BAföG Voraussetzungen - bist du förderfähig? 2024

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BAföG-Master

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Жыл бұрын

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In diesem Video befassen wir uns mit den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine BAföG-Berechtigung vorliegt.
Harte Voraussetzungen:
- Förderungsfähiges Studium
- Alter
- Bereits BAföG-geförderte Ausbildung abgeschlossen
- Deutsche Staatsangehörigkeit / lange in Deutschland lebend
Wenn du diese Bedingungen erfüllst, bist du grundsätzlich BAföG-berechtigt. Das bedeutet nicht automatisch, dass du auch einen Betrag X auf euer Konto überwiesen bekommst. Die Förderhöhe wird durch weiche Voraussetzungen festgelegt.
Solche weichen Voraussetzungen sind beispielsweise:
- Euer Einkommen
- Einkommen eurer Eltern/Ehepartners
- Euer Vermögen
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Пікірлер: 12
@AWeisshaupt
@AWeisshaupt 11 ай бұрын
Hey, vielen lieben Dank für deine aufschlussreichen Videos! Die helfen wirklich weiter :) Dein Buch zum elternunabhängigen BAföG im Studium als Zweitausbildung habe ich bereits gekauft & gelesen, jedoch ist mein Fall etwas spezieller. Ich würde dir gerne meinen Fall schildern und wäre für deine Meinung sehr dankbar: Ich, 23, habe eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Informatik. Seit Ende der Ausbildung wohne ich bei meinen Eltern, die auch für meinen Unterhalt aufkommen. Nach der Ausbildung habe ich mich dazu entschieden, Osteopathie an einer privaten Hochschule zu studieren. Dieses Wintersemester (23/24) soll es losgehen. Nun zu meinem Spezialfall: Das offizielle Osteopathie-Studium beginnt jedoch erst ein Jahr später (zum WS 24/25), also erst in über einem Jahr, da sich der Studiengang gerade noch in der Akkreditierungsphase befindet. Um schon zu diesem Wintersemester (23/24) starten zu können, kann man sogenannte ‘Grundlagenkurse‘ anstelle der ersten beiden Semester belegen. Diese Grundlagenkurse kann man sich zum offiziellen Start des Studiums (WS 24/25) als die ersten beiden Semester anrechnen lassen, sodass man zur Eröffnung des offiziellen Osteopathie-Studiengangs im WS 24/25 bereits im 3. Semester anfängt zu studieren. Nun habe ich während der Grundlagenkurse natürlich keinen Anspruch auf BAföG, da das Studium ja offiziell erst ein Jahr später beginnt. Ist es problematisch, wenn mich meine Eltern während der Grundlagenkurse finanziell unterstützen? Besteht dann die Gefahr, dass das Amt sagt: „Du hast während der Grundlagenkurse Unterhalt von deinen Eltern bekommen, dann geht dass doch auch im Studium. Außerdem sehen wir einen engen fachlichen & zeitlichen Zusammenhang zwischen Grundlagenkursen und Studium. Das war vorhersehbar.“ Wäre es daher sinnvoll, für die Grundlagenkurse einen Kredit bei meinen Eltern aufzunehmen? (anstatt in dieser Zeit Unterhalt von meinen Eltern zu beziehen). Dann könnte man argumentieren, dass ich sogar Schulden auf mich nehme, um mir das Studium leisten zu können. Viele Grüße Alex
11 ай бұрын
Hi Alex, kurzer Disclaimer vorweg, ich darf im Einzelfall nicht beraten, daher ist alles nur meine persönliche Meinung und ohne Gewähr. Ok, das ist wirklich speziell, da kann ich dir leider nicht wirklich viel faktisches WIssen liefern... Um auf Nummer sicher zu gehen, könnte ich mir vorstellen, dass die Idee mit dem Kredit echt eine mögliche Lösung wäre. Wie gesagt, die Aussage bassiert nur auf meinem "Gefühl", ohne juristischem Hintergrund... Ich frage mich gerade, wie du akteull an der Hochchule eingeschrieben bist, klar, der Studiengang kann vom BAföG erst gefördert werden, wenn eine akkreditierte Prüfunsordnung vorliegt. Aber wenn du dich nun schon beim BAföG-Amt melden würdest und sagst, du studierst, hast aber keine finanziellen Mittel und deine Eltern sind nicht mehr für deinen Unterhalt zuständig, was würde da dann rauskommen? Denn irgendwie bist du doch irgendwo eingeschrieben oder? Auf der anderen Seite müsstest du dann wieer beachten, dass ein Fachrichtungswechsel ohne ersichtlichen Grund (das wäre eventuell sogar einer) nur bis Ende des dritten Fachsemesters ohne BAföG-Einbußen möglich ist. Wenn die Akkreditierung ohne Probleme durcheht, wäre das aber kein Problem für dich. LG Marcus
@Domaister420
@Domaister420 9 ай бұрын
Die Erste Vorraussetzung für Bafög Anträge ist erstmal nen langer geduldsfaden - in anbetracht der Tatsache wie man trotz mehrfach abgeschickter Unterlagen nach Monaten immer noch Nachfragen bekommt, diesen mehrfach nachgeht und dennich hingehalten wird. Als ob die einem gar kein Geld geben wollen lol
9 ай бұрын
Hi, ja manche Sachbearbeiter sind ziemlich penibel... Wünsche dir viel Geduld und dass es dann bald klappt mit dem BAföG. Bei Fragen einfach melden. Lg
@pureli3
@pureli3 11 ай бұрын
Wenn ich im Grunde Bafög befähigt bin, soll/muss ich dann einfach den Antrag stellen und dann wird mir rückgemeldet, ob ich gefördert werde? Weil ich zb nicht weiß ob meine Eltern nicht ein zu hohes Einkommen haben für eine Förderung.
11 ай бұрын
Hi, damit das BAföG-Amt feststellen kann, ob du BAföG bekommst, müssen sie durch FOrmlatt 3 auch das Einkommen deiner Eltern erfassen. Denn du kannst theoretisch förderbar sein, aber wenn deine Eltern zu viel verdienen, dann wirst du je nach Einkommenshöhe mit 0€ "gefördert". Wenn du vorab mal abschätzen möchtest, ob sich der Aufwand lohnt, kannst du einfach einen BAföG-Rechner nutzen. Google hilft dir da weiter. Für den Rechner brauchst du den elektronischen Einkommensbescheid oder den Steuerbescheid deiner Eltern im vorletzten Kalenderjahr (2021 für das WS23). Bei Fragen, gerne melden. LG
@Paul-vd8ek
@Paul-vd8ek 8 ай бұрын
WIE VIEL DÜRFEN MEINE ELTERN DENN VERDIENEN
8 ай бұрын
Hi, leider ist das nicht so einfach zu beantworten, weil es auf mehrere Faktoren ankommt. Z.B hast du Geschwister, für die deine Eltern noch Unterhalt bezahlen müssen. Ich melde mich morgen wieder mit einer Beispielrechnung. LG
8 ай бұрын
Hi, also wenn deine Eltern verheiratet sind, dann dürfen sie zusammen Netto 2.415€ Netto monatlich verdienen als abhängig Beschäftigte, damit du voll gefördert wirst. Das sind rund 44.000€ Brutto pro Jahr. Wie gesagt zusammen. Für getrennt lebende Eltern und für selbstständig arbeitende Elternteile gelten andere Freibeträge… Wenn noch ein unterhaltspflichtiges Geschwisterkind vorhanden ist, dann erhöht sich de rFreibetrag um 730€ auf 3.145€ monatliches Nettoeinkommen, das macht ein jährliches Bruttoeinkommen beider Eltern knapp unter 61.000€. Wenn sie darüber liegen, dann beginnt die Förderhöhe vom BAföG kleiner zu werden, heißt also, dass du trotzdem noch was bekommst, nur eben nicht den Höchstsatz. Jetzt ist natürlich noch spannend, wie hoch das Einkommen der Eltern sein darf, ab dem man dann theoretisch BAföG berechtigt ist, aber eine Förderhöhe von 0€ bekommt. Das ist tatsächlich gar nicht so einfach zu sagen, da kommt es dann wieder drauf an, sind die Eltern privat versichert usw. Daher ist das hier ein Schätzwert. Auch kommts darauf an, wie hoch dein persönlicher Höchstsatz ist, also wohnst du noch bei deinen Eltern, würdest du die Wohnpauschale nicht bekommen, oder wenn du dich noch nicht selbst versicherst, fällt der Krankenversicherungs-/Pflegeversicherungsbeitrag weg. Gehen wir vom Höchstsatz 934€ aus und deine Eltern sind abhängig beschäftigt und du bist Einzelkind. Dann liegt der Freibetrag bei monatlich 2.415€ und sie müssten dir dann die Unterstützung von 934€ zukommen lassen. Das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, ist zu 50% anrechnungsfrei. Das heißt, deine Eltern dürfen 2 * 934€ = 1.868€ Netto/Monat zusätzlich zum Freibetrag von 2.415€ verdienen, macht 4.283€ Netto/Monat. Unter Berücksichtig der fürs BAföG geltenden Sozial- und Steuerabzüge müssen deine Eltern etwas mehr als 96.000€ verdienen, damit du 0€ bekommst. Wie gesagt, das ist ein Schätzwert, das hängt auch von den bezahlten Steuern ab, ob Selbstständig oder nicht, ob getrennt oder verheiratet im selben Haus wohnend… Ich hoffe, das hilft dir dennoch etwas weiter. Ansonsten kannst du auch mal einen BAföG-Rechner austesten. LG
@klausho
@klausho 5 ай бұрын
Warum bekommt nicht jeder Bafög als Darlehen?
5 ай бұрын
Hi, ich denke das ist eine Frage des Geldes (wie so oft...). Für Studiendarlehen ist eigentlich die KFW vorgesehen, aber die nehmen aktuell etwa 9%!!!! Zinsen, das ist echt bitter... Aktuell ist im Gespräch, dass bedürftige Studienbeginner eine Starthilfe von 1.000€ bekommen sollen, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Aber bis das durch ist, wird es sicher noch dauern. Wenn es überhaupt kommt. LG
@klausho
@klausho 5 ай бұрын
@ ich meine ein zinsloses Darlehen. Aber begrenzt auf die Regelstudienzeit. Spart viel Verwaltungskosten
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