RÜ-Video 12/22 Insulin-Fall

  Рет қаралды 5,123

Alpmann Schmidt

Alpmann Schmidt

Күн бұрын

Ein Video zu unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht 10/22, präsentiert von unserem Repetitor Dr. Sascha Holznagel: Abgrenzung von strafbarer Tötung auf Verlangen (durch Unterlassen) und strafloser Beihilfe zum Suizid.
Herr Dr. Holznagel ist in der AS-Zentrale Leiter des Dezernats Strafrecht und Autor von RÜ-Beiträgen sowie weiteren Alpmann Schmidt Verlagsprodukten. In unserem Münsteraner Repetitorium ist er als Dozent für Strafrecht im Examenskurs zum 1. Examen (E1) und im Crashkurs zum 1. Examen (C1) tätig.
Die komplette Entscheidung inklusive Lösung findet Ihr auch kostenlos hier zum Nachlesen:
t1p.de/8azm
Viel Spaß!
+++ Werbung +++
Das bietet unsere monatlich erscheinende Ausbildungszeitschrift RÜ: - Die wichtigsten Entscheidungen des Monats als Klausur - mit Sachverhalt und ausführlicher Lösung im Gutachtenstil.
- Hinweise zu Aufbau, Methodik und typischen Fehlern.
- Kurzkommentare zur systematischen Einordnung und Examensbedeutung.
- Zusammenfassung der neuesten Literatur und Gesetzgebungsreport.
Weitere Informationen zur RÜ gibt es auf unserer Homepage: t1p.de/ivrd
Das Plus für Referendare: Die Kombiausgabe mit RÜ und RÜ2 t1p.de/22eg
Folgt uns auch gern auf Instagram: / alpmann_schmidt
Inhalt:
00:00 Intro
00:20 Begrüßung
00:35 Sachverhalt
04:16 Übersicht der Delikte und Probleme
06:10 1. Schwerpunkt: Abgrenzung Sterbehilfe vs. Suizidbeihilfe
08:45 Begründung des BGH für normative Tatherrschaft des Sterbewilligen M
10:50 2. Schwerpunkt: Garantenpflicht zur Rettung eines Sterbewilligen
14:06 Publikumsjoker: Verfahren im Falle abweichender Senatsrechtsprechung?
14:49 Versuchsprüfung
15:56 Gashahn-Fall (RG JW 1921, 579)
16:52 Gisela-Fall (BGHSt 19, 135)
17:33 Outro

Пікірлер: 15
@kirill4524
@kirill4524 Жыл бұрын
Der Herr Holznagel hat nen echten Hang zur Dramaturgie :D
@lorenzobukowski6475
@lorenzobukowski6475 Жыл бұрын
Interessant und didaktisch wertvoll. Hier wird das vermittelt was man letztlich in der Examensklausur zeigen muss, jedenfalls meiner Erfahrung nach. Vielen Dank für die Mühe und den Gratis Zugang.
@tullapokriefke5529
@tullapokriefke5529 Жыл бұрын
Ein Gratis Zugang verschleiert allerdings, dass Alpmann ein vitales pekunieres Interesse hat, die Jurastudenten für die RÜ und die Kurse zu intessieren und hierbei nicht unerheblich Kohle zu machen. Der Repetitor verdient selbst im Heizungskeller viel Geld. Es sei Ihm gegönnt, aber Dankbarkeit sollten die Studis lieber ihrer Mutter oder Oma zukommen lassen, zumal bei Letztgenannter dieser Fall ggf. irgendwann hilfreich ist.
@lorenzobukowski6475
@lorenzobukowski6475 Жыл бұрын
@@tullapokriefke5529 dass das nicht aus philanthropischen Gründen passiert ist mir schon klar, im Endergebnis ist es aber positiv diesen leichten Zugang zu Wissen zu haben. Trotzdem möchte ich nun an dieser Stelle natürlich meiner Mutter und speziell meiner Großmutter danken.
@katharina6763
@katharina6763 Жыл бұрын
Super Aufarbeitung. Kann mir den gut als Examensfall vorstellen. Danke!
@uk2219
@uk2219 Жыл бұрын
Danke 👍👍
@alpmann_schmidt
@alpmann_schmidt Жыл бұрын
Gerne! :)
@rudiausbuddeln
@rudiausbuddeln Жыл бұрын
Danke!
@alpmann_schmidt
@alpmann_schmidt Жыл бұрын
Gern geschehen! 😉
@Wilhelm_M
@Wilhelm_M Жыл бұрын
cool gemacht
@Wilhelm_M
@Wilhelm_M Жыл бұрын
aber müssen die AGL zum Versuch nicht mit § 216 Abs. 2 StGB beginnen?
@alpmann_schmidt
@alpmann_schmidt Жыл бұрын
@@Wilhelm_M Danke fürs Feedback! Zur Zitierung von § 216 StGB beim Versuch: Wegen Vergehenscharakter sollte die gesetzliche Anordnung nach Abs. 2 mitzitiert werden, richtig. Aber bitte im Strafrecht nicht von Anspruchsgrundlagen sprechen. 😉
@SnoopieTV
@SnoopieTV Жыл бұрын
Super Video. Allerdings schaffe ich es nicht den entscheidenden Unterschied dieses Falles zum Gashahn- / Gisela-Fall zu erkennen. Wenn die Tatherrschaft des M dadurch angenommen werden kann, dass er es freiverantwortlich unterließ Gegenmaßnahmen zu ergreifen, dann muss dies auch bei den anderen Fällen konsequenterweise angenommen werden. Schließlich, hätte die andere Person den Hahn zudrehen oder den Raum verlassen können bzw. der Beifahrer das Auto. Darin liegt doch auch ein freiverantwortliches Unterlassen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
@moinischubsau848
@moinischubsau848 11 ай бұрын
Im Gashahn und Gisela Fall wurde der Angeklagte daher auch freigesprochen. Die große Kritik an dem neuen Urteil liegt darin, dass der M auf die F (welche zeitgleich Täterin war) angewiesen war um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Schließlich konnten die "Opfer" der beiden anderen Fälle aus eigener Kraft entkommen und M war hier ans Bett gefesselt. Zusätzlich waren die Hilfsmaßnahmen nicht so leicht zugänglich wie in den anderen beiden Fällen. M war nicht nur auf die F sondern auch auf geschultes Rettungspersonal, welches rechtzeitig zur Stelle sein musste angewiesen und seine Rettung lag somit nicht einfach im Öffnen einer Tür.
@julesbruce6767
@julesbruce6767 Жыл бұрын
Der große Senat hätte angerufen werden müssen, §132 II GVG
RÜ-Video 06/21 - Dieselskandal
13:41
Alpmann Schmidt
Рет қаралды 10 М.
I'm Excited To see If Kelly Can Meet This Challenge!
00:16
Mini Katana
Рет қаралды 31 МЛН
A teacher captured the cutest moment at the nursery #shorts
00:33
Fabiosa Stories
Рет қаралды 57 МЛН
Mama vs Son vs Daddy 😭🤣
00:13
DADDYSON SHOW
Рет қаралды 52 МЛН
НЫСАНА КОНЦЕРТ 2024
2:26:34
Нысана театры
Рет қаралды 1,6 МЛН
RÜ-Video 11/19 Mitwirkung an freiverantwortlichem Suizid durch Arzt
20:29
RÜ-Video 5/23 - Klimaproteste
14:28
Alpmann Schmidt
Рет қаралды 4,4 М.
RÜ-Video 05/20 Dreieckserpressung setzt Näheverhältnis voraus
22:44
Alpmann Schmidt
Рет қаралды 11 М.
RÜ-Video 06/22 Chantage 2.0
28:06
Alpmann Schmidt
Рет қаралды 5 М.
Nachgefragt #2 zur mündlichen Prüfung im 1. Examen
14:13
Alpmann Schmidt
Рет қаралды 5 М.
I'm Excited To see If Kelly Can Meet This Challenge!
00:16
Mini Katana
Рет қаралды 31 МЛН