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Für den Aufenthaltstitel werden die biografischen und biometrische Daten der Geflüchteten Personen erfasst. Die sogenannte Erkennungsdienstliche Behandlung ist für Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres erforderlich. Im Anschluss erfolgt die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung mit einem Gültigkeitszeitraum von drei Monaten. Den genauen Ablaufprozess erklärt Herr Schneider von der Ausländerbehörde im Video.