Рет қаралды 1,685
arps-steuerberater.de/de/schw...
In einer globalisierten Welt erfolgt auch der Einsatz von Arbeitnehmern häufig grenzüberschreitend. Da in diesen Fällen sowohl der Ansässigkeitsstaat als auch der Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, ein Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn geltend machen, kann eine Doppelbesteuerung nur durch korrekte Anwendung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) vermieden werden. Und genau dabei steckt die Tücke im Detail. Denn für Einkünfte von Arbeitnehmern gibt es die so genannte 183-Tage-Regelung, die (nur) unter bestimmten Voraussetzungen zu keiner Verlagerung des Besteuerungsrechts in den Tätigkeitsstaat führt. In diesem Video erfahren Sie, worauf es ankommt, bei welchen Parametern sich die einzelnen DBA unterscheiden und welche Punkte bei der korrekten steuerlichen Beurteilung in Entsendungsfällen häufig übersehen werden.