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Was ist Betreuung über Tag und Nacht?
Wenn ein Kind mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung zur Welt kommt, stehen die Familien oft vor der Herausforderung, die richtige Betreuung zu finden. Kinder, die im Alltag viel Unterstützung benötigen, profitieren von spezialisierten Betreuungseinrichtungen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
In Westfalen-Lippe ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen in der Region Westfalen-Lippe. Auch Kinder und Jugendliche, die von solchen Behinderungen bedroht sind, können diese Unterstützung erhalten.
Das Hauptziel der Eingliederungshilfe ist es, eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Betreuung soll wohnortnah und bedarfsgerecht erfolgen, um den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Die Planung der Betreuung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Personensorgeberechtigten und dem LWL. Der LWL übernimmt die Kosten für die Unterbringung in den Einrichtungen. Diese Einrichtungen können Eingliederungs- und Jugendhilfeeinrichtungen oder Internate sein, die eine umfassende Betreuung über Tag und Nacht bieten.
Die Mitarbeitenden des LWL beraten Familien bei der Suche nach passenden Betreuungseinrichtungen und unterstützen sie bei der Beantragung der Eingliederungshilfe. Sie stehen den Familien zur Seite und helfen, die Betreuung kontinuierlich anzupassen und sicherzustellen.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Suche nach kurzzeitigen Entlastungsangeboten finden Sie auf der Website des LWL. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Weitere Informationen:
www.soziale-teilhabe-kiju.lwl...