Ermittlungsverfahren Strafrecht - Rechtsanwalt Sven Karsten aus Bielefeld

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Anwaltskanzlei Karsten und Bolte

Anwaltskanzlei Karsten und Bolte

6 жыл бұрын

Kann ich die Ermittlungsakte bei der Polizei einsehen? Soll ich eine Aussage machen? Werde ich verurteilt? Brauche ich einen Verteidiger/Anwalt?
Diese Fragen klären wir in diesem Video.
Sie haben Post von der Polizei bekommen in der Ihnen mitgeteilt wird, dass gegen Sie ein Strafverfahren läuft. Was Sie dagegen machen sollten oder ob Sie überhaupt etwas machen sollten, erkläre ich Ihnen in diesem Video.
…………………….
Mein Name ist Sven Karsten, ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Gründungspartner der Kanzlei Karsten & Bolte in Bielefeld.
Sie haben also Nachricht von der Polizei bekommen. Ihnen wurde mitgeteilt, dass gegen Sie ermittelt wird.
Zunächst einmal kann festgehalten werden: Schweigen Sie. Sie haben ein Schweigerecht und Sie müssen sich überhaupt nicht zu den Tatvorwürfen äußern. Sie wissen ja auch gar nicht, wieso dieser Tatverdacht vielleicht gegen Sie erhoben wird. Sie können vielleicht mit dem Tatvorwurf überhaupt nichts anfangen und sie wissen auch gar nicht, welche Rechtsfolgen denn überhaupt drohen, wenn man wegen einer solchen Straftat verurteilt wird.
Die nächste Frage ist natürlich, kann ich das alleine durchziehen oder brauche ich einen Anwalt. Klare Empfehlung ist: beauftragen Sie einen Anwalt.
Es gibt Verfahren mit einem geringen Tatvorwurf, wo man sagt, ok gut, das kann man ja auch alleine durchstehen, da brauche ich keinen Anwalt für. Aber unterschätzen Sie nicht die Eigendynamik eines Strafverfahrens. Sie sollten sich professionelle Hilfe suchen und das so schnell wie möglich. Denn nur der Anwalt kann für Sie umfassende Akteneinsicht bekommen und die Beweismittel sichten.
Sie als Beschuldigter haben lediglich ein Recht, Auskünfte aus der Ermittlungsakte zu erhalten. Den Umfang der Auskünfte und welche Auskünfte Sie überhaupt erhalten, bestimmt erstmal der Staatsanwalt bzw. das Gericht.
Sie selber werden auch in der Regel nicht sachdienliche Beweisanträge stellen. Sie können höchstwahrscheinlich auch nicht Beweise selbst erheben, bzw. sich überlegen, worauf kommt es denn letztlich an in diesem Strafverfahren? Dafür sollten Sie einen Profi aufsuchen.
Nach Akteneinsicht kann auch darüber entschieden werden, ob man sich zur Sache äußert oder ob man weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Das können Sie nicht alleine entscheiden. Unter Umständen macht es ja Sinn, sich zur Sache zu äußern um den Tatvorwurf aus dem Weg zu räumen oder auch ein frühes Geständnis abzugeben, da überblickt werden kann, dass die Rechtsfolge sehr gering ausfällt.
In vielen Fällen kann das Strafverfahren sogar komplett eingestellt werden, ohne dass Sie einen Eintrag im Bundeszentralregister oder ähnliches erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in Berufen arbeiten, in denen Sie regelmäßig polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen müssen.
Ebenso kann auch darüber entschieden werden, ob man beispielsweise eine Schadenswiedergutmachung leistet, um somit auch hier die Einstellung des Verfahrens zu fördern.
Sicherlich fragen Sie sich, wie teuer ist es denn, wenn ich einen Anwalt aufsuche und den mit meiner Verteidigung beauftrage? Generell berechnen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das gilt auch für das Strafverfahren. Das heißt vom Anfang bis zum Ende des Strafverfahrens, also einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, müssen Sie mit Kosten von ca. 1.000,00 € rechnen.
Aus meiner Praxis kann ich aber berichten, dass viele Verfahren früher eingestellt werden oder auch diese Kosten in der Höhe nicht anfallen, sondern dass Sie mit um die 500,00 € - 700,00 € rechnen müssen.
Generell besteht natürlich auch die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu schließen. Hier ist das Honorar im Grunde genommen frei verhandelbar und das kann natürlich immer dem konkreten Fall angepasst werden.
Ich fasse also nochmal zusammen:
Beauftragen Sie mich mit Ihrer Verteidigung.
Ich werde die Akte besorgen.
Wir werden das gemeinsam besprechen und eine flexible, optimale Verteidigungsstrategie für Sie finden.
Ziel des Verfahrens kann nur sein, dass Sie entweder einen Freispruch erhalten oder aber das Verfahren eingestellt wird.
Mein Leitspruch ist: Reden ist Silber, gewinnen ist Gold.
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Пікірлер: 8
@curtr.k4761
@curtr.k4761 5 жыл бұрын
Wenn ein Ermittlungsverfahren im gange ist steht das im Führungszeugnis ?
@anwaltskanzleikarstenundbo3080
@anwaltskanzleikarstenundbo3080 5 жыл бұрын
Das Führungszeugnis greift auf (bestimmte) Eintragungen im Bundeszentralregister zu (§ 3 BZRG). Ermittlungsverfahren als solche werden nicht in das BZR eingetragen.
@ahmedyusuf380
@ahmedyusuf380 4 жыл бұрын
@@anwaltskanzleikarstenundbo3080 kommt auch eine Anzeige wegen versuchter Diebstahl wenn man vorher nicht bestraft
@anwaltskanzleikarstenundbo3080
@anwaltskanzleikarstenundbo3080 4 жыл бұрын
@@ahmedyusuf380 Eine Anzeige kann wegen eines jeden (jeglichen) Verdachts einer Straftat erstattet werden. Ob es am Ende zu einer Anklage und Urteil oder Strafbefehl kommt, ist eine andere Frage.
@Kimiaette
@Kimiaette 2 жыл бұрын
Kann man bei Ihnen ein Praktikum ausüben? Bieten Sie den Jura-Studierenden solche Plätze?
@anwaltskanzleikarstenundbo3080
@anwaltskanzleikarstenundbo3080 2 жыл бұрын
Klar, wenn es zeitlich/praktisch passt. Einfach per Email kurze Bewerbung schicken.
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