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Der Papst ernennt aus freien Stücken Bischöfe oder Priester seines Vertrauens zu Kardinälen, deren Aufgabe es ist, ihn zu beraten und in der Leitung der Kirche zu unterstützen. Die mit Abstand wichtigste Aufgabe der Kardinäle ist es, nach dem Tod oder Amtsverzicht eines Papstes dessen Nachfolger zu wählen. Seit einer Neuordnung des Kardinalskollegiums durch Papst Paul VI. verlieren Kardinäle mit Vollendung des 80. Lebensjahres das aktive Wahlrecht. Seither spricht man von Kardinal mit bzw. ohne Wahlrecht.
#Kardinal #Bischof #Papst
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