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Sie haben eine Vorladung oder einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhalten?
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Was sind nun die wichtigsten Verhaltensregeln?
Unabhängig von Schuld oder Unschuld sollte man der Vorladung nicht folgen und das Schweigerecht wahrnehmen. Das Schweigerecht folgt aus dem Grundgesetz, denn niemand muss sich selbst belasten. Jede Einlassung nach ordnungsgemäßer Belehrung kann später im Strafverfahren verwendet werden und negative Konsequenzen haben.
Am besten wendet man sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Strafrecht und lässt sich beraten. Dieser hat die Möglichkeit Akteneinsicht zu beantragen und so an die gesamten Informationen der Polizei und Staatsanwaltschaft zu kommen.
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