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Die Volksanwaltschaft existiert seit 1977 und dient zur Kontrolle der Verwaltung. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner in Österreich - unabhängig von der Staatszugehörigkeit - kann sich an sie wenden, wenn es zu Ungerechtigkeiten in der öffentlichen Verwaltung kommt.
Michael Mauerer ist in der Volksanwaltschaft beschäftigt und leitet dort den Geschäftsbereich des Volksanwalts Werner Amon. Er erklärt unter anderem, dass die Volksanwaltschaft direkt bei Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger aktiv wird. Wenn tatsächlich ein Missstand festgestellt wird, versucht die Volksanwaltschaft eine Lösung zu finden und spricht eine Empfehlung aus, wie der Fehler behoben werden kann. Die Behörde hat dann entweder der Empfehlung der Volksanwaltschaft zu entsprechen, oder schriftlich zu begründen, warum sie das nicht tut.
Insgesamt wenden sich jährlich etwa 16.000 Menschen an die Volksanwaltschaft.
© Parlament / Satzbau Verlag / hoerwinkel