Wann muss man Zahlungen der Bundesbank melden?

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Deutsche Bundesbank

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3 жыл бұрын

Wer schon einmal Geld ins Ausland überwiesen hat, kennt vielleicht den Hinweis auf dem Kontoauszug. Da wird auf eine mögliche AWV Meldepflicht und eine Hotline hingewiesen. Aber keine Sorge, nicht jeder muss sich deshalb bei der Bundesbank melden. Grundsätzlich gilt: In Deutschland kann jeder ohne Beschränkungen oder Genehmigungen Zahlungen in das Ausland leisten oder aus dem Ausland empfangen. Zahlungen über der Meldefreigrenze von12.500 € können allerdings meldepflichtig sein. Mehr dazu erfahrt Ihr in unserem Video oder im Internet unter:
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Пікірлер: 128
@ruedigerfrankenberger1336
@ruedigerfrankenberger1336 3 жыл бұрын
Sehr interessant, wusste ich noch gar nicht. Danke für das Video!
@teamfotoGmbH
@teamfotoGmbH 3 жыл бұрын
Liebes Bundesbankteam, mein Onlinebroker sitzt in Deutschland. Die ausführende Bank ist in Deutschland. Der Börsenplatz ist auch Deutschland. Ich möchte ETF Anteile kaufen und verkaufen die oberhalb von 12500€ liegen. Das Domizil, Gesellschaftssitz des ETF Anbieters (Emittent) ist z.B. Irland, Frankreich, Luxemburg usw. Muss ich das nach §67 AWV an die Bundsbank jedesmal melden.Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
In diesem Fall besteht keine Meldepflicht für Ihre Käufe/Verkäufe, da der Onlinebroker seinen Sitz in DE hat. Eine Meldepflicht kann nur entstehen, falls mit einem ausländischen Kontrahenten (z.B. Onlinebroker, ausländische Bank, ...) Geschäfte über 12.500 € getätigt werden. Meldepflichtig sind allerdings Zinszahlungen bzw. Dividenden, die Sie von ausländischen Emittenten erhalten, sofern diese die 12.500 € übersteigen.
@DirkFarin
@DirkFarin 9 күн бұрын
Hallo, wenn man als Einzelunternehmen einmalig eine Zahlung über 12.500€ für eine Dienstleistung erhält, ist man dann von da an für alle Zukunft zu einer monatlichen Meldung verpflichtet, auch wenn man keine oder nur Zahlungen unter der Freigrenze erhält? Ich finde dazu widersprüchliche Aussagen. So z.B. dass man auch dann für alle Zukunft zu einer monatlichen Fehlmeldung (= kein Zahlung erhalten) verpflichtet ist.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 8 күн бұрын
Lieber @DirkFarin, grundsätzlich muss bei AWV-Zahlungsmeldungen auch eine Fehlanzeige erfolgen, wenn in einem Monat keine Meldepflicht vorliegt. Einmalige Meldepflichten können aber auch über die Bundesbank Hotline erfüllt werden. Bitte nutzen Sie hierzu die offiziellen Auskunftskanäle der Bundesbank zum Thema Außenwirtschaft unter: www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/auskuenfte-zum-meldewesen
@0wanderfalke0
@0wanderfalke0 Жыл бұрын
Hallo und guten tag Und welche Folgen hat es , einen US-Aktien / Futuregewinn oder - verlust , der über 12.500 € liegt nicht innerhalb eines Monats zu melden?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Gewinne und Verluste aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Aktien bzw. Futures unterliegen nach §67 AWV grundsätzlich der Meldepflicht. Die Meldung ist bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, in welchem die Zahlung erfolgt ist, vorzunehmen. Meldungen, die nicht rechtzeitig vorgenommen wurden, können der Bundesbank aber auch nachgemeldet werden. Falls Sie genauere Informationen wünschen, können Sie sich hierzu gerne über die offiziellen Auskunftskanäle mit uns in Verbindung setzen: www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/auskuenfte-zum-meldewesen
@liralou8713
@liralou8713 Жыл бұрын
Guten Tag. Ich hätte auch eine Frage. Ich habe in den letzten Jahren regelmäßig Geld aus Deutschland auf ein Konto in einem anderen EU-Land (aus dem ich komme) überwiesen. Ich habe dieses Konto als Sparkonto genutzt. Jetzt, wo die Zinsen steigen, möchte ich das Geld zurück nach Deutschland überweisen und es hier investieren. Muss ich es anmelden und gibt es Grenzen (abgesehen von dem Betrag, der pro Überweisung von meiner Bank erlaubt ist)? Vielen Dank
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Da es sich hierbei um einen "reinen" Kontoübertrag handelt, besteht in diesem Fall keinerlei Meldepflicht.
@J-ib3bs
@J-ib3bs Жыл бұрын
Ich brauche Hilfe, waa gilt als Zahlung? Wenn ich mir selbst zum Beispiel 25000 von meinem deutschen Girokonto auf ein spanisches Tagesgeldkonto überweise. Muss man das auch melden wenn man es quasi nur für ein paar Monate hin und dann zurück überweist
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Wir hatten hier schon ähnliche Fragen. Ein reiner Kontoübertrag ins Ausland ist nicht meldepflichtig.
@oumeimaehm2459
@oumeimaehm2459 2 жыл бұрын
Hallo, was ist wenn man vom Ausland Geld über 13000 € bekommt für das Studium und um sich zu finanzieren muss man da auch anrufen? Und soll man bei der Anruf nur sagen das genaue Betrag nennen und ist danach alles in Ordnung oder wie?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Grundsätzlich sind Zahlungen aus dem Ausland über 12.500€ für Personen mit Wohnsitz in Deutschland meldepflichtig. Ausnahmen gibt es jedoch für Studenten, die nur zum Zweck des Studiums ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und zivile oder militärische Bedienstete. Diese gelten trotz Wohnsitz in Deutschland gemäß AWV nicht als Inländer und sind somit auch nicht meldepflichtig. Sollte eine Meldepflicht vorliegen, können Sie diese an unserer Meldehotline unter Angabe des Betrags sowie Zweck der Zahlung erfüllen
@catweazle310
@catweazle310 2 жыл бұрын
Ich habe auch eine Frage: Warum sagt mir die Bundesbankhotline, dass alle trades pro Monat addiert über 12500€ meldepflichtig sind, auch wenn sie im Einzelfall nicht die 12500 € überschreiten?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Die Meldefreigrenze von 12.500€ bezieht sich generell immer auf die einzelne Zahlung. Übersteigt die Zahlung eines Trades (mit ausländischem Kontrahenten) 12.500€, so besteht hier eine Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank. Allgemein sind natürlich auch Meldungen für darunterliegende Beträge, bspw. auf den gesamten Monat gesehen, willkommen. Gerne können Sie ihr Anliegen auch über info@bundesbank.de adressieren. Ihre Mail wird dann entsprechend weitergeleitet.
@VideCuiFidas194
@VideCuiFidas194 Жыл бұрын
Hallo, ich (deutscher) habe in den letzten Jahren hin und wieder mal im Internet sogenannte Tokens aus dem Ausland für die eine und selbe Webseite gekauft (nie mehr als 500€ pro Einkauf) und der Verweis mit der "AWV Meldepflicht" war bis einschließlich letztes Jahr nie in den Kontoauszügen. Anfang Januar war mein letzter Kauf (180€) und als ich heute die Kontoauszüge für diesen Monat holte, sah ih die Meldung. Meine Frage: Wurden nun alle Beträge in den letzten Jahren(!) zusammengezählt und es besteht ab sofort die Meldepflicht oder besteht sie ab sofort nur, wenn ich auf einen Schlag 12,500€ bezahle? Oder werden ab sofort alle Beträge zusammengezählt, die ich in den nächsten Jahren wohl tätigen werde und wenn die 12,500 € zum Beispiel in zwei Jahren erreicht sind, besteht die Meldepflicht. Danke im Voraus.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Eine Meldepflicht gibt es nur für Zahlungen über 12.500 €. Eine kumulierte Betrachtungsweise gibt es für AWV-Meldungen nicht. Konkret bedeutet dies, dass bspw. eine kumulierte Transaktionssumme von > 12.500 € für die gleiche Transaktionsart keine Meldepflicht begründet. Dies gilt sogar dann, wenn die Transaktionen zeitlich sehr nah beieinander liegen. Der in den Kontoauszügen oftmals anzutreffende Hinweis auf die AWV-Meldepflicht ist als Information hinsichtlich einer eventuell bestehenden Meldepflicht zu verstehen und hat keinen inhaltlich wertenden Charakter.
@VideCuiFidas194
@VideCuiFidas194 Жыл бұрын
@@deutschebundesbank Vielen Dank für die Rückmeldung!
@user-ik3yx2ws9l
@user-ik3yx2ws9l Жыл бұрын
Hallo, ich habe eine Überweisung von 0,01 euro bekommen habe aber weder etwas gekauft oder überwiesen oder sonstiges was annähernd an die 12500 euro kratzt muss ich jetzt irgendwas melden????? lg schon mal danke für die Antwort
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Nein, das ist nicht meldepflichtig.
@gentlemaninvestor5345
@gentlemaninvestor5345 11 сағат бұрын
Guten Tag liebe Bundesbank. Wenn ich ein Depotübertrag von einem Deutschen Broker zu einem Schweizer Broker gemacht habe, ist das dann meldepfilchtig? Und wenn ich von den übertragenenen Wertpapieren die ich in Deutschland gekauft habe einige nun in der Schweiz verkaufe und mir auf mein deutseches Girokonto auszahle, ist dass dann Meldepflichtig?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 7 сағат бұрын
Lieber @gentlemaninvestor5345 der Depotübertrag an sich ist nicht meldepflichtig. Meldepflichtig sind allerdings WP-Käufe/-Verkäufe von Ihrem Depot in der Schweiz, die die Meldegrenze von 12.500€ überschreiten. Der Übertrag auf Ihr deutsches Girokonto nach einem Verkauf ist wiederum nicht meldepflichtig, da es sich hierbei um einen reinen Kontenübertrag handelt. Viele Grüße aus der Redaktion
@LUCKYPIECE
@LUCKYPIECE 3 жыл бұрын
@Deutsche Bundesbank Wenn ich also z.b 13000€ von meinem deutschen konto auf MEIN broker account überweise um kryptowährung zu kaufen muss ich das nicht melden? (Kontoübertrag)
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Nein, der reine Kontoübertrag ist nicht meldepflichtig. Diese Frage hatten wir hier schon mehrfach beantwortet.
@DonVito285
@DonVito285 3 жыл бұрын
Liebes Bundesbank Team, wie verhält es sich wenn man einen Betrag von über 12.500 Euro an einen Broker zum Handel von Kryptowährungen z. B. in Österreich überweist, um dort Kryptos zu handeln? Ist die Überweisung dann meldepflichtig oder nicht, da ich ja für mich das Geld dorthin überweise und nicht um es einem Dritten zu übertragen, also reiner Kontoübertrag gem. § 67 AWV ff. ? Danke vorab :-)
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Das ist korrekt, der reine Übertrag zu Ihrem Broker/auf Ihr Depot im Ausland z.B. Österreich ist nicht meldepflichtig, da es sich um einen Kontenübertrag handelt. Meldepflichtig sind allerdings alle Transaktionen auf Ihrem ausländischen Depot, die 12.500 € übersteigen. Sobald Sie also von dem übertragenen Geld für mehr als 12.500€ Kryptowährungen kaufen, besteht eine AWV-Meldepflicht gemäß §§ 63 ff. AWV bei der Bundesbank. Auch wenn Sie Kryptowährungen im Wert von über 12.500€ später wieder verkaufen, ist der Verkauf ebenso meldepflichtig.
@DonVito285
@DonVito285 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Danke :)
@LUCKYPIECE
@LUCKYPIECE 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank ?? ich finde in dem gesetz nichts über kryptowährung ?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Grundsätzlich ist bei der AWV-Meldpflicht zu beachten, dass nur Geschäfte mit ausländischen Kontrahenten für Inländer meldepflichtig sind. Erfolgt also ein Verkauf an einen inländischen Kontrahenten (in diesem Fall die deutsche Exchange), ist keine Meldepflicht erforderlich.
@chrsp6986
@chrsp6986 2 жыл бұрын
Noch eine Frage zum Thema Crypto: Gilt die Grenze i.H.v. 12.500 € a) in Summe über einen bestimmten Zeitraum oder b) gilt diese pro Transaktion, also sobald eine Transaktion den Wert von 12.500 € übersteigt? Danke
@michaelernst9124
@michaelernst9124 3 жыл бұрын
Wie verhält es sich bei Aktienkäufen auf Margin über einen ausländischen Broker? Sprich mein eingesetztes Kapital ist 10.000€, das Ordervolumen entspricht jedoch 20.000 € da auf Margin 1:2 gehandelt wird? Gibt es hier eine Meldepflicht?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Initial-Margin Zahlungen sind grundsätzlich nicht meldepflichtig. Meldepflichtig sind hingegen die Ausgleichszahlungen, also die jeweiligen Kursgewinne oder -verluste, sobald sie über der Meldefreigrenze von 12.500 € liegen. Beachten Sie bitte hierzu die Informationen und Hilfestellungen zu Wertpapieren und Finanzderivaten auf der Bundesbank Homepage (Bereich Außenwirtschaft) sowie dem Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank: www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Und hier noch der Link zu den Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für die Zahlungsbilanz. www.bundesbank.de/resource/blob/613012/feaa4782a67b8fd2b7538a8d2ca5290d/mL/statso7-2013-pdf-data.pdf
@michaelernst9124
@michaelernst9124 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Information. Ich finde es super, dass sich die Bundesbank mit der Community und deren Fragen auseinandersetzt. Sehr löblich :-)
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Bei komplexeren Sachverhalten oder speziellen Einzelfällen wie Ihrem, bitten wir Sie Ihre Anfrage telefonisch oder schriftlich über die offiziellen Auskunftskanäle der Bundesbank zum Thema Außenwirtschaft unter www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/auskuenfte-zum-meldewesen einzureichen. Vielen Dank."
@AskingTiger-pj3jh
@AskingTiger-pj3jh 2 ай бұрын
Wie sieht es bei Krypto Handelsplattformen mit der Meldepflicht aus, wenn z.B. für 13000€ ein Limit Kaufauftrag für Bitcoins im Orderbook platziert und dieser z.B. von 20 Handelspartnern/Transaktionen bedient/ausgeführt wird? Macht es überhaupt Sinn die Orders/Transaktionen auf Krypto Handelsplattformen zu erfassen, wenn gar nicht bekannt ist, ob der Käufer/Verkäufer seinen Wohnsitz im Ausland hat? Der Trade könnte ja genauso gut von einer deutschen Person bedient worden sein.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 ай бұрын
Wenn keinerlei Informationen über den tatsächlichen Handelspartner bekannt sind, was bei Krypto Handelsplattformen häufig der Fall ist, dann ist auf das Sitzland der jeweiligen Handelsplattform abzustellen. Wird an einer ausländischen Handelsplattform gehandelt, sind in diesem Fall alle Transaktionen über 12.500€ meldepflichtig. Die Meldefreigrenze bezieht sich aber jeweils auf die einzelne Transaktion (Kauf oder Verkauf).
@philknox230
@philknox230 3 жыл бұрын
Hallo, wenn ich bei meinem Auslandsbroker nun 12.500 EUR oder mehr in USD konvertiere oder umgekehrt, wäre das meldepflichtig? Vielen Dank.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Die Konvertierung in eine Fremdwährung wie bspw. den USD ist nicht bei der Bundesbank meldepflichtig. Meldepflichtig sind dann allerdings Zahlungen über 12.500 € oder dem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung, die Sie von Ausländern erhalten oder an diese leisten.
@philknox230
@philknox230 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Danke für die schnelle Antwort. Nur damit ich Sie richtig verstehe, wenn ich einen Betrag über 12.500€ oder dem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung auf meinem Brokerkonto im Ausland hin und her konvertiere, muss ich nichts melden. Die Ein- bzw. Auszahlung auf/von meinem Brokerkonto auf mein deutsches Bankkonto über 12.500€ ist ebenfalls nicht meldepflichtig da es sich um einen Kontenübertrag handelt. In diesem Fall unterliegt nichts der Meldepflicht, da ich weder eine Zahlung an einen Ausländer leiste, noch von einem solchen erhalte. Nochmal danke im Voraus.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Ja, genau, das ist soweit richtig. Meldepflichtig wäre erst, wenn Sie einen Betrag über 12.500 Euro oder Fremdwährung an einen Ausländer zahlen oder von diesem bekommen.
@philknox230
@philknox230 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Nochmals besten Dank.
@MrAlevi31
@MrAlevi31 2 ай бұрын
Hallo, welchen Zweck haben Meldungen von über 12.500,00€? Was passiert mit den gemeldeten Daten bei Zahlungen über 12.500,00 €? Danke.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 ай бұрын
Die Bundesbank benötigt die AWV-Meldungen für die Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz. Die Zahlungsbilanz wiederum dient als Grundlage für gesamtwirtschaftliche Prognosen und wirtschaftspolitische Entscheidungen.
@denisiwanov3761
@denisiwanov3761 2 жыл бұрын
Guten Tag, meine Frage ist, sind alle Zahlungsein-/ausgänge die gleich(=) 12.500 € auch meldepflichtig oder nur Beträge größer (>) 12.500 €? Laut Gesetzestext und FAQ der Bundesbank sind alle Beiträge größer (>) 12.500 € meldepflichtig und laut der Hotline der Deutschen Bundesbank alle Beiträge die größer gleich (>=) 12.500 € sind. Vielen Dank für Ihre Antwort.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Allgemein meldepflichtig sind Zahlungen von mehr als 12.500€ oder dem Gegenwert in €, so steht es auch auf den Informationsunterlagen auf der BBK Homepage. Ganz genau 12.500€ sind also nicht meldepflichtig
@lisasp8642
@lisasp8642 2 жыл бұрын
Hallo, ich hätte bitte eine kurze Frage, und zwar sind Lohn/Gehaltszahlungen mit jährlichen Bonus auch meldepflichtig? Vielen Dank.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Einnahmen für Gehaltszahlungen - einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und freiwillige Zuwendungen (z. B, Bonuszahlungen) - sind bei Beträgen über 12.500 Euro meldepflichtig. Da diese Zahlungen oftmals auf ein im Ausland geführtes Konto des Arbeitnehmers überwiesen werden, besteht hier schon die Meldepflicht - und nicht erst bei Zahlungsüberträgen nach Deutschland.
@AlllROUNDGAMERS
@AlllROUNDGAMERS 5 ай бұрын
@@deutschebundesbank Habe mir 50 Euro von einer Crypto/exchange auf meinen Bankkonto überweisen lassen diese sind aus dem Ausland. Nun steht auf dem Kontoauszug unter Verwendungszweck sowas wie "Meldepflicht nicht vergessen" ist das ne automatische Mitteilung falls man mehr Geld bewegt? Denke nicht das ich wegen 50 Euro im Monat mich melden muss oder?
@denbesser1216
@denbesser1216 11 ай бұрын
Hallo zusammen, dies gilt doch aber nicht für Waren oder? Angenommen ich exportiere Gemüse. Jeder LKW ist über 15000 Euro. Dann brauch ich das nicht oder?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 11 ай бұрын
Das ist korrekt. Der Import bzw. Export von Waren ist von der Meldepflicht ausgenommen, sofern auch tatsächlich ein Grenzübergang der Ware stattfindet. In Ihrem Beispiel bestünde keine AWV-Meldepflicht.
@berkcortuk6900
@berkcortuk6900 3 жыл бұрын
Also wenn ich jetz 200€ von ausland kriege muss ich es nicht melden stimmts? Danke schonmal für antwort
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Ja genau richtig verstanden.
@TropicJames
@TropicJames 3 жыл бұрын
Hallo, was ist wenn man in der Summe mehrerer Überweisungen die 12500 € erreicht oder überschreitet?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Das ist kein Problem, es kommt immer auf die einzelne Zahlung/Überweisung an, unabhängig davon, ob anschließend noch weitere Zahlungen/Überweisungen getätigt werden. Es erfolgt keine Aufsummierung der Beträge. Sobald aber eine dieser Zahlungen 12.500 € überschreitet, besteht für diese Zahlung, aber auch wiederum nur für diese Eine, gegebenenfalls eine Meldepflicht.
@choudhry70809
@choudhry70809 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Hallo. Erweiterung von der oben genannte Frage, es ist auch kein Problem, wenn man nacheinander die gleiche Auslandüberweisungen (gleich Konto) durchführt? z.B. drei Tage in der Reihe, 10000 Euro pro Tag? Dankeschoen.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
@@choudhry70809 Auch hier besteht noch keine Meldepflicht, da die einzelne Zahlung noch unterhalb der Meldefreigrenze von 12.500€ liegt. Der Zeitraum der Überweisungen spielt hierbei keine Rolle, es kommt immer auf die einzelne Zahlung an.
@choudhry70809
@choudhry70809 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Dankeschoen fuer die Schnelle Antwort.
@toretto2.0
@toretto2.0 Жыл бұрын
Auf mein Kontoauszug ist steht Bundesbank avw- Meldepflicht was muss ich tun ?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Nur Zahlungen über 12500 € sind meldepflichtig. Der Hinweis wird grundsätzlich bei Zahlungen mit dem Ausland auf dem Kontoauszug aufgeführt.
@pianolordfischer5641
@pianolordfischer5641 2 жыл бұрын
Werthe Bundesbank: Wenn ich jetzt eine Rechnung von 20000 Euro ins Ausland überweisen soll und einfach auf 2 Überweisungen mit jeweils der gleichen Rechnungsnummer splitte zu jeweils 10000 Euro und das am gleichen Tag überweise. Besteht dann Meldepflicht? Falls ja: Überweisung an 2 drauffolgenden Tagen jeweils 10000 Euro aber jeweils gleicher Rechnungsnummer? Danke vorab.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Bei der Meldepflicht kommt es auf den Betrag der einzelnen Zahlung an. Sollte dieser 12.500€ nicht übersteigen, besteht auch keine Meldepflicht, selbst wenn an demselben Tag noch weitere Überweisungen folgen. Im Falle einer Meldepflicht ist eine Meldung über unsere Hotline jedoch deutlich einfacher als die Aufteilung auf mehrere Überweisungen.
@pianolordfischer5641
@pianolordfischer5641 2 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Vielen Dank. Da die Überweisung erst im Ausland stattfindet (wahrscheinlich Türkei) ist das mit dem Splitten für mich wahrscheinlich einfacher und kostengünstiger als mit dem Anrufen. Sonst würd ich es mit dem Anruf einfach machen.
@ponchobob
@ponchobob 3 жыл бұрын
Hallo, warum gibt es diese Meldepflicht überhaupt ? Hat die AWV etwas mit dem Finanzamt zu tun ? Danke.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Die Bundesbank benötigt die AWV-Meldungen für die Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz. Die Zahlungsbilanz wiederum dient als Grundlage für gesamtwirtschaftliche Prognosen und wirtschaftspolitische Entscheidungen. Mit dem Finanzamt und Steuern hat die AWV-Meldepflicht folglich jedoch nichts zu tun.
@ponchobob
@ponchobob 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Vielen Dank für die schnelle Antwort.
@kryptobitcoin7147
@kryptobitcoin7147 2 ай бұрын
Hallo, ich habe bei einem Trade mit Aktien mehr als 12.500€ verloren. Muss ich diesen Fall melden?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 ай бұрын
Wenn Sie einzelne Transkationen (Käufe oder Verkäufe) größer 12.500€ mit einem ausländischen Kontrahenten gehandelt haben, dann sind diese Transaktionen meldepflichtig. Rein der Gewinn/Verlust aus Aktiengeschäften ist nicht meldepflichtig.
@AlexMueller94
@AlexMueller94 11 ай бұрын
Wie werden Anteile bzw. Privatentnahmen aus ausländischen Personengesellschaften behandelt? Gilt dies als Kontoübertrag, womit eine Meldepflicht entfiele oder besteht die Meldepflicht (Betrag größer € 12,500 vorausgesetzt)? Ich nehme an, dass ausländische Kapitalgesellschaften stets als Ausländer i. S. d. AWV gelten, aber bei Personengesellschaften bin ich mir nicht sicher, gerade auch dann, wenn sie wie in Deutschland gänzlich transparent behandelt werden.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 11 ай бұрын
Bei der Unterscheidung Inländer oder Ausländer i. S. d. AWV kommt es grundsätzlich immer auf den Wohnsitz bzw. Sitz des Unternehmens an. Steuerliche Regelungen haben darauf keinen Einfluss. Insofern handelt es sich auch bei einer Personengesellschaft mit Sitz im Ausland um einen AWV-Ausländer und bei Transaktionen über 12.500 € mit Inländern kann eine Meldepflicht vorliegen. Gerne können sie uns den konkreten Fall auch schriftlich ausführlich über unsere Kontaktmöglichkeiten unter www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft schildern.
@jemand2472
@jemand2472 Жыл бұрын
Liebe Bundesbank, Ich habe 14.000€ Geld von Eltern überweisen bekommen um mein Studium in Deutschland zu finanzieren. Meine Bank weisen mich hin, das Geld an die Bundesbank gemäß AWV zu melden. Ich befinde mich aber gerade im Ausland und kann daher nicht nach Deutschland anrufen. Wie könnte ich mich denn an die Bundesbank melden? Es gibt leider zu wenig Information dazu in der Webseite von Bundesbank Viele Grüße
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Hallo, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Angaben können Sie uns gerne über die Mailadresse szawstat-private@bundesbank.de oder telefonisch über die Hotline SZAWStat +49 6131 377 4790 (Montag - Freitag von 09:00 - 15:00 Uhr erreichbar) übermitteln. Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion
@lackyalive
@lackyalive 3 жыл бұрын
Wenn ich bitcoin für z. B 13000€ kaufe muss ich doch nichts melden? Wo steht das im gesetzt?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Das ist korrekt, der reine Übertrag zu Ihrem Broker/auf Ihr Depot im Ausland ist nicht meldepflichtig, da es sich um einen Kontenübertrag handelt. Meldepflichtig sind allerdings alle Transaktionen auf Ihrem ausländischen Depot, die 12.500 € übersteigen. Sobald Sie also von dem übertragenen Geld für mehr als 12.500€ Kryptowährungen kaufen, besteht eine AWV-Meldepflicht gemäß §§ 63 ff. AWV bei der Bundesbank. Auch wenn Sie Kryptowährungen im Wert von über 12.500€ später wieder verkaufen, ist der Verkauf ebenso meldepflichtig.
@MaWo76
@MaWo76 3 жыл бұрын
@@deutschebundesbank Wenn ich die Kryptowährung auf mein (Hardware-)Wallet überweise (physisch in Deutschland), ist dies dann eine Wareneinfuhr, die die Meldepflicht wieder aufhebt?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 жыл бұрын
Meldepflichtig sind Käufe und Verkäufe von Kryptowährung bei einer ausländischen Handelsplattform (nicht DE) über 12.500€. Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, besteht eine Meldepflicht. Eine Warenein- bzw. Warenausfuhr liegt hingegen nicht vor."
@toretto2.0
@toretto2.0 Жыл бұрын
Ich habe Kryptos die Börse hat sein Konto in Litauen und habe schon einige Überweisungen getätigt jetzt muss ich das laut Kontoauszug melden aber habe vielleicht bisschen mehr wie 1000 Euro überwiesen nur gewisse coins gekauft aber nicht verkauft was muss ich machen ?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Nur Zahlungen über 12500 € sind meldepflichtig. Sie müssen also nichts unternehmen.
@bennimuller5934
@bennimuller5934 9 ай бұрын
Wir als deutsches Unternehmen verkaufen einem EU ausländischen Unternehmen unsere Waren. Diese Ware bleibt aber weiterhin in Deutschland, weil der EU Ausländische Käufer diese in Deutschland etc. weiter verkauft. Wir erhalten von dem EU ausländischen Käufer natürlich das Geld von einem ausländischen Konto überwiesen in EUR. Ist es auch Meldepflichtig? zzg die Frage, was ist, wenn bei meinen Kontoauszügen als Unternehmen nirgendwo der Hinweis steht/stand?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 9 ай бұрын
Grundsätzlich ist der grenzüberschreitende Warenverkehr von der AWV-Meldepflicht ausgenommen, dies gilt jedoch nicht für Transithandel oder den Sonstigen Warenverkehr, wenn Ware nicht nach Deutschland eingeführt bzw. aus Deutschland ausgeführt wird. Verbleibt die Ware, wie in Ihrem Fall, im Inland, dann ist eine AWV-Meldung im Sonstigen Warenverkehr unter der Kennzahl 997 vorzunehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Bundesbank Homepage in den betreffenden Merkblättern. Das Vorhanden- oder Nichtvorhandensein des Hinweises auf Ihrem Kontoauszug hat im Übrigen keine Aussagekraft darüber, ob wirklich eine AWV-Meldepflicht vorliegt oder nicht. Dabei handelt es sich um einen unverbindlichen Service der Banken. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch direkt über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Bundesbank Homepage zur Verfügung. www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/faq-merkblaetter www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft
@talinkagavar1939
@talinkagavar1939 2 жыл бұрын
Wenn ich Bitcoin im Wert von 20000 Euro dei der Börse Stuttgart habe. Diese Bitcoin nach einer ausländischen Krypto Börse transferiere . IST DAS MELDEPFLICHTIG ???
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Eine ähnliche Frage hatten wir bereits. Der reine Übertrag zu Ihrem Broker/auf Ihr Depot im Ausland ist nicht meldepflichtig, da es sich um einen Kontenübertrag handelt. Meldepflichtig sind allerdings alle Transaktionen auf Ihrem ausländischen Depot, die 12.500 € übersteigen. Sobald Sie also von dem übertragenen Geld für mehr als 12.500€ Kryptowährungen kaufen, besteht eine AWV-Meldepflicht gemäß §§ 63 ff. AWV bei der Bundesbank. Auch wenn Sie Kryptowährungen im Wert von über 12.500€ später wieder verkaufen, ist der Verkauf ebenso meldepflichtig.
@RR-vk2tl
@RR-vk2tl Жыл бұрын
Hallo, Ich plane, Deutschland dauerhaft in mein Land zu verlassen, daher muss ich mein gesamtes Geld von meinem deutschen Bankkonto auf mein Heimatbankkonto überweisen. Beide Konten sind Girokonten. In den FAQ habe ich diese Frage gefunden: "Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig?" Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig. Was bedeutet hier "reine Kontoüberträge"? Bedeutet das, wenn ich ein ausländisches Bankkonto (Girokonto) habe und von meinem deutschen Konto (Girokonto) auf mein ausländisches Girokonto >12500 überweise, muss ich mich NICHT melden? Vielen Dank
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Genau, in Ihrem Fall handelt es sich um einen typischen Kontoübertrag, der dementsprechend auch nicht meldepflichtig ist. Hintergrund ist, dass die beiden Girokonten beide auf Sie laufen und Sie (aktuell) in Deutschland wohnhaft, also Inländer sind. Es erfolgt quasi eine Zahlung von einem Inländer an einen Inländer, in welchem Land das Bankkonto ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Nicht unter den Begriff „Kontoübertrag“ fallen hingegen Festgeldanlagen, hierbei kann durchaus eine Meldepflicht entstehen.
@RR-vk2tl
@RR-vk2tl Жыл бұрын
Ich bin kein Deutscher, lebe und arbeite aber derzeit in Deutschland (Blaue Karte). Meine Frage: Wenn ich in den nächsten 8 Monaten sagen wir 24000 Euro (3000 pro Monat, mein deutsches Gehalt) auf mein eigenes Auslandskonto überweise und mich nach dem Verlassen Deutschlands für eine erste Zahlung (Hypothek) in meinem Land entscheide, soll ich die Bundesbank informieren?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
In Ihrem Fall handelt es sich um einen reinen Kontoübertrag. Diese sind bei der Deutschen Bundesbank nicht meldepflichtig, auch nicht bei Beträgen über 12.500€. Haben Sie zudem bei der geplanten Zahlung (Hypothek) Ihren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, fällt auch dann keine Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank an, selbst wenn der Betrag 12.500€ überschreiten sollte.
@motazalolabi6175
@motazalolabi6175 2 жыл бұрын
Gibt es eine Nummer wo mann von seinem Handy anrufen kann?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Eine Liste mit Telefonnummern der jeweils zuständigen Serviecentren finden Sie auf unterer Webseite: www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/auskuenfte-zum-meldewesen Darüber hinaus können Sie Ihre Fragen auch an info@bundesbank.de richten. Ihre eMail wird dann entsprechend weiter geleitet.
@Pero1986
@Pero1986 Жыл бұрын
Frage, wie viel € darf man im Jahr in einem EU Land überweisen ohne es melden zu müssen ?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Hallo, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Meldegrenze liegt bei 12 500 € (der vorgenannte Betrag sollte dabei nicht auf den Einzelbetrag, sondern auf den pro Monat, Land und Zahlungsgrund erreichten Gesamtbetrag angewendet werden). Dies bezieht sich allerdings nicht nur auf EU-Länder, sondern auf jedes Land. Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion
@bippoX
@bippoX Ай бұрын
Sehr geehrtes Team der Bundesbank, ich habe eine Frage. Wenn ich von einer meinem Konto bei einer Niederländische Börse, mir einen Betrag über 12.500,00€ auf mein Bankkonto überweise, ist das dann Meldepflichtig oder handelt es sich hierbei um ein Kontoübertrag. Dieser Betrag stammt NICHT aus einem Verkauf der 12.500,00€ überschreitet. Ich danke schon einmal für Ihre Antwort.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Ай бұрын
Bei der Überweisung von Ihrem niederländischen Konto auf Ihr (deutsches) Bankkonto handelt es sich ebenfalls um einen Kontenübertrag, der nicht meldepflichtig ist. Meldepflichtig wären in Ihrem Fall nur WP-Käufe und -Verkäufe über 12.500€, die von Ihrem Depot im Ausland getätigt werden.
@bippoX
@bippoX Ай бұрын
@@deutschebundesbank vielen Dank für die Rückmeldung. Eine Frage habe ich dazu noch. Das mit den 12.500€ bezieht sich auf Kryptowährungen und zählt pro Transaktion oder?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Ай бұрын
Wenn es sich bei Ihrem niederländischen Konto um ein Konto bei einer Kryptobörse handelt, dann beziehen sich die 12.500€ auf Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen. Bei einem Depot bei einer ausländischen Bank fallen darunter Käufe und Verkäufe von Wertpapieren.
@bippoX
@bippoX Ай бұрын
@@deutschebundesbank danke für die Rückinfo. Die 12.500€ zählen dann aber pro Transaktion oder auf alles Käufe bzw. Verkäufe zusammen gerechnet?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Ай бұрын
Ja, genau. Die 12.500 Euro gelten pro Transaktion. Erst dann kommt die Meldepflicht zu tragen.
@Successmiles
@Successmiles Жыл бұрын
Hallo, Ich brauch bitte ihre Hilfe. Ich wollte 300 € auf meinen Kryptobroker überweisen. Diese sendete er mir wieder zurück mit der Awv Meldepflicht. Was soll ich tun? Einfach nochmal überweisen?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Zahlungen mit dem Ausland sind erst ab 12.500 Euro meldepflichtig. Der Hinweis auf die Meldepflicht kommt unabhängig von der Höhe der Überweisung, immer dann wenn Sie eine Zahlung ins Ausland oder aus dem Ausland tätigen. Wenn die Zahlung nicht ausgeführt wurde, hat das sicher andere Gründe. Sie sollten es noch einmal versuchen.
@bostan3482
@bostan3482 2 жыл бұрын
Hab zwei jacken aus dem ausland bestellt Da steht im Kontoauszug melde Pflicht Muss ich mich dort melden
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 2 жыл бұрын
Nur Zahlungen über 12500 € sind meldepflichtig. Ich nehme mal an, dass der Preis für die beiden Jacken darunter liegt. Der Hinweis wird grundsätzlich bei Zahlungen mit dem Ausland auf dem Kontoauszug aufgeführt.
@bostan3482
@bostan3482 2 жыл бұрын
@@deutschebundesbank ich küss doch dein herz ❤
@haze6164
@haze6164 7 ай бұрын
Mein Nachbar macht Schwarzarbeit, was kann ich dagegen tun?
@domenicbaur9748
@domenicbaur9748 3 ай бұрын
Was ist wenn jemand Bitcoins (Keine Euros) an eine ausländische Börse schickt ? Diese wurden günstig gekauft sind aber zum Zeitpunkt der Sendung über 12500€ Wert. Später werden diese auf der Börse zu Geld getauscht.
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 ай бұрын
Analog zu einem Kontenübertrag wäre die Transaktion zwischen zwei Kryptobörsen nicht meldepflichtig. Meldepflichtig ist jedoch der Kauf oder Verkauf bei/von einer ausländischen Kryptobörse, wenn die Transaktion 12.500€ übersteigt.
@domenicbaur9748
@domenicbaur9748 3 ай бұрын
@@deutschebundesbank der Verkauf selber auf der börse ist meldepflichtig oder erst bei Übertragung auf das Bankkonto ?
@domenicbaur9748
@domenicbaur9748 3 ай бұрын
@@deutschebundesbank dies muss bei Auszahlung auf mein Bankkonto geschehen oder bereits beim Tausch von Krypto zu Euro auf der Börse ?
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank 3 ай бұрын
Aktuell ist die letztendliche Übertragung eines Euro-Betrags an die ausländische Handelsplattform (für Käufe) bzw. von der ausländischen Handelsplattform auf ein Bankkonto (aus Verkäufen) meldepflichtig.
@domenicbaur9748
@domenicbaur9748 3 ай бұрын
@@deutschebundesbank danke
@besartmurtezi4991
@besartmurtezi4991 Жыл бұрын
Hallo, ich brauche hilfe, ich wollte mal fragen, weil ich etwas bestellt und 5€ auf das VISA Konto meines Vaters überwiesen habe und mein Vater dann eine Überweisung von 3,50€ von sein (Wise Bank) auf mein Sparkassenkonto getätigt hat und ich fragen wollte, ob ich da eine Meldepflicht machen muss weil auf Mein Konto (Verwendungszweck) steht. AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN HOTLINE BUNDESBANK und eine Nummer, und deshalb wollte ich mal fragen
@deutschebundesbank
@deutschebundesbank Жыл бұрын
Der Hinweis erscheint auf dem Kontoauszug generell, wenn Sie eine Zahlung ins Ausland oder aus dem Ausland tätigen. Eine Meldepflicht besteht erst ab 12.500 Euro.
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