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Der Ablauf eines Strafprozesses: Zunächst braucht es einen Anfangsverdacht (Anzeige oder Ermittlung von Amts wegen). Es beginnt das Ermittlungsverfahren (bzw. Vorverfahren). Die Staatanwaltschaft ermittelt in Zusammenarbeit mit der Polizei. Das Verfahren kann eingestellt werden, ein Erlass auf Strafbefehl oder ein beschleunigtes Verfahren folgen, oder aber das Zwischenverfahren wird eingeleitet. Das Gericht entscheidet, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Die Hauptverhandlung ist Bestandteil des Hauptverfahrens: Eröffnung Hauptverhandlung, Beweisaufnahme, Urteilsverkündung.
Strafprozessordnung (StPO) z. B. § 94 ff. oder §§ 226 - 275
Berufung und Revision (Rechtsmittel): • Berufung & Revision - ...