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Willkommen zu unserer Videoreihe „Redispatch 2.0 verständlich erklärt“. Diesmal geht es um die drei Arten zur Berechnung der Ausfallarbeit.
Die Nachberechnung der Ausfallarbeit wird immer nur nach einem Redispatch-Abruf benötigt, und zwar vor allem für Kraftwerke, die dem Prognosemodell zugeordnet sind. Für die Berechnung der Ausfallarbeit wird die sogenannte theoretische Erzeugung ermittelt, d.h. die Leistung, die ohne den Redispatch-Abruf erbracht worden wäre, und zwar unter Verwendung die Höhe der letzten Erzeugung vor dem Abruf oder von real gemessene Wetterdaten. Die Berechnung selbst erfolgt dann nach drei unterschiedlichen Arten, der Spitzabrechnung, der Spitzabrechnung ligth oder der Pauschalabrechnung.
Auch bei Kraftwerken mit fluktuierende Einspeisung, d.h. bei Wind oder Solarkraftwerken, die dem Planwertmodell zugeordnet sind, wird die Ausgleichsenergie benötigt, und zwar für den finanziellen Ausgleich (zum bilanziellen Ausgleich) aufgrund von wetterbedingten Änderungen mit Auswirkung auf die tatsächlich möglich gewesene Kraftwerkserzeugung.
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Herzliche Grüße
Andreas Stephan
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