Zu hohe Pflegekosten: Wann zahlt das Sozialamt? Regress (Enkel)kinder? Schonvermögen?Hier Antworten:

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pflegeexperte24

pflegeexperte24

Күн бұрын

Ihre Pflegekosten sind zu hoch?
Sie können den ambulanten Pflegedienst oder das Heim / Pflegeheim nicht mehr bezahlen?
Ab wann springt das Sozialamt ein?
Wie beantrage ich die „Hilfe zur Pflege“?
Wie hoch ist mein Schonvermögen? Was bedeutet „Schonvermögen“?
Ab wann müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern einspringen?
Müssen auch Enkelkinder für die Pflege der Großeltern zahlen? Und Schwiegerkinder für Schwiegereltern?
Wann nimmt das Sozialamt Regress?
Die Antworten auf diese Fragen (und noch mehr) erhalten Sie in diesem Video.

Пікірлер: 38
@berndreichardt7219
@berndreichardt7219 Ай бұрын
Da es in der Familie schon gewesen ist und noch garnicht so lang her ist, Kinder werden erst rangezogen, wenn deren Jahreseinkommen oberhalb von 100.000 tsd. Euro liegt. Außerdem ist das Schonvermögen von zu pflegenden bei 10.000 tsd. Euro per Gesetz festgelegt. Aktuell laufen plötzlich die Pflegekosten aus dem Ruder, Grund, Elternteile der Babyboomer, aber auch die ersten Babyboomer selbst werden pflegebedürftig. Das war eigentlich absehbar, genauso der Arbeitskräftemangel und das vor vielen Jahrzehnten schon. Wann werden die Politiker endlich wach aus ihrem "Dornröschenschlaf"?
@annalenaberger8823
@annalenaberger8823 6 ай бұрын
Update: Seit Januar 2023 hat jeder Person für sich ein Schonvermögen von 10.000 Euro.
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 6 ай бұрын
Ganz lieben Dank an @ Frau Berger für ihren Hinweis auf ein „update“: Die Vermögensfreigrenzen (das „Schonvermögen“) sind für Alleinstehende auf 10.000 Euro und für Eheleute auf 20.000 Euro angehoben worden.
@n.a.8526
@n.a.8526 Жыл бұрын
Dankeschön für die Infos
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
Gern geschehen 😊
@SimOneTwo
@SimOneTwo 5 ай бұрын
Vielen Dank für Ihr aufklärendes Video! Wer wäre denn ein Experte zum Thema Sonderregelungen beim Schonvermögen? Explizit geht es um eine Kapitalanlage in eine Pflegeimmobilie. Danke im Voraus!
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 5 ай бұрын
Guten Morgen, Simone, in dieser Tiefe (Sonderregelungen beim Schonvermögen/ Kapitalanlage in Pflegeimmobilie) kenne ich mich nicht aus. Da würde ich einen Experten (Rechtsanwalt?) nehmen, der/die auch haftet, wenn er / sie eine falsche Auskunft gibt. Dennoch herzliche Grüße!
@wmf831
@wmf831 Жыл бұрын
Tolle Infos. In der Praxis frage ich mich nur, wie manche älter Menschen sich da durch finden sollen und woher sie dieses Wissen herbekommen sollen, und ob sie das auch noch alles selber machen können, insbesondere bei Demenz.
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
Ja, das sehe ich auch so. Zumal auch einige Menschen auch kein Internet haben oder es aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können. ich kann sicher nicht alle erreichen...
@silviaschoel9640
@silviaschoel9640 8 ай бұрын
@@pflegeexperte24 vielleicht möchte man ja gar nicht erreichbar sein , weil man sich sein Ende selbst bestimmt hingeben möchte ?ganz ohne auch irgend einen anderen ?! Mein persönl.- oder so - meinen Tod und davor das klärt schon das was mich ausmacht .und das könnte ich lernen ., Und bin froh darüber und damit .Money for nothing ..
@annika5694
@annika5694 Жыл бұрын
Ein Beispiel. Hr.B bekommt einen Kostenvoranschlag für ambulante Pflege von 3000€. Seine Rente betrogt monatlich 1500€ und die Warmmiete 600€. Kann der Hr.B die Kosten selbst zahlen oder springt das Sozialamt ein? Habe bald Examen und verstehe das einfach nicht 🙄
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
Hallo, liebe Annika, Herr B. hat laut Ihren Angaben „Einnahmen von 1.500.-€“ und „Ausgaben“ von 3.600.-€. Dies bereits so schon, ohne Ausgaben für Ernährung usw. zu berücksichtigen. Die Einnahmen reichen, wenn er sonst nichts hat, nicht aus, um Pflege plus Miete plus Lebensunterhalt zu decken. Eigentlich ein Fall fürs Sozialamt. Bleibt die Frage: Wie hoch ist das Vermögen des Herrn B? Und hier beginnen natürlich eventuelle Einzelfallregelungen (Klar: Erst einmal bis 5.0000.-€ Schonvermögen. Aber hier kann es weitere Einzelfallbetrachtungen geben). Ich kann hier leider keine sichere Antwort geben, tut mir leid….
@derakademiker7925
@derakademiker7925 8 ай бұрын
Tolles Video. Ich bin aktuell sehr mit dem Umstand konfrontiert und habe große Sorgen bezüglich meines Einkommen und stelle mir folgende Frage: wir sind insgesamt 8 Kinder wovon drei Kinder ein jährliches Bruttoeinkommen > 100.000EUR haben. Nach aktuellen Kenntnis stand können zwei von drei Kindern nach Abzug aller nachweisbaren Kosten ein bereinigtes Einkommen von 100.000EUR vorweisen. Frage: muss das einzelne Kind dessen Einkommen >100.000EUR (weil kaum abzugsfähige Positionen vorzuweisen hat) die Anteile der beiden anderen Geschwister mit tragen? Danke vorab bei der Hilfe zur Beantwortung der Frage
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 8 ай бұрын
Schönen guten Tag, nein, muss es (nach meiner Einschätzung) nicht: Verdienen mehrere Kinder mehr als 100.000 Euro, haften alle Kinder anteilig (§ 1606 Abs. 3 BGB). Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, weil die anderen Geschwister weniger als 100.000 Euro Einkünfte haben, zahlt es nur nach seinen Möglichkeiten. Es muss den Anteil der Geschwister nicht mittragen. Dies steht so ähnlich auch auf der Seite der Stiftung Warentest: www.test.de/FAQ-Elternunterhalt-Wann-die-Kinder-zahlen-muessen-5238253-0/#question-8 Ich kann und darf keine Rechtsberatung durchführen - ich bin kein Jurist. Bitte holen Sie sich Unterstützung von einem spezialisierten Juristen oder von einer Verbraucherzentrale. Herzliche Grüße!
@Antromento
@Antromento Жыл бұрын
Wenn jemand nur Grundsicherung bekommt und keine Rente und müßte ins Pflegeheim, muß dann das Sozialamt alles bezahlen ?
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
Hallo, schönen guten Tag, ich kann hier leider pauschal nicht seriös antworten, da immer eine Einzelfallbetrachtung erfolgt. Eine (aus meiner Sicht) recht gute und umfassende Seite zu diesem Thema gibt es hier: www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/sgb/xii/grundsicherung-im-alter/
@theddd1513
@theddd1513 Жыл бұрын
Bitte im titel immer anführen ob D, Ö od Ch
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
Oh, danke, das hatte ich nicht auf dem Schirm. yt läuft ja im gesamten DACH-Raum....
@petrahohaus2321
@petrahohaus2321 4 ай бұрын
Was passiert wenn einer alleinstehend ist .? Keine Kinder und nicht verheiratet ist ?
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 4 ай бұрын
Hallo, liebe Frau Hohaus, haben Sie keine nahen Angehörige, dann ist auch niemand da, der / die eventuell in Anspruch genommen werden kann. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, dann erhalten Sie natürlich die Hilfe zur Pflege. Eine gute Seite zu diesem Thema gibt es hier: www.betanet.de/hilfe-zur-pflege.html Noch etwas: ich würde dringend empfehlen, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung zu machen. Können Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern oder durchsetzen (zB Unfall, Schlaganfall, Demenz), dann ist es gut, wenn man nachlesen kann, was Sie wollten (Patientenverfügung) oder wer Sie vertreten soll (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Beispiele zum Download zum Beispiel hier: www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung Viel Erfolg!
@probekonto1434
@probekonto1434 Жыл бұрын
Woher bekomme so eine Beratung zwecks pglegekosten. Meiner stiefmutter steht demnächst vor so einer Situation.
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
Die Pflegestützpunkte sind hier Ansprechpartner. Den nächsten Pflegestützpunkt finden Sie zum Beispiel hier: www.zqp.de/beratung-pflege/
@tobiaszalesinski2848
@tobiaszalesinski2848 Жыл бұрын
Pflege ist so teuer und unverschämt wenn es beim Personal mal ankommen würde.. Schande
@tobiaszalesinski2848
@tobiaszalesinski2848 Жыл бұрын
Dachte ab 2020 sind Kinder nicht mehr verpflichtet Unterhalt für eltern zu zahlen? Egal was für ein Einkommen
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
..nein, pauschal leider nicht. Seit 2020 müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Diese Regelung ist im Angehörigenentlastungsgesetz geregelt. Die 100.000-Euro-Grenze umfasst das gesamte Jahresbruttoeinkommen. Tut mir leid...
@vongent2067
@vongent2067 Жыл бұрын
Milliarden werden an das Ausland verschenkt!
@Philipp007
@Philipp007 Жыл бұрын
​@@pflegeexperte24 Wenn ich pflegebedürftig werden würde, würde ich rechtzeitig mein Haus verkaufen und das Geld meinen Kindern überweisen. Dann müsste ich nur noch die lächerlich kleine Rente an das Pflegeheim abgeben und der Rest würde vom Sozialamt übernommen werden. Liege ich da richtig? Eine weitere Frage, die mich brennend interessiert wäre, wie die hohen Pflegekosten entstehen und wie sie sich zusammensetzen? Tausende von Euros für einen Pflegeplatz, der mir ein kleines, schlecht ausgestattetes Zimmer zur Verfügung stellt, ungenießbares, minderwertiges Essen und eine Pflegekraft, die lieblos wenige Male am Tag nach mir schaut, steht für mich in keinem finanziellen Verhältnis.
@pflegeexperte24
@pflegeexperte24 Жыл бұрын
​@@Philipp007 Hallo @philipp9679, bei Schenkungen (nicht nur) an Kinder gibt es Fristen, innerhalb denen eine Schenkung (teilweise) angerechnet wird. Meines Wissens versuchen Sozialämter, Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgängig zu machen, wenn der Schenker inzwischen verarmt ist und von Sozialhilfe lebt. Zum Beispiel auch in einem Pflegeheim. Geregelt ist dies im § 528 BGB. Allerdings gibt es beim selbstgenutzten Eigenheim unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderregelungen. Ich bin kein Jurist - lassen Sie sich hier bitte vorher beraten. Über die Zusammensetzung der Kosten im Pflegeheim kann ich leider keine Auskunft geben. Herzliche Grüße! (deshalb bin ich ein Verfechter der sogenannten "24h-Pflege" zuhause)
@peterneumann8397
@peterneumann8397 11 ай бұрын
tja, die Pflegekosten werden immer teurer, das ist halt freiheitlich demokratisch und ist absolut nicht mit den extremen Kosten in einem kommunistischem Pleite-Pflegsystem wie es in der DDR üblich war zu vergleichen. Die Kosten in der DDR waren zwar sehr viel niedriger, dafür aber leider nicht freiheitlich demokratisch, war halt ein DDR Pleitesystem! Man sollte doch bloß mal so zum Spaß die Ex DDRler fragen, was nun besser für den Geldbeutel der Pflegebedürftigen war!
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