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Wenn in der Erbengemeinschaft einer blockiert...

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Күн бұрын

Eine Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer ausgerichtet. Ziel ist die Auseinandersetzung der Erben. Was kann man jedoch tun, wenn einer der Miterben blockiert? Das Video stellt den Erbteilverkauf als eine der Lösungsmöglichkeiten vor.
Das Deutsche Erbenzentrum erreichen Sie hier:
deutsches-erbenzentrum.de
Dort erhalten Sie weitere Informationen und konkrete Angebote für den Verkauf Ihres Erbteils.
Hat Ihnen dieses Video weitergeholfen?
Wenn ja, freut sich unsere Kaffeekasse über ein kleines "Dankeschön".
So geht's:
Einfach hier klicken: bit.ly/2UyFonv
Vielen Dank!
____________________________________________________________
Weitere Links:
Zur Terminvereinbarung zu einem Erstgespräch mit mir (kostenfrei):
bit.ly/2GFHEyv
Weiterführende Literatur rund um das Thema Erben, Vererben, Testament erstellen usw. finden Sie auf unserer Literaturliste.
t1p.de/Buchempfehlungen
Hinweis: Wenn Sie die Bücher über die angezeigten Links kaufen, erhalte ich eine Verkaufsprovision. Sie fördern damit meinen KZfaq-Kanal. Herzlichen Dank für Ihre Kooperation!

Пікірлер: 43
@norbertf.8871
@norbertf.8871 3 жыл бұрын
Danke für die info
@nachlassbayern
@nachlassbayern 3 жыл бұрын
Sehr gerne.
@ebeskipper8904
@ebeskipper8904 Жыл бұрын
danke fuer info :)
@agatacafuk4891
@agatacafuk4891 4 жыл бұрын
Dankeschön! Liebe grüße aus Dalmatien ! Mezaroca bei Rogoznica !
@nachlassbayern
@nachlassbayern 4 жыл бұрын
Sehr gerne. Vielen Dank.
@anjac3645
@anjac3645 2 жыл бұрын
Sie sind super sympathisch
@nachlassbayern
@nachlassbayern 2 жыл бұрын
Vielen Dank! 😊
@agatacafuk4891
@agatacafuk4891 5 жыл бұрын
Dankeschön für diesen gute Ratschläge! Eß ist gut zu wissen! Liebe grüße aus Zagorje (Kroatien)
@nachlassbayern
@nachlassbayern 5 жыл бұрын
Es freut mich sehr, dass diese Videos sogar bis nach Kroatien reichen. Ich kenne Ihr Land von Segelurlauben her. Sehr schön! Aber denken Sie bitte daran, dass alle meine Informationen und Hinweise ausschließlich das deutsche Erbrecht betreffen. Das kroatische Erbrecht kann anders sein.
@juarez8899
@juarez8899 4 жыл бұрын
Hallo, danke für‘s video. Nun hätte ich zwei fragen. Kann man eine Zwangsversteigerung auch bei einem Erbanteil von 30% der immobilie beantragen ? Meine oma ist nämlich miterbe, allerdings steht im testament, dass wenn sie stirbt, die jetzigen Erben ( kinder des verstorbenen ehemannes ) alles erhalten. So steht es auch im testament. nun denke ich, dass die den verkauf schön lange hinauszögern. Jetzt bin ich am überlegen, ihr zu raten, 1- Jahr lang abzuwarten und wenn nichts passiert, den erbanteil zu verkaufen oder wie oben erwähnt, die Zwangsversteigerung zu beantragen. 2. Wenn einem z. B. 200000€ zusteht und man den erbanteil verkauft, mit wie viel verlust muss man ungefähr rechnen ? Rückantwort der erben bisher erfolglos. Würde mich über eine antwort sehr freuen. Zum anwalt gehe ich noch. Allerdings bräuchte ich einen unabhängigen Rat. Hoffe, sie können mir die fragen beantworten😊. Mit freundlichen Grüßen
@nachlassbayern
@nachlassbayern 4 жыл бұрын
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, empfehle ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Florian Aicher in München, den Sie unter Telefon 089-17-999-39-0 erreichen können (www.erbrecht-oberbayern.de). Herr Aicher berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Jeder Miterbe kann jederzeit die Erbauseinandersetzung verlangen. Auf die Höhe der Erbquote kommt es nicht an. Wenn die Miterben nicht bereit sind, eine Auszahlung zu leisten, kann der einzelne Miterbe auch eine Teilungsversteigerung durchsetzen. Zu empfehlen ist das nicht, da dann meistens kein guter Preis erzielt wird. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich nichts sagen, denn es kommt hier ganz auf den Einzelfall an. Insbesondere die Verwertbarkeit des Grundstücks wird für den Erbteilkäufer eine große Rolle spielen. Je attraktiver das Grundstück, um so mehr werden Sie erlösen. Andererseits wird jeder Erbteilkäufer nur so viel bezahlen, dass für ihn auch noch ein Gewinn bei der Verwertung des Grundstücks erzielbar ist. Das sollte nachvollziehbar sein.
@mariadelmargilgonzalez255
@mariadelmargilgonzalez255 Жыл бұрын
Hallo, ich habe eine Frage. Kann ich als Kind des Erblassers, wenn ich mein Erbteil verkaufe, den 400.000 € Freibetrag auf die Erbschaftssteuer in Anspruch nehmen ? Also kann ich die 400.000 € Steuerfrei bekommen, oder muss ich für die 400.000 € Einkommenssteuer bezahlen ?
@nachlassbayern
@nachlassbayern Жыл бұрын
Bitte wenden Sie sich an einen in der Erbschaftsteuer versierten Steuerberater. Ihre Frage ist nicht einfach zz beantworten. Es hängt ganz wesentlich vom Kaufvertrag ab. Auch ertragssteuerliche Fragen sind zu beachten.
@pesta2413
@pesta2413 3 жыл бұрын
Mein Partner ist seit 30 Jahren Wittwer, hat 4 Kinder die eine Erbengemeinschaft bilden, nun ist 1 Sohn gestorben, sein Kind verlangt nun den Erbteil. Das Kind hat seinen Vater nie besucht, auch seinen Opa nicht. Sein Anwalt verlangt ein Verkehrswertgutachten, was müssen wir jetzt machen? Und wer bezahlt das?
@nachlassbayern
@nachlassbayern 3 жыл бұрын
Die Gutachterkosten muss der Nachlass tragen. D.h. alle Mitglieder der Erbengemeinschaft tragen die Gutachterkosten im Verhältnis ihrer Erbquoten. Dass keine Besuche bei Vater und Opa stattgefunden haben, spielt für die erbrechtliche Auseinandersetzung keine Rolle. Es ist immer problematisch, wenn Erbengemeinschaften über Jahrzehnte bestehen. Meine Empfehlung für JEDE Erbengemeinschaft: in einer überschaubaren Zeit von ein oder zwei Jahren die Auseinandersetzung herbeiführen, d.h. das geerbte Vermögen auf die Erben aufteilen. Dann kann so etwas wie in Ihrem Fall nicht passieren.
@hanna20723
@hanna20723 5 ай бұрын
Hallo, vielen Dank für das Video. Ich habe eine Frage, was ist wenn meine Schwester das Haus verkaufen möchte damit sie schmell an ihr Geld kommt, ich es aber unbedingt behalten möchte (sie ist meine Halbschwester hat aber ein Testament dass sie 50% erhält), gibt es da irgendwelche Möglichkeiten wie ich das Haus behalten kann, ich bin total mit Uhr verstritten, was ist wenn sie sich gegen eine Auszahlung meinerseits weigert? Viele Grüße und Vielen Dank.
@nachlassbayern
@nachlassbayern 5 ай бұрын
Irgendwie müssen Sie sich einigen. Ein Patentrezept gibt es nicht. Vielleicht versuchen Sie es mit einer Meditation.
@rinadivel1776
@rinadivel1776 2 жыл бұрын
Guten Tag, mein Mann und die Schwester waren Erbgemeinschaft, j2 Wohnungen, jede Geschwister sollte 1 Whg erben, 3 Tage vor die Gemeinschaft trennung bei Notar und gleichzeitig die Whg von mein Mann Verkaufvertrag unterschreiben ist mein Mann gestorben. Nach Testament ich bin Alleinerbin. Die Schwester möchte mit mir nicht reden. Sie ist nach Erbgemeinschafttestament von die Eltern als Vollstreckerin gennannt. Kann sie vermeiden das ich die Erbe von mein Mann nicht bekomme?
@nachlassbayern
@nachlassbayern 2 жыл бұрын
Wenn Sie Ihren Mann allein beerbt haben, dann sind Sie zu 100 % seine Rechtsnachfolgerin. Da kann sich die Schwester Ihres Mannes nicht verweigern, mit Ihnen zu reden. Denn Sie sind jetzt an die Stelle Ihres Mannes getreten.
@rinadivel1776
@rinadivel1776 2 жыл бұрын
Vielen Dank, mein Mann ist vor 2 Monate gestorben, ich bin soo traurig und ich hoffe alles wird geklärt. Ich würde auf alle Geld vezichten wenn mein Mann gesund und glücklich hier wäre. Ich wünsche Ihnen alles bestens.
@catfun7716
@catfun7716 4 жыл бұрын
Das ist ja echt gut.Ich wäre auch für einen Verkauf wenn ich ein Haus erben würde und Erbstreit nein danke.Gut dass es so ein Erbenzentrum Gibt.Gleich mal notiert 😀.Danke für den wertvollen Tipp
@nachlassbayern
@nachlassbayern 4 жыл бұрын
Gern geschehen.
@Orakel1905
@Orakel1905 Жыл бұрын
Im Januar 2022 ist meine Großmutter verstorben und noch vor Abwicklung der Erbschaft verstarb nun meine Mutter. Einer meiner Onkel hat sich um das Erbe gekümmert und ignoriert uns . Ich habe ihn gebeten mich als Erbe seiner Schwester und meiner Mutter über die Erbschaft unserer Großmutter zu informieren. Er ignoriert uns einfach. Was kann und sollte ich tun.
@nachlassbayern
@nachlassbayern Жыл бұрын
Möglicherweise einen Anwalt beauftragen...
@oa8987
@oa8987 8 ай бұрын
Einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht besorgen. Aber sehr wahrscheinlich ist das schon zu spät. ERBSCHLEICHER arbeiten in der Regel schnell auf ihre Seite❗️
@kauskoln3464
@kauskoln3464 3 жыл бұрын
Sehr gutes vidio 👍Muss der beerbt aus Ordnung 1 mit der aus Ordnung 2 teilen? Ist das auch eine erbgemeinschaft?
@nachlassbayern
@nachlassbayern 3 жыл бұрын
Auf Ihre Frage gibt es ein "#shorts-Video". Sie finden es hier: kzfaq.info/get/bejne/eLqCq5SB0qjQnKs.html
@veraroyen4986
@veraroyen4986 2 жыл бұрын
Ja, auch bis 2. Ordnung, wenn 1. Ordnung stirbt. Ganz blödes Recht, denn durch Erbengemeinschaften wird das Erbe und die Gesundheit zerstört. Steuerprobleme gibt es auch.
@nachlassbayern
@nachlassbayern 2 жыл бұрын
Der Erbe der 1. Ordnung muss NICHT mit Erben der 2. Ordnung teilen. Da haben Sie etwas falsch verstanden. So lange es Erben der 1. Ordnung gibt, erben diese allein. Wenn keine Erben der 1. Ordnung (mehr) vorhanden sind, kommen die Erben der 2. Ordnung zum Zug.
@veraroyen4986
@veraroyen4986 2 жыл бұрын
Die immer gern genommene Wortwahl, es müssen "ALLE" der 1. Ordnung Tod sein, damit die 2. Ordnung zum Zug kommt irritiert - finde ich - denn es reicht der Fall, daß ein Verstorbener keine Kinder hat, also gar keine Erben 1. Ordnung da sind und kein Testament vorhanden ist. (Text nachträglich geändert.) Das sieht dann z.B. so aus: Eine Schwester, zwei Brüder - Mutter stirbt, Vater überlebt - 1.Bruder stirbt,geschieden,2 Kinder - 2.Bruder stirbt, verheiratet, 0 Kinder, kein Testament. Das Erbe des 2. Bruders wird wie folgt geteilt: Die Witwe, die überlebende Schwester und der Vater des Verstorbenen (zur Ordnung siehe nächster Kommentar) müssen mit Neffe/Nichte (2. Ordnung) des vorverstorbenen 1. Bruders "teilen". Ehefrau (Witwe) erbt 3/4 Vater erbt 1/8 Schwester erbt 1/16 Nichte/Neffe erben 2 × 1/23 Und schon kommt es zu Streit. Alles nur weil das deutsche Erbrecht den Stand der Witwen/Witwer (vor allem ohne Kinder) gering schätzt. Würde Witwer/Witwe alles erben, hätte man weniger Leid und "Trara".
@nachlassbayern
@nachlassbayern 2 жыл бұрын
Sie bringen hier einiges durcheinander, weil Sie mehrere Erbfälle vermischen. Das führt freilich zur Verwirrung. Zum einen steht des Erbrecht des Ehegatten neben dem Erbrecht der Verwandten. Der überlebende Ehegatte gehört nicht zu den Erbordnungen, sondern erbt in Abhängigkeit davon, welche Verwandten welcher Erbordnung noch leben. Des Weiteren sind entgegen Ihrer obigen Ausführungen der Vater und die Schwester des Verstorbenen eben nicht Erben der 1. Ordnung. Da sind Sie im Irrtum. Erben 1. Ordnung sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel usw. Erben der 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers und deren Kinder. Im Verhältnis zum Erblasser sind das Nichten und Neffen. Und weil zu gleichen Teilen vererbt wird, kann es sein, dass der Vater und die Schwester sowie Neffen und Nichten des Erblassers sich das Erbe teilen müssen. Die Schwester kommt zum Zug, weil sie an die Stelle der vorverstorbenen Mutter tritt. Aber alle miteinander sind Erben der 2. Ordnung. Es ist eigentlich alles ganz einfach, wenn man sich damit mal beschäftigt hat. Und gerade deshalb mache ich auf diesem Kanal immer wieder darauf aufmerksam, dass kinderlose Menschen unbedingt ein Testament machen müssen. Egal ob verheiratet oder ledig! Wer keine Kinder hat und ohne Testament verstirbt, löst Erbschaften aus, die er vielleicht zu Lebzeiten niemals hätte auslösen wollen.
@Lamour-Toujour
@Lamour-Toujour 3 жыл бұрын
Alles richtig! Habe ich auch schon überlegt und hatte sogar ein Treffen mit jemanden, der meinen Erbanteil kaufen wollte. Nach einem langen Gespräch und mit eigenen Recherchen haben die dann abgelehnt - zum Glück! Denn die beiden Häuser oder Grundstücke wurden mittlerweile erfolgreich versteigert und der Querulant hat der Verteilung des Versteigerungserlöses zugestimmt. Leider konnten wir jedoch die Grundschuld nicht löschen lassen - somit wurde die Grundschuld zu einer Eigentümergrundschuld umgewandelt. Das heißt also, dass sämtliche alten Eigentümer jetzt als Gläubiger der Grundschuld im Grundbuch drin stehen. Die Ersteigerer der beiden Immobilien wollen natürlich auf den Grundstücken bauen - dazu muss die Grundschuld aber vorab gelöscht werden! Jetzt ist es aber so, dass der Querulant die volle Summe von der Grundschuld haben will? Es kam zu einem Eklat, der Querulant beschimpfte den Notar und den Anwalt, der die Löschungsbewilligungsurkunde allen Miterben versandt hatte. Der Ersteigerer hat jedoch nichts mit der Verteilung der Geldsumme an die Miterben zu tun - es geht ja nur darum, die Löschungsbewilligungsurkunde zu unterzeichnen und den Betrag zu hinterlegen... Die Nerven liegen blank! Nach so vielen Jahren will ich nichts mehr davon wissen. Gesundheitlich geht es mir auch nicht gut und ich habe mir jetzt überlegt, ob ich nicht meinen Anteil der Eigentümergrundschuld einfach verschenken solle? Also eine notarielle Übertragung der Eigentümergrundschuld an eine Partei oder Stiftung? Damit ich hier endlich raus komme aus der ganzen Sache und nicht mehr belästigt werde von irgendwelchen Anwälten, Notaren oder ähnliches? Ist so etwas überhaupt möglich? Mein Anteil von dieser Eigentümergrundschuld beträgt ungefähr 50.000 EUR. Wenn es machbar ist, muss der Ersteigerer sich dann an den neuen Eigentümer wenden? Also, bin ich dann vollständig raus aus der ganzen Sache oder muss ich dann doch noch zu irgendeinem Notar - weil ich trotzdem beteiligt bin?
@nachlassbayern
@nachlassbayern 3 жыл бұрын
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, können Sie mir unter joachim.vonmalsen@nachlassbayern.de schreiben. Dann empfehle ich Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt für Ihren Fall. Meiner Kenntnis nach können Sie eine Eigentümergrundschuld, welche auf eine Erbengemeinschaft lautet, nicht aufteilen. Sehr wahrscheinlich wird der Ersteigerer den Querulanten in Ihrer Erbengemeinschaft auf Zustimmung zur Löschung verklagen müssen. Das Gerichtsurteil ist dann für das Grundbuchamt ausreichend als Nachweis für die erzwungene Zustimmung. Kosten des Verfahrens muss der Querulant bezahlen. Viel Spaß!
@Oliver3737
@Oliver3737 2 жыл бұрын
Wenn man verschenkt kann Schenkungssteuer entstehen
@rainerpomplun2071
@rainerpomplun2071 8 ай бұрын
Aber nicht bei 50000 €, zumindest nicht in der Verwandschaft@@Oliver3737
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