Der innerbetriebliche Schadensausgleich | Arbeitsrecht | 🎬#01

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Bucerius Law School – Lecture digital

Bucerius Law School – Lecture digital

Күн бұрын

‼️ Alle Videos finden sich in der playlist unter
➡️ buceri.us/arbr
Verachtet oder gefürchtet bei vielen Studierenden, das Gesetz ist keine Hilfe und so viel Unionsrecht gibt es selten im Examen zu bestaunen: Klar, die Rede ist vom Betriebsübergang. Hier hilft nur gewappnet sein, denn was auch in der Praxis viele Anwält*innen vor große Herausforderungen stellt ist auch in der Ausbildung kein Zuckerschlecken. Aber fear not! Die wichtigsten Grundlagen gibt es verständlich erklärt, in diesem Video. Viel Erfolg!
Die Videos dieser Reihe wurden als interaktive Videos konzipiert - leider unterstützt KZfaq diese Features nicht. Hinter folgendem Link lassen sich die Videos anonym auf dem Dienst playposit ansehen: buceri.us/arbr-01-playposit
▶ Inhaltsverzeichnis
Einführung: 0:00
Grundstruktur: Schaden beim Arbeitgeber: 0:36
Konstellation 2: Schaden beim Arbeitnehmer: 5:12
Konstellation 3: Schaden bei dritter Person: 7:44
Zusammenfassung: 9:21
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Arbeitsrecht im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm der Bucerius Law School, das im vierten Jahr des Studiums stattfindet. Prof. Jacobs bedankt sich bei seinen Mitarbeitern und insb. bei Moritz Nickel für tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie beim Learning Innovation Lab der Bucerius Law School für die Begleitung und Umsetzung.
Besonderer Dank gilt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. der dieses Projekt durch seine finanzielle Förderung möglich gemacht hat.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Prof. Dr. Matthias Jacobs, geboren am 2. Juli 1965, ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg.
Er studierte Rechtswissenschaft in Mainz, legte 1992 das erste und 1996 das zweite juristische Staatsexamen ab. 1998 wurde Matthias Jacobs mit einer Arbeit über das Thema „Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz“ promoviert. Die Habilitation folgte 2004 mit einer Arbeit über „Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens - Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten“.
Zwischen 1997 und 2003 war Matthias Jacobs Geschäftsführer an der „Schule des deutschen Rechts“ der Jagiellonen-Universität Krakau, zwischen 2002 und 2003 auch geschäftsführender Assistent des „Europäischen Graduiertenkollegs Systemtransformation und Rechtsangleichung im zusammenwachsenden Europa“.
2004 und 2005 übernahm er Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Mannheim und Bielefeld. 2005 wurde er an die Bucerius Law School berufen. 2007 lehnte er einen Ruf der Universität Erlangen-Nürnberg und 2010 einen Ruf der Universität Heidelberg ab.
Von Mai 2014 bis Oktober 2020 war er Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und ist seitdem dessen Vizepräsident.
Professor Jacobs forscht schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht (vor allem im kollektiven Arbeitsrecht) und im allgemeinen Zivilrecht (Schuldrecht).
⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Arbeitsrecht im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm der Bucerius Law School, das im vierten Jahr des Studiums stattfindet. Prof. Jacobs bedankt sich bei seinen Mitarbeitern und insb. bei Moritz Nickel für tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie beim Learning Innovation Lab der Bucerius Law School für die Begleitung und Umsetzung.
Besonderer Dank gilt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. der dieses Projekt durch seine finanzielle Förderung möglich gemacht hat.
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✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School als Autor.

Пікірлер: 42
@nurtenm7889
@nurtenm7889 Жыл бұрын
Modern, sympathisch sowie kurz und prägnant :) was will man mehr? Vielen Dank!
@Fotounternehmer
@Fotounternehmer 3 жыл бұрын
Richtig gut vorgetragen. Danke!
@hbSkill
@hbSkill 3 ай бұрын
Lief heute in Berlin / Brandenburg im 1. StEX. Kuss geht raus an euch!🥰
@InDubioProOreo
@InDubioProOreo 3 жыл бұрын
Sehr gut und total verständlich erklärt. Auch von mir danke :)
@lizzy8734
@lizzy8734 3 жыл бұрын
Super Video für die Examensvorbereitung, wenn der Zoom Call mit dem Repetitor mal wieder alle 2 min abbricht 😬
@buceriuslaw
@buceriuslaw 3 жыл бұрын
Wir helfen gern 💪
@ideenmitherz7350
@ideenmitherz7350 3 жыл бұрын
Wozu ?Selbst lernen ,klar dauert ein bissel bis man das alles zusammen hat ,besonders dann wenn man kein Abitur/Studium hat aber die § weisen einen durch den Gesetzesjungel ,bei manchen lese ich ehrlich gesagt nur noch die § ansonsten wird es schwierig das auszuhalten. Jura ist absolut spannend und erweitert absolut den geistigen Horizont aber auch Anspruchsvoll in manchen Bereichen ansonsten keine Sorge in Gerichten gibt es keine § Schlachten 😅 . Es ist eher inzwischen für mich als würde ich zur Kaffee und Kuchenzeit erscheinen und hab oft überlegt essen und co mitzubringen. Aber es gibt die Gerichtsordnung nich wahr ?
@Kuloko12
@Kuloko12 3 жыл бұрын
@@ideenmitherz7350 bruder alles okay?
@gereonschmidt5041
@gereonschmidt5041 2 жыл бұрын
@@Kuloko12 :D
@andreaspichler9465
@andreaspichler9465 3 жыл бұрын
Toll zusammengefasst. Vielen Dank!
@shrufa1988
@shrufa1988 2 жыл бұрын
Überraschend gut erklärt!! Tolles Video!!
@kristinschoellkopf6268
@kristinschoellkopf6268 3 жыл бұрын
Ein tolles Video. Vielen Dank!
@fragnach7710
@fragnach7710 3 жыл бұрын
Richtig gut erklärt! Vielen Dank!
@TacticalHippo
@TacticalHippo 3 жыл бұрын
Sehr gut!
@lorie826
@lorie826 2 жыл бұрын
Top erklärt, vielen Dank! 🙏🏼
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Das Lob geben wir gerne weiter.
@jonasbiebl3307
@jonasbiebl3307 3 жыл бұрын
Danke!
@niklasmeyer6678
@niklasmeyer6678 3 жыл бұрын
Sehr gutes Video
@hukukbilimiadnahersey5029
@hukukbilimiadnahersey5029 2 жыл бұрын
Super super super 👍👍🙏
@DengeAzadi25
@DengeAzadi25 2 жыл бұрын
Super! Vielen Dank!
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Sehr gerne!
@ericbauer1981
@ericbauer1981 6 ай бұрын
In der Konstellation "Schaden bei Dritten" kann noch hinzugefügt werden, dass der Arbeitnehmer nach § 840 II ohne das Rechtsinstitut des Innerbetrieblichen Schadensausgleichs im Innenverhältnis sogar zu 100% haften würde - und nicht lediglich zu 50% nach § 426 I.
@velikumru
@velikumru Жыл бұрын
Top, jedoch fehlt mir der Unterschied zu Personenschäden des AN. (§§ 104f SGB VII). Wie immer sehr gut!
@legeartis8837
@legeartis8837 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das Video und die Darstellung aller Konstellationen. In der letzten Konstellation hätte man auch noch den Freistellungsanspruch des AN gegen den AG analog § 670 BGB ansprechen können, wenn der AN dem Dritten ggü. noch keinen Ersatz geleistet hat
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Vielen Dank für den richtigen Hinweis auf die Möglichkeit des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser ihn von Ansprüchen des geschädigten Dritten auch schon vor einer Zahlung an den Dritten freistellt. Unserer Ansicht nach ergibt sich ein solcher Freistellungsanspruch jedoch nicht aus einer Analogie zu § 670 BGB, sondern auch aus § 426 I BGB. Der Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB besteht ab Entstehen der Gesamtschuld und setzt keine Erfüllung durch einen Gesamtschuldner voraus (siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Gehrlein BGB § 426 Rn. 3).
@phiizzurp1200
@phiizzurp1200 Жыл бұрын
@@brucewillisvonhinten1417 bei 257 gehts um aufwendungen und es gibt kein grund hier auch ne analogie anzuwenden, 426 I reicht und kann direkt angewendet werden
@phiizzurp1200
@phiizzurp1200 Жыл бұрын
@@brucewillisvonhinten1417 also es mag sehr gut sein dass du recht hast, nur passt meines erachtens der wortlaut von 257 gar nicht weil 1. von Aufwendungen gesprochen wird und 2. Berechtigung zu den Aufwendungen nicht ersichtlich ist und 3. das zweckgebundene Eingehen einer Verbindlichkeit nicht zur deliktischen Haftung passt, aber habe jetzt auch nur das Gesetz gelesen und nicht in Kommentaren oder so nachgeschaut.
@Captain-Joe-Hamburg
@Captain-Joe-Hamburg 2 жыл бұрын
Super vorgetragen 👍 Frage: Wenn man nach einer OP eine 6 wöchentliche Wiedereingliederung machen möchte, seine Krankschreibung bei der Firma zur Unterschrift abgibt, so dass die Personal-Abteilung nach Unterschrift den Zettel zur Krankenkasse schickt, dies aber vergisst zu machen, wer muss dann das Krankengeld zahlen? Die Kasse weigert sich, weil das Formular nicht binnen 10 Tagen eingereicht wurde und die Firma weigert sich auch, weil sie meint dass die Krankenkasse zu zahlen hat. Muss der Angestellte nun auf 6 Wochen Einkommen verzichten?
@bundesgerichtshinterhof3997
@bundesgerichtshinterhof3997 10 ай бұрын
Kostenlose Rechtsberatung ist heute leider ausverkauft
@pizza_eule1382
@pizza_eule1382 2 жыл бұрын
Schön vorgetragen. Allerdings verwundert es mich doch, dass hier eine Mindermeinung ohne Hinweis auf die Streitigkeit dargestellt wird. Nämlich bei der Haftung ggü. Dritten. (Im Video 7:44) Hier vertritt die h.M, dass das Haftungsprivileg der ISA ggü. Dritten, also hier A, eben nicht gilt.
@Anna-rb6rg
@Anna-rb6rg 2 жыл бұрын
in das Video wurde sogar ein Witz gerade für Sie eingefügt (Im Video 9:10)
@MrGoldfisch009
@MrGoldfisch009 Жыл бұрын
7:47 kompliziertenste
@iwonas8169
@iwonas8169 3 жыл бұрын
Super, aber ihr spricht zuuuu schnell! Trotzdem danke für die Videos?!
@anneb2716
@anneb2716 3 жыл бұрын
Man kann die Geschwindigkeit der Videos auf KZfaq selber hoch & runter stellen. Unten rechts im Videoplayer bei den Einstellungen.
@iwonas8169
@iwonas8169 3 жыл бұрын
@@anneb2716 cool, danke. Ich probiere es aus👍😊
@uschi3794
@uschi3794 3 жыл бұрын
Die vielen Handbewegungen stiften zu viel Unruhe und wirken aufgesetzt.
@thebreacher2755
@thebreacher2755 2 жыл бұрын
Es wird in den kommenden Videos noch schlimmer...
@ideenmitherz7350
@ideenmitherz7350 3 жыл бұрын
Wie sieht das denn eigentlich mit Praktikum aus ,über den Arbeitsvertrag und Arbeitgeber müsste dann doch eine Versicherung für den Betrieb vorliegen und für ,ich gehe von nicht vorsätzlichen verursachten Schäden aus das fallen von dem Weingläser. Bei einem Prakti müsste doch dann die eigene Haftpflichtversicherung das übernehmen ???? Oder wie ist geregelt. Solange es den Menschen gut geht alles andere kann man ersetzen, man muss auch nicht Kristallweingläser nehmen ,ein Gast im Restaurant wird auch nicht gleich verklagt wenn was aus versehen runter fällt .😉 Lieben Gruß ,und im übrigen habe ich in den ganzen Jahren wo ich in Gerichten geschleppt wurde nie die § sich entgegen geworfen -Keine § Schlacht .Dafür muss ich sagen hab doch einiges gelernt 💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻 und nein für mich ist das kein Film und auch absolut nicht lustig.
@ideenmitherz7350
@ideenmitherz7350 3 жыл бұрын
Wie wärs wenn der Arbeitgeber vorsorglich unzerstörbares Geschirr nimmt ? Es ist einfach logisch wie da der juristische Sachstand je nach Ausgangslage ist zumal immer auch solche Regelung in den Arbeitsvertrag mit rein geschrieben wird. Allerdings wäre eine stumme Vertragsanpassung einseitig nachträglich sittenwidrig und somit dann angreifbar genauso wie der Arbeitgeber entsprechend aufklären muss und auf Vertragsklauseln die zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmer führen könnte und damit zu einer Begünstigung des Arbeitgeber führen könnte auch sittenwidrig und kann auch damit eine unwirksamkeit des Rechtsgeschäft herbeiführen .Denn nach § 313 BGB Vertragsanpassung hier Störung der Geschäftsgrundlage damit belegt wird .Ihr Fall wäre mit den Weingläser im leichtesten Fall auch nur ein Problemchen was keine Gerechtfertigung für eine Schadensklage gibt und könnte entweder geklärt werden alleine durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder die Parteien holen sich ein Mediator oder Eheberatung.Wenn eine Anpassung und ein Teil des Vertrages nicht möglich ist kann der benachteiligte vom Vertrag zurücktreten ist aber Arbeitsleistung schon erbracht ist diese auch zu bezahlen weil wenn Arbeitnehmer nicht die Leistung zahlt und eine stille Vertragsanpassung macht so ist es ein Dauerschuldverhältniss aufgrund der schriftlichen Vereinbarung und wenn kann nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden sondern von dem Arbeitnehmer. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung ohne Gründe aus und aus der Laune heraus berührt hier nach § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und muss je nach Vorliegen von nachweisbaren Fakten dargelegt werden und dann würde eine Klage bei Gericht gerechtfertigt sein . MFG : Sorry die entsprechenden Absätze fehlen aber die werdet ihr schon wissen .
@Novacontec
@Novacontec 2 жыл бұрын
Arbeitszeiten Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften über noch kürzere Arbeitszeiten nicht mehr hören. Rechnen wir doch mal nach: Arbeitnehmer gönnen sich p.a.: 30 Tage Urlaub 11 Feiertage 17 Kranktage 104 Wochenendtage (52 Wochen) Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres. Der Arbeitgeber bezahlt also für 56 % Arbeitsleistung 100 % Lohn. Machen wir noch eine zweite Rechnung auf: 30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden. Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wöchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden. Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std. Somit beträgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jährlich = 1.616 Stunden. Fazit: Von jährlich zur Verfügung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %. Über 80 % der Jahreszeit ist Freizeit. Was soll also das allgemeine Gebrabbel über Arbeitsüberlastung?
@buceriuslaw
@buceriuslaw 2 жыл бұрын
Spannende frage, aber was hat sie mit dem innerbetrieblichen Schadensausgleich zu tun?
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