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Zur Veranstaltung "Zauberhafte Tierwelt" im Tierpark Neumünster gab es an 5 Veranstaltungstagen je ein stilles Feuerwerk zu sehen.
Zum Einsatz kamen Artikel der Kategorie F2 und F4.
Der Umgang mit Pyrotechnik der Kategorie F4 ist Deutschland nur ausgebildeten Pyrotechniker mit entsprechender Erlaubnis nach §7 SprengG (§27 SprengG) sowie Befähigung nach §20 SprengG gestattet.