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Vereine, also auch Sportverbände, müssen Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten wie auch die möglichen Vereinsstrafen (z.B. Sperren, Geldbußen, Punktabzüge) in ihrer eigenen Satzung verankern, um bestrafen zu dürfen. Ein bloßer Verweis auf Satzungen übergeordeter Verbände reicht nicht aus.
Die Praxis zeigt, dass viele Sportverbände auf regionaler Ebene diesen Grundsatz nicht beherzigt haben.
Am Beispiel eines Verfahrens gegen den Handball-Jugendtrainer Karsten Witt, der für eine Lappalie an die mittelalterliche Inquisition erinnernd drakonisch bestraft werden sollte, wird in diesem Video erläutert, worauf Vereine achten sollten, wenn sie rechtswirksame Sanktionen aussprechen wollen.