұрын
Auf jeden Fall, tausend mal besser, ohne Moderator, der früher 10 mal das selbe fragte, obwohl der Herr Rau alles so verständlich erklärt. Die alten Videos dauerten so lange, und der Rechstanwalt musste alles drei mal erklären.
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