Fahrverbot umgehen | Wie kommen Sie um ein Fahrverbot herum? | Bundesweite Hilfe vom Bußgeldanwalt

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Flegl Rechtsanwälte

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2 ай бұрын

In diesem Video erläutert Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu umgehen.
Nähere Infos zum Thema "Fahrverbot umgehen": www.flegl-rechtsanwaelte.de/f...
Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): bussgeldcheck.flegl-rechtsanw...
"Sind Sie zu schnell, mit zu geringem Abstand oder über eine rote Ampel gefahren und wurden dabei geblitzt?
Droht Ihnen jetzt ein Fahrverbot? Ein solches können Sie sich aber nicht leisten, es würde Sie zumindest beeinträchtigen und deswegen wollen Sie es unbedingt umgehen?
Das kann gelingen. Die Frage ist allerdings, was Sie dafür tun müssen? Die Antwort erhalten Sie in diesem Video!
Hallo, mein Name ist Jochen Flegl, ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
Ich möchte an dieser Stelle noch kurz auf unseren Bußgeldcheck hinweisen. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung. Sie können damit kostenlos und unverbindlich bei uns anfragen, wenn Sie kein Bußgeld, keine Punkte und vor allem kein Fahrverbot bekommen wollen.
Im weiteren Verlauf dieses Videos werden Sie mehrere aussichtsreiche Möglichkeiten kennenlernen, die zu einem Entfall des Fahrverbots führen können. Bitte achten Sie aber zunächst darauf, dass Sie die nachfolgenden, grundsätzlichen Dinge richtig machen:
.....
Sollten Sie nämlich einen Anhörungsbogen erhalten haben, müssten Sie sich darin zum Tatvorwurf nicht äußern. Auch hier gilt, Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wissen müssen Sie aber, dass ein Anhörungsbogen den Beginn eines Bußgeldverfahrens gegen Sie darstellt. Sie sollten also jetzt anfangen, sich gegen den Bußgeldvorwurf zu wehren. Typischerweise werden Sie im Übrigen im Anhörungsbogen noch nichts von einem Fahrverbot lesen.
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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, werden Sie darin wohl leider etwas von einem Fahrverbot lesen. Ab dann geht es darum, dieses zu umgehen. Sie dürfen also auf gar keinen Fall untätig bleiben. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen - gerechnet ab Zustellung - schriftlich, gegebenenfalls online - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.
Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen.
Ein bloßer Einspruch reicht aber in den meisten Fällen nicht aus. Was gibt es also noch zu tun, wenn das noch nicht rechtskräftige Fahrverbot zu Fall gebracht werden soll?
Häufig beauftragen mich die Mandanten damit, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ich begründe diesen Einspruch dann im weiteren Verlauf, indem ich die Unzulänglichkeiten des Mess- und Bußgeldverfahrens aufzeige und insbesondere das Fahrverbot zielstrebig und hartnäckig angreife.
So, und jetzt kommen die aussichtsreichen Ansatzpunkte, die ein Fahrverbot entfallen lassen können. Diese sind übrigens nicht abschließend anzusehen:
Von einem Fahrverbot wird typischerweise dann abgesehen, wenn eine unzumutbare Härte nachgewiesen werden kann. Eines der wichtigen Argumente ist dabei, dass Sie zwingend, häufig aus beruflichen Gründen, auf den Führerschein angewiesen sind. Die Bußgeldstelle ist bei Annahme einer unzumutbaren Härte in aller Regel bereit, unter Erhöhung des Bußgeldes, auf das Fahrverbot zu verzichten.
Weitere Möglichkeiten bestehen, wenn ein sogenanntes Augenblicksversagen dargestellt werden kann, ein sehr langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil gegeben ist, eine notstandsähnliche Situation bei der Tatbegehung vorlag, besondere persönliche Umstände können eine Rolle spielen, oder besondere Umstände bei der Tatbegehung.
Eine weitere Möglichkeit muss ich noch erwähnen - so banal diese auch klingen mag! Wenn der Vorwurf an sich zu Fall gebracht werden kann, bekommen Sie natürlich auch kein Fahrverbot. Ferner gelingt in manchen Fällen eine Reduktion des Vorwurfs, was das Fahrverbot ebenfalls entfallen lassen kann.
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Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, gegen das Fahrverbot, das Ihnen die Bußgeldstelle aufdrücken will, vorzugehen, dann können Sie das aus ganz Deutschland tun. Bußgeldverfahren werden in meiner Anwaltskanzlei schon seit vielen Jahren bundesweit bearbeitet.
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verteidigen Sie gern.
Bis dann!"
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Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg
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