Рет қаралды 16,962
Erst monatelang krank sein - und dann auch noch Urlaub wollen! Das mag manchen Arbeitgeber empören, aber auch Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum krank waren, haben ein Recht und einen Anspruch auf Urlaub. Das gilt sogar für Arbeitnehmer, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen und deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Regelung im Arbeitstarif ruht.
Auch dann kann der Chef seinem Mitarbeiter den Urlaub nicht verwehren, wenn der seinen Urlaub rechtzeitig anmeldet.
Wann soll der genesene Beschäftigte aber seinen Urlaub nehmen, wenn das Jahr schon fast vorüber ist? Das hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Jahren entschieden: Wer lange krank war, hat nach Ablauf des Krankheitsjahres noch 15 Monate Zeit, bis sein Urlaubsanspruch endgültig verfällt. In unserem Beitrag geben wir Informationen zum Thema Krankheit und Urlaubsanspruch.
Möchten Sie mehr über uns, den Sozialverband VdK, erfahren? Besuchen Sie gern unsere Website: www.vdk.de/deutschland/
Hier können Sie sich über das Thema Krankengeld informieren: www.vdk.de/deutschland/pages/...