Die AGB der BRD, die sind gut. So ziemlich Jeder steckt in der Handelsflotte der BRD drin.
@Sarman237 күн бұрын
Hallo Prof Dr. Lange, kann gem. § 1592 Nr. 2 BGB nur der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen oder auch jmd. der nicht der Erzeuger des Kindes ist? @6MinutenJura
@6MinutenJura5 күн бұрын
Vielen Dank für das Interesse an unseren Filmen! Für die Anerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB kommt es grundsätzlich nicht auf die biologische Abstammung an, eine Kontrolle gibt es diesbezüglich nicht. Herzliche Grüße aus Bayreuth!
@bene555s89 күн бұрын
Danke für das nachträgliche Hochladen!
@6MinutenJura7 күн бұрын
Wir haben für Ihren Hinweis zu danken!
@SoulinTheBowl16 күн бұрын
Im Quiz ist glaube ich im Feedback der Frage 2 ein Fehler. Es heißt hier nämlich "Die Auflassungsvormerkung des V wird durch die Grundbucheintragung des V nicht beeinträchtigt." Sind die Personen hier (auch in der Fallfrage) richtig?
@6MinutenJura14 күн бұрын
Vielen Dank für das aufmerksame Durcharbeiten des Quiz. Sie haben natürlich Recht, da hat sich ein Fehler eingeschlichen! Das Quiz-Team bedankt sich für den Hinweis, wir haben das Quiz bereits angepasst. Herzliche Grüße aus Bayreuth.
@spi512020 күн бұрын
Danke dass Sie meine Examensvorbereitung verbessern, so viel mentale Energie und Zeit gespart was bei noch 61 Tagen Gold wert ist. Grüße aus München
@6MinutenJura16 күн бұрын
Das freut uns natürlich besonders ;) Viel Erfolg beim anstehenden Examen und herzliche Grüße aus Bayreuth!
@milaa1720 күн бұрын
😊
@SoulinTheBowl23 күн бұрын
Im Quiz sind mir zwei kleine Fehler aufgefallen, die eventuell nachträglich verändert werden können. Bei Frage 2 heißt es in der Antwort bzw. im Feedback im zweiten Absatz: "[...], wenn ein Eintragungsantrag beim Grundbuchamt worden gestellt ist." Müsste "gestellt worden ist" heißen. Der zweite Fehler hat sich im Falltext der Frage 3 eingeschlichen. Dort steht aktuell nämlich: "[...]einige Tage später den Antrag auf Eintragung des K [...]". Dabei müsste es die Eintragung des W als Eigentümer im Grundbuch sein. Danke für die Videoreihe und die anschließenden Quizze. Hilft in der Wiederholung immens!
@6MinutenJura22 күн бұрын
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und den wertvollen Hinweis! Wir haben das Quiz bereits angepasst. Viele Grüße aus Bayreuth.
@juleswrld4428 күн бұрын
Gutes Video
@tomkamp891728 күн бұрын
Super! Vielen Dank !
@EmilySophieeeeeeАй бұрын
Danke für die super Erklärung. Das beste Video, das ich bis jetzt dazu auf KZfaq gefunden habe!
@6MinutenJura29 күн бұрын
Schön zu hören, dass die Filme weiterhelfen. Herzlichen Dank für Ihr Lob und Grüße aus Bayreuth!
@yinfish380Ай бұрын
Danke für das Video und die Erstellung des Quizzes!
@6MinutenJuraАй бұрын
Es freut uns vor allem, wenn die Quizze ankommen, da steckt viel Arbeit drin
@juliansachmann7134Ай бұрын
Vielen vielen lieben Dank für Ihre Videos! Als Student, der im Nebenfach Rechtswissenschaft studiert und nur die groben Züge des Gesellschaftsrechts kennenlernt, ist es für mich eine große Hilfe, einen guten Überblick über das jeweilige Rechtsgebiet zu erhalten. Vor allem alles Wesentliche in jeweils 6 Minuten prägnant auf den Punkt gebracht. Bitte weiter so!
@6MinutenJuraАй бұрын
Wunderbar, wenn Ihnen die Filme gefallen - empfehlen Sie uns doch bitte weiter. Bei den Studierenden mit Nebenfach Recht, haben wir noch "Entwicklungspotenzial".
@magdalenajanig4085Ай бұрын
Danke für die tollen Videos! Ich habe an der FH für Rechtspflege studiert und arbeite in der freien Wirtschaft. Da ist nach etlichen Jahren Beruf eine Auffrischung oder auch Aufstockung der Basics sehr hilfreich und Spaß macht's auch.
@6MinutenJuraАй бұрын
Grüße aus Bayreuth und Dank zurück. Toll, dass unsere Videos auch außerhalb des Uni-Betriebs weiterhelfen.
@SoulinTheBowlАй бұрын
Diese Videos sind gerade Gold wert in der Examensvorbereitung! Bräuchte sowas auch für Strafrecht und ÖRecht. 🙂
@6MinutenJuraАй бұрын
Danke und alles Gute für das Examen. Straf- und Ö-Recht kann ich leider nicht bieten. Aber vielleicht mal Zivilverfahrensrecht?
@SoulinTheBowlАй бұрын
@@6MinutenJura Zivilverfahrensrecht wäre natürlich eine tolle Ergänzung der Videoreihen. 😀 Würde mich freuen.
@Anna-cp5qgАй бұрын
Ihre Videos sind super, um einen Einstieg in das Gesellschaftsrecht zu finden. Auch vielen Dank für das Quiz! Bitte machen Sie weitere Filme!
@6MinutenJuraАй бұрын
Vielen Dank für das tolle Lob, das uns sehr freut und für weite Filme motiviert!
@SG-lu1siАй бұрын
Wilde musik Push dich 😡😡😡
@norareulein7361Ай бұрын
Toll erklärt, Hammer! Großes Dankeschön
@6MinutenJuraАй бұрын
Danke für das Lob! Imme sehr gerne, das motiviert für weitere Filme.
@m.1131Ай бұрын
Wirklich super Video! Sehr übersichtlich und doch einfacher als man denkt :D Ist die Reihenfolge der Normen im Video auch die Prüfungsreihenfolge, ja oder?
@6MinutenJuraАй бұрын
Vielen Dank für das Lob! Genau, die Normen folgen im Film der üblichen Prüfungsreihenfolge. Viele Grüße aus Bayreuth.
@_n_l_Ай бұрын
Klasse Video. Vielen Dank.
@6MinutenJuraАй бұрын
Sehr gerne!
@user-qj8hj8to3uАй бұрын
Video ist 👍🏼
@6MinutenJuraАй бұрын
Vielen Dank und Grüße aus Bayreuth
@Max_Superfoxi_der_AssessorАй бұрын
eine vortreffliche Reihe insbesondere das Quiz zur Überprüfung des gerade erst Gehörten rundet die Einheiten perfekt ab: Du lernst einfach nie aus🙂. cheers auf den Hügel.
@6MinutenJuraАй бұрын
Vielen Dank - vor allem das Quizteam freut sich sehr!
@SindiCator1899Ай бұрын
Vielen Dank!
@6MinutenJuraАй бұрын
Danke auch Ihnen, wir freuen uns sehr.
@benedict8391Ай бұрын
video war so semi
@6MinutenJuraАй бұрын
Was können wir verbessern?
@fawzifayekАй бұрын
DANKE!
@6MinutenJuraАй бұрын
Immer sehr gerne!
@baris.jura98Ай бұрын
Danke! Ehre!
@6MinutenJuraАй бұрын
Immer gerne und alles Gute aus Bayreuth
@baris.jura98Ай бұрын
Super, danke! 12/10!
@6MinutenJuraАй бұрын
Vielen Dank für Ihr Lob und weiter viel Erfolg.
@makit6696Ай бұрын
Sehr geehrter Herr Professor Lange, vielen Dank für Ihre Mühe. Das ist eine große Hilfe. Allerdings hätte ich noch eine Frage: Wenn Gesamtvertretung besteht, ein Gesellschafter dann alleine einen Vertrag abschließt, haftet der Gesellschafter nur im Innenverhältnis, falls Schaden entsteht oder haftet er als Vertreter ohne Vertretungsmacht?
@6MinutenJuraАй бұрын
Besteht Gesamtvertretung und lassen wir Rechtscheintatbestände außen vor, dann gilt Folgendes: Der Gesellschafter, der allein einen Vertrag im Namen der GbR abschließt, handelt ohne Vertretungsmacht. Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung verweigert, gelten die Rechtsfolgen des § 179 BGB. Eine Haftung trifft die GbR also nicht. Auch ist nicht ersichtlich, wie ihr ein Schaden entstehen sollte. Der Gesellschafter haftet damit allein dem Vertragspartner, falls dort ein Schaden entstanden ist. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Alles Gute und Grüße aus Bayreuth.
@makit6696Ай бұрын
@@6MinutenJura danke für die Antwort und Ihre Mühe, das hilft mir ungemein! Viele Grüße Ihnen
@SindiCator1899Ай бұрын
„Diese gut“ - Danke
@peterpansn2 ай бұрын
top Video, danke
@6MinutenJura2 ай бұрын
Ich danke dir - und viele Grüße aus Bayreuth
@Julcheeenz2 ай бұрын
Ich schreibe in 1,5 Wochen mein 2. Staatsexamen und die Videos sind eine tolle Wiederholung!! Vielen Dank.
@6MinutenJura2 ай бұрын
Herzlichen Dank und vor allem: Viel Erfolg!
@magdalenajanig40852 ай бұрын
Danke für eure Arbeit!
@6MinutenJura2 ай бұрын
Das freut uns - und motiviert für weitere Filme.
@sunnybe89302 ай бұрын
super hilfreiches Video. Vielen Dank!
@6MinutenJura2 ай бұрын
Sehr gerne! Und empfehlen Sie uns bitte weiter
@VanessaBeck-ph8jy2 ай бұрын
Was ist der Vorteil, wenn man als Bürge im Rahmen der selbstschuldnerischen Bürgschaft, auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 S. 1 BGB verzichtet?
@6MinutenJura2 ай бұрын
Für den Bürgen ist der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage natürlich ungünstig. Allerdings macht dieser die Bürgschaft für den Kreditgeber wesentlich attraktiver, stellt die selbstschuldnerische Bürgschaft doch wesentlich geringere Anforderungen an eine Inanspruchnahme des Bürgen. Der Kreditgeber wird so eher bereit sein, die selbstschuldnerische Bürgschaft als Kreditsicherheit zu akzeptieren. Viele Grüße aus Bayreuth!
@VanessaBeck-ph8jy2 ай бұрын
Warum verzichtet man als Bürge denn mit der selbstschuldnerischen Bürgschaft auf die Einrede aus § 771 S.1 BGB? Was ist der Vorteil davon?
@6MinutenJura2 ай бұрын
Für den Bürgen ist der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage natürlich ungünstig. Allerdings macht dieser die Bürgschaft für den Kreditgeber wesentlich attraktiver, stellt die selbstschuldnerische Bürgschaft doch wesentlich geringere Anforderungen an eine Inanspruchnahme des Bürgen. Der Kreditgeber wird so eher bereit sein, die selbstschuldnerische Bürgschaft als Kreditsicherheit zu akzeptieren. Viele Grüße aus Bayreuth!
@fersager75513 ай бұрын
Nices Video Bin gespannt auf die folgenden videos dieser Reihe !!
@6MinutenJura3 ай бұрын
Freut mich, wir bleiben dran und geben uns weiter Mühe. Grüße aus Bayreuth
@natriumpilz37693 ай бұрын
Weiter so Prof. Dr. Knut Werner Lange
@6MinutenJura3 ай бұрын
Vielen Dank. Das motiviert für weitere Filme! Grüße aus Bayreuth.
@claudi2873 ай бұрын
Ich wurde leider auch nicht als Dozent*in geboren 🙂↔️🙂↕️
@Cessadavt3 ай бұрын
Wow, wirklich super hilfreich! Ich danke Ihnen! :)
@6MinutenJura3 ай бұрын
Sehr gerne, das motiviert für weitere Filme!
@Cessadavt3 ай бұрын
@@6MinutenJura Ich würde mich freuen! Sehr strukturiert und vA gelingt es Ihnen die Zusammenhänge verständlich und einprägsam zu erklären! :)
@vinzentwindisch5963 ай бұрын
Haben Sie Leseempfehlungen zu der vermögensverwaltenden Familien-KG?
@6MinutenJura3 ай бұрын
Das ist ein doch recht spezielles Thema, da habe ich gerade leider keine Leseempfehlung zur Hand.
@vinzentwindisch5963 ай бұрын
@@6MinutenJura Danke trotzdem für die Antwort!
@imsorrymissjackson213 ай бұрын
Sehr geehrter Prof. Dr. Lange, vorab möchte ich meinen ausrücklichen Dank an Sie und ihr Team ausrichten. Ich nutze ihre Videoreihe zur Auffrischung des bereits Erlernten und muss sagen, dass die Kompaktheit und Genauigkeit sehr erfrischend ist. Nun habe ich jedoch noch eine Frage zum Thema "Rechtschein der Berechtigung". Vor kurzem lief in NRW eine Examensklausur, wo A dem B offen erklärte, dass er nicht Eigentümer sei, aber zur Veräußerung im Rahmen der Abwicklung der Insolvenz zugezogen wurde (tatsächlich war A weder Eigentümer noch Insolvenzverwalter oder sonst zur Verfügung berechtigt). In der Musterlösung wurde die Anwendung der §§ 932 ff abgelehnt, da A offen gelegt hat nicht Eigentümer zu sein. Im Anschluss wurde der Rechtsschein des § 366 HGB iVm §§ 929 S. 1, 932 I 1, II geprüft. Richten sich die Rechtsscheintatbestände der §§ 932 ff. also immer nur auf die Eigentümereigenschaft? Also kann kein gutgläubiger Erwerb vom (täuschenden) Verfügungsberechtigten vorkommen?
@6MinutenJura3 ай бұрын
Ohne die Klausur zu kennen scheint mir das Ergebnis richtig zu sein. Wie ich in dem Film dargelegt habe, ist Anknüpfungspunkt für den guten Glauben der Besitz, von dem Sie nach § 1006 S. 1 BGB auf die Eigentümerstellung schließen dürfen. Erklärt aber der A in Ihrem Fall ausdrücklich, nicht Eigentümer ,sondern nur verfügungsbefugter Dritter zu sein, helfen die §§ 929, 932 BGB allein nicht mehr weiter. Dann muss in der Tat auf § 366 HGB ausgewichen werden, vgl. Film 6.
@imsorrymissjackson213 ай бұрын
Zuvor war der Austritt eines Gesellschafters anmeldepflichtig nach § 143 II, I HGB. Ich finde leider kein Pendant dazu im aktuellen HGB. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass das Ausscheiden nun keine eintragungspflichtige Tatsache mehr darstellt. Können Sie mir da bitte nachhelfen?
@6MinutenJura3 ай бұрын
Ihr Gefühl täuscht Sie nicht. Die Pflicht zur Eintragung des Ausscheidens steht jetzt in § 106 Abs. 6 HGB: "scheidet ein Gesellschafter aus oder tritt ein neuer Gesellschafter ein (...)".
@imsorrymissjackson213 ай бұрын
@@6MinutenJura Vielen Dank!
@MH-pw2tv3 ай бұрын
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lange, vielen Dank für diese sehr gut komprimierte Zusammenfassung. Bzgl. Abs. 2 & Abs. 3 hätte ich eine kurze Nachfrage: Würden Sie mir zustimmen, dass diese (anders als Abs. 1 -> Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendungen) unter dem Prüfungspunkt 3 (Anspruch durchsetzbar? - rechtshemmende Einwendungen) zu subsumieren sind? LG Matthias
@6MinutenJura3 ай бұрын
Die §§ 275 Abs. 2 und 3 geben dem Schuldner nach h.M. eine Einrede - er kann die Leistungserbringung verweigern, muss dies aber nicht. Anders als § 275 Abs. 1 BGB sind § 275 Abs. 2 und Abs. 3. daher in der Tat am Prüfungspunkt „Anspruch durchsetzbar“ zu verorten. Viele Grüße aus Bayreuth!
@MH-pw2tv3 ай бұрын
@@6MinutenJura Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort genommen haben. Sie haben mir sehr geholfen. LG
@TiffanyDemir4 ай бұрын
Tolles Video
@6MinutenJura4 ай бұрын
Vielen Dank. Wir freuen uns, wenn unsere Arbeit ankommt.
@TiffanyDemir4 ай бұрын
Tolles Video
@6MinutenJura4 ай бұрын
Dankeschön; sehr nett und alles Gute
@konstantinosalexandridis25504 ай бұрын
Das Schild könnte ein Umstand sein, der für die Beurteilung der Aufsichtspflichtverletzung der Eltern relevant ist hinsichtlich des Merkmals "Anforderungen in der konkreten Situation". Wenn nämlich die Eltern mit ihren Minderjährigen einen Ort betreten, an dem ein solches "Warnschild" aufgestellt wird, dann möchte der Dritte ja genau damit zum Ausdruck bringen: "Passen Sie bitte auf Ihre Kinder auf, weil hier Sachen sind, die durch die Kinder leicht beschädigt werden können, wenn Sie hier nicht auf Ihre Kinder aufpassen" Im Ergebnis ein "Warnschild". Gehen Sie da mit der Argumentation mit?
@6MinutenJura4 ай бұрын
Art, Ausmaß und Umfang der Aufsichtspflicht der Elterm bestimmen sich nach objektiven Kriterien, wie etwa Alter, Verstandesreife der Kinder oder Ausmaß des Risikos und Eintrittswahrscheinlichkeit - aber auch, da haben Sie Recht , den Anforderungen der Situation. Einseitig kann der Aufsteller des Schildes diese Aufsichtspflicht, die gesetzlich besteht, aber nicht verändern. Hinzukommt, dass in Ihrem Beispiel nicht klar ist, ob die Eltern das Schild überhaupt zur Kenntnis genommen haben, denn es muss ab einem gewissen Alter keinen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht, darstellen wenn Kinder zeitweise unbeaufsichtigt spielen. Richtig ist aber, dass ein konkreter Gefahrenhinweis (der bei einem solchen Schild m.E. fraglich sein kann) die Eltern auf ein bestimmtes Risiko aufmerksam machen kann, was in der Folge eine erhöhte Wachsamkeit zur Folge haben kann. Ich hoffe, das passt so.
@konstantinosalexandridis25504 ай бұрын
@@6MinutenJura Danke für die ausführliche Antwort! Das hat sehr geholfen.
@Maik19684 ай бұрын
Lieber Professor Lange, für meinen Weg zum Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre schaue ich mir gerade für das Fach Wirtschaftsprivatrecht an und bin sehr begeistert. Diese kurzen Videos bringen Schritt für Schritt die Klarheit der Zusammenhänge für mich. Im kommenden Jahr mache ich mich auf den Weg zum Master of Laws und greife dann auch auf Ihre Vorträge hier zurück. Seien Sie und Ihr Team herzlich aus dem Rheinland gegrüßt und machen Sie unbedingt weiter! Vielen Dank und drücken Sie mir für Samstag für meine Klausur die Daumen 👍🌞🍀
@6MinutenJura4 ай бұрын
Daumen waren gedrückt - hoffentlich hat es etwas genutzt. Danke für Ihr Lob, was mich und das Team sehr motiviert. Alles Gute und Grüße ins Rheinland.
@Maik19684 ай бұрын
@@6MinutenJura Vielen Dank, leider habe ich im Stau gestanden und damit die Prüfung verpasst. Am 29.06. kommt der nächste Termin und dann rocke ich die Klausur! Liebe Grüße und hoffentlich hatten Sie schöne Ostertage 🐇🐇
@LL-oo3gp4 ай бұрын
Herzlichen Dank!!!
@6MinutenJura4 ай бұрын
Sehr gerne!
@ula82264 ай бұрын
Können sie einfach erklärt für normale Leute🤔klingt sehr Juristen bin aber leider nicht😁
@6MinutenJura4 ай бұрын
Zunächst herzlichen Dank für das Interesse an unseren Filmen - wir haben das Gesetz allerdings nicht gemacht 😉 Und der Kanal richtet sich an alle, die Jura lernen wollen. Da sind Gesetze und Normen natürlich das Wichtigste. Viele Grüße aus Bayreuth!
@nomennominandum63454 ай бұрын
Vielen herzlichen Dank für diese didaktisch so schön aufbereitete und lehrreiche Videoreihe -- genau das richtige für den Einstieg ins MoPeG. Müsste bei 2:57 allerdings nicht auf § 14 Abs. 2 (statt Abs. 1) BGB verwiesen werden?
@6MinutenJura4 ай бұрын
Herzlichen Dank für Ihr Lob und Ihre Anregung! Der von Ihnen empfohlene Verweis ist sicherlich möglich - erscheint jedoch nicht zwingend, spricht die Norm des § 14 Abs. 1 BGB doch ausdrücklich von der rechtsfähigen Personengesellschaft. Dass es sich bei der rechtsfähigen GbR um eine solche handelt, darf seit dem MoPeG aufgrund der nunmehr ausdrücklichen Normierung in § 705 Abs. 2 BGB als selbstverständlich angesehen werden. Viele Grüße aus Bayreuth!
@themaxel984 ай бұрын
Vielen Dank für Ihre Arbeit hier auf YT und dieses Video. Gerade durch Erläutern des Schutzzwecks der Normen wurde mir ihre Anwendung noch viel klarer.
@6MinutenJura4 ай бұрын
Herzlichen Dank für das Lob und Grüße aus Bayreuth - das motiviert für weitere Filme!