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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat nach Klimaklagen der DUH bestätigt: Die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 beziehungsweise 2045 einzuhalten. Damit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.