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Sprechstunde »Fotorecht«: Eure Zuschauerfragen - Blende 8 - Folge 149

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Blende 8

Blende 8

Күн бұрын

Zuschauer fragen - Rechtsanwalt Wolfgang Rau antwortet! In dieser neuen Folge unserer Serie »Sprechstunde: Fotorecht« geht Wolfgang Rau, Präsident des Deutschen Verbands für Fotografie (DVF), wieder auf einige Eurer Fragen ein. Er erläutert unter anderem, was Ihr tun solltet, wenn Dritte Bilder ohne Einwilligung in sozialen Netzwerken posten oder in Publikationen abdrucken. Außerdem widmet er sich dem Thema »Persönlichkeitsrecht«, auch aus Arbeitnehmersicht.
Wichtiger Hinweis:
Um Eure Frage an Herrn Rau zu stellen, nutzt bitte ausschließlich die Kommentarfunktion unterhalb der Folge auf unserer Podcast-Website: foto-podcast.de.... Wenn Ihr Herrn Rau direkt kontaktiert - beispielweise per E-Mail oder über seine Website -, können Euch ggf. Kosten für eine Rechtsberatung entstehen. Im Rahmen des Podcasts kann keine umfassende Rechtsberatung geleistet werden. Wir bitten um Euer Verständnis.
Rechtsanwalt: Wolfgang Rau - Präsident des Deutschen Verbands für Fotografie e. V. (DVF): www.kanzlei-rau...
Deutscher Verband für Fotografie: www.dvf-fotogra...
Den exklusiven Buchauszug zur Folge findet Ihr unter: foto-podcast.de...

Пікірлер: 17
@StefanSchmalhaus
@StefanSchmalhaus 9 жыл бұрын
Die Beantwortung der ersten Frage ging komplett am Thema vorbei. Es ging dem Fragesteller doch wohl offensichtlich um das Fotografieren von Besuchern, die sich in dem Park, Schwimmbad, Zoo usw. aufhalten, und nicht um das Personal des Betreibers.
@BierTrinka
@BierTrinka 9 жыл бұрын
***** genau das denke ich auch, schon allein weil nur der erste Teilabschnitt aus dem Kommentar markiert wurde. Im Zusammenhang mit dem 2. Abschnitt, nämlich dem Verweis auf die AGB wäre das für mich ebenfalls eine interessante Frage gewesen!
@3iPhones1
@3iPhones1 9 жыл бұрын
***** tja da war Herr Rau wohl etwas zu schnell!Ich denke, das man dann auch den Park fotografieren könnte. wenn er zu ist!Oder aber wenn die Besucher Beiwerk sind, muss man nicht fragen.Sonst stell die Frage doch fürs nächstemal, so das erkennbar ist, das es nur rein um die Besucher geht.
@fwkart
@fwkart 9 жыл бұрын
***** Er sprach allerdings vom Persölnlichkeitsrecht was ja letztlich die Frage des Fragestellers beantwortet hat. Also ja, theoretisch müsste der Fotograf ALLE abgelichteten Personen fragen.
@StefanSchmalhaus
@StefanSchmalhaus 9 жыл бұрын
***** ... was in der Praxis allerdings wohl kaum durchführbar sein dürfte. Deshalb wäre die rechtliche Beurteilung dieses Problems schon sehr interessant.
@fwkart
@fwkart 9 жыл бұрын
***** Ja. Aber das spielt doch keine Rolle wie tief man da nachbohren will. Rechtlich gesehen muss man jede einzelne Person nach dem Nutzungsrecht befragen. Solang ein Gesicht zusehen ist und Gewerblich genutzt wird. Anderenfalls gilt die Panoramafreiheit. Also Fotos die du ohne Hilfsmittel auf deinen Beinen im öffentlichen Raum fotografierst. Ich handhabe es generell so das ich Gesichter weichzeichne.
@_thomaslemke_
@_thomaslemke_ 9 жыл бұрын
Thematik 1: Ich fotografiere ein Kunstwerk was sich a) auf einem Privatgrundstück (Vorgarten) befindent (frei sichtbar für jeden Passanten) b) öffentlich zugänglich und fest installiert auf z.B. einem Dorfplatz befindet. Darf ich Fotos, wo das Kunstwerk Hauptgegenstand des Fotos ist, veröffentliche bzw. verkaufen? Thematik 2: Darf ich Fotos von z.B. einem StarWars Spielzeug (was ich mir gekauft habe) verkaufen? Wie verhält sich das Urheberrecht des Fotos mit dem Recht von Hasbro (Spieleherteller) oder Lucasfilms (Schaffer der Spielzeugvorlage)
@WolfDieterHaselsteiner
@WolfDieterHaselsteiner 9 жыл бұрын
Inwieweit sind die Themen in "Fotorecht" auf die österreichische Rechtssprechung übertragbar?
@TheWatershadow
@TheWatershadow 9 жыл бұрын
Guten Tag Herr Rau, ich habe folgende Frage: Wenn ich als Fotograf zu einer Hochzeit bestellt werde und im Vertrag mit dem Brautpaar abgemacht ist, dass ich entstehende Bilder nicht kommerziell, also beispielsweiße zur Eigenwerbung nutzen darf, muss ich dann trotzdem die anderen Gäste der Hochzeit um ihre Erlaubnis fragen? Oder gilt es auch als zeitgeschichtliches Ereignis mit lokalem Bezug? Danke für ihre Videos, weiter so!
@stefankorber4218
@stefankorber4218 9 жыл бұрын
Hallo Herr Rau, Hat eine Prominente Person die Möglichkeit die Vermarktung von Fotos zu verhindern die mit einem Doppelgänger von ihm, zu komerziellen Zwecken aufgenommen wurden? Vielen Dank
@3iPhones1
@3iPhones1 9 жыл бұрын
Hallo Herr Rau, meine Frage ist allgemein und nicht zu Facebook!In wie weit muss ich meine orig. Bilder in dem Fall das zb. Raw/das jpg behalten, um zu beweisen, das es auch meine eigenen Bilder sind.Denn wenn jemand ein jpg runter lädt mit den enthalten Exifdaten, kann er ja auch behaupten es wäre von ihm.Hat er aber das Raw Bild nicht, steht man dann selbst besser da?In wie weit muss ich belegen, das es mein Bild ist?Vielen dank für Ihre Videos bisher!
@3iPhones1
@3iPhones1 9 жыл бұрын
***** dank dir.Mal schauen ob meine Frage dran kommt.Aber dazu meine Raw´s kommen bestimmt nicht in die Cloud.Aber das hält wohl jeder anders.Alles gute für dich..
@limbacher007
@limbacher007 9 жыл бұрын
Ist mit einem TfP-Vertrag grundsätzlich die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen oder ist dieser trotzdem rechtskräftig wenn eine kommerzielle Nutzung drin steht und Model sowie auch Fotograf unterschrieben haben?
@mathiasnohl9566
@mathiasnohl9566 9 жыл бұрын
Mich würde Rechtslage der Kunstfotografie interessieren. Darf ich jegliche, öffentliche Kunst fotografieren und gegebenenfalls veröffentlichen oder nicht? Beispielsweise habe ich gehört, ich denke in einer älteren Folge von Ihnen, dass der Eiffelturm fotografiert werden darf, jedoch nicht nachts da die Beleuchtung von einem Lichtkünstler stammt. Interessant für mich wäre ebenfalls die Verknüpfung zum Schweizer Recht.
@NiKu14111998
@NiKu14111998 9 жыл бұрын
Guten Tag Herr Rau, gibt es rechtliche Probleme, wenn man Sachgegenstände von anderen Personen fotografiert und diese dann im Internet zugänglich macht?
@fabianweber2826
@fabianweber2826 9 жыл бұрын
Vielen dank für die Beantwortung meiner Frage. Ich hätte auch noch weitere Fragen für das nächste Video. Frage 1: Hier geht es im Großen und ganzen um "Personen des Öffentlichen Lebens". Wenn ich als Fotograf eine Öffentliche Sportveranstaltung Fotografiere. Darf ich diese Bilder Veröffentlichen oder nicht? Homepage - Flyer - Visitenkarte - Facebook ect. Frage 2: Auf meinen Touren habe ich bereits viele Bilder erstellt und möchte diese als Plakat, Leinwand ect. Verkaufen. Hier sind auch Bilder von Autos der DTM dabei. Auf den Autos ist Natürlich auch das Logo der Firma Audi und AMG zu erkennen. als Beispiel hier 2 Bilder : facebook.com/FabianWeberFotografie/photos/a.223803781103639.1073741837.147147258769292/481449828672365/?type=1&Theater facebook.com/FabianWeberFotografie/photos/a.223803781103639.1073741837.147147258769292/481477755336239/?type=1&Theater Vielen Dank schon im voraus. Mit freundlichen grüßen Fabian Weber
@doncaron2393
@doncaron2393 9 жыл бұрын
Hallo, ich wohne grenznah und bin also von 3 unterschiedlichen Copyrights betroffen ( D NL B) ich vermute ich bin nicht der einzige der mal in den Nachbarstaat geht und Fotos macht und die auch irgendwo veroffentlicht. Bei mir ist das Wikipedia. Es kommt noch dazu das die Server in den NL sind bzw in den USA. Wie verhindere ich das ich Irgendein Copyright verletzte?
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