Sachenrecht Folge 2: Besitzformen

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Martin Fries

Martin Fries

Күн бұрын

0:00 Herzlich willkommen!
4:00 Rückblick auf die vorangegangene Einheit
14:49 Überblick über das dritte Buch des BGB
17:45 Warum Besitzrecht?
23:29 Unmittelbarer #Besitz
35:36 #Besitzdiener
49:47 #Besitzmittler
1:06:56 Nebenbesitz
1:10:10 Überblick über alle Besitzformen
1:19:35 Besitzerwerb und Besitzverlust
1:21:08 Übergabe
1:26:47 Erbenbesitz
1:29:08 Zusammenfassung
Die Unterlagen zur Vorlesung gibt es unter www.jura-podcast.de/sachenrecht/.

Пікірлер: 89
@maxmuller9445
@maxmuller9445 3 жыл бұрын
Vielen Dank, dass Sie Ihre Lehre kostenlos auf einer so leicht zugänglichen Plattform zur Verfügung stellen. Inhaltlich top und super verständlich, dazu in einer Audioqualität, die ihres gleichen sucht. Kurz um einfach toll. Da kommt mir lediglich die Frage auf, wieso es meine Uni nicht schafft nach fast einem Jahr online Lehre, Mikrofone für Lehrende zur verfügung zu stellen, bei denen es nicht klingt, als würde ich mich mit den Dozenten über ein Dosentelefon unterhalten.
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Vielen Dank für das nette Feedback und weiter viel Erfolg in Ihrem Studium!
@fritzrottmann2955
@fritzrottmann2955 Жыл бұрын
dem möchte ich mich zu 100% anschließen!!
@Njoumanoura
@Njoumanoura Жыл бұрын
Tausend Dank für das Hochladen. Ich muss es einfach sagen. WENN so schlaue und kluge Köpfe so eine Vielfalt an Wissen frei zur Verfügung stellen. Dann ist das einfach Gottesdienst und sehr löblich. Ich bete für Sie vielen Dank.
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Herzlichen Dank!
@diy-junky
@diy-junky Жыл бұрын
Endlich mal einer, der es geschafft hat, mir den fast abhanden gekommene Glaube an einen möglichen Rechtsstaat zu retten. Diese so unglaublich logisch vorgetragenen Zusammenhänge innerhalb der Rechtsmechanismen wecken in mir die Zuversicht, um mein Recht zu Abwendung eines häßlichen Sichtschutzzauns zu kämpfen. Aber auch die anderen Themen innerhalb des Sachen- u. Besitzrechts klingen interessant und wecken mein Interesse. Es ist ein Segen, dass sie diese ansprechenden u. mit interessanten Beispielen untermauerten Vorlesungen ins Netz gestellt haben. Ich wünsche ihnen viel Kraft u. Gesundheit, damit in in meiner Eigenschaft des technischen Triebtäters, nicht eines Tages gegenüber dem Juristendeutsch ablehnend, dumm u. naiv das Zeitliche segnen muss.
@guntergastner8287
@guntergastner8287 3 жыл бұрын
Schade dass diese Vorlesung nur einmal die Woche ist! Ich könnte sie mir täglich anschauen ... Daumen hoch!
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Herzlichen Dank, das ist sehr nett!
@warcvlt
@warcvlt 3 жыл бұрын
Stimme zu.
@richtigechantalle7654
@richtigechantalle7654 2 жыл бұрын
Endlich raffe ich was im Sachenrecht. Hören Sie nie auf, Ihre Vorlesungen zu halten. :)
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Oh, das freut mich sehr!
@alicia1304
@alicia1304 2 жыл бұрын
Ich dachte tatsächlich das mit mir und dem Sachenrecht wird in diesem Leben nichts mehr. Dank ihnen, weiß ich nun wo ich anknüpfen muss und fange tatsächlich an die Materie zu verstehen! Vielen lieben Dank Ihnen und ein großes Lob!!
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Das freut mich sehr!
@LaLaFeatRoxana
@LaLaFeatRoxana 3 жыл бұрын
Eine sehr gelungene Online-Vorlesung! Vielen Dank, dass Sie uns diese Inhalte völlig frei zur Verfügung stellen. Und auch besten Dank für die konsequente Verwendung des Femininums, es ist eine sehr schöne Abwechslung sich auch mal angesprochen zu fühlen :)
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Die Männer sind schon auch mitgemeint... 😜
@LaLaFeatRoxana
@LaLaFeatRoxana 3 жыл бұрын
@@jurapodcast So ereilt uns das Schicksal des Mitgemeint-Seins alle einmal 😂
@conrad9545
@conrad9545 3 жыл бұрын
@@LaLaFeatRoxana Wenn das der ganze Sinn des generischen Femininums ist, ist die Verwendung des selben ziemlich sinnfrei.
@sunflowercoffee2583
@sunflowercoffee2583 3 ай бұрын
Vielen vielen Dank für diese Vorlesungs-Reihe! :)
@jurapodcast
@jurapodcast 3 ай бұрын
Gern geschehen, vielen Dank für das nette Feedback!
@uk2219
@uk2219 3 жыл бұрын
Sehr gelungenes Angebot ,einfach einmalig ...haben Sie vielen Dank dafür 👍🏻👍🏻
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Vielen Dank für das nette Feedback!
@baris.jura98
@baris.jura98 3 жыл бұрын
Tolle Videoreihe! Verständlich, warum nur positive Bewertungen da sind.
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Herzlichen Dank!
@victoriawolff4162
@victoriawolff4162 3 жыл бұрын
Einfach nur gut! Schaue mir diese Vorlesung parallel zu meiner regulären Veranstaltung an. Wenn ich dann die beiden im Vergleich sehe, dann empfinde ich das hier als Qualitätssteigerung um 100%. Alles was ich bei meiner "regulären" Veranstaltung nicht verstehe, ist hier so kompakt, so interessant, so verständlich dargestellt. Beide Daumen hoch. Vielen, vielen Dank, dass Sie uns Ihre Videos kostenfrei zur Verfügung stellen.
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Herzlichen Dank, das ist sehr nett!!
@clairehagenlocher8109
@clairehagenlocher8109 11 ай бұрын
Sehr tolle Vorlesung und sehr sympathisch und tolle Ausstrahlung ich studiere Steuerrecht und das ist sehr hilfreich für unsere Privatrechtsklausur 😊
@jurapodcast
@jurapodcast 11 ай бұрын
Das freut mich!
@jaquim6383
@jaquim6383 Жыл бұрын
ich hab bei Ihnen endlich den § 868 BGB verstanden! es hat mir sehr geholfen, dass Sie ihn als "konstruierten indirekten Besitz" umschrieben haben. Davor hat das für mich einfach keinen Sinn gemacht, obwohl ich den Schein im Sachenrecht schon lange hinter mir habe.. :D
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Das freut mich doch sehr! 😎
@heyitsvk4283
@heyitsvk4283 3 жыл бұрын
Super erklärt, vielen Dank!
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Gerne!
@pxlknd4419
@pxlknd4419 9 ай бұрын
Ich schreibe aktuell eine Sachenrechtshausarbeit für den großen Schein im Zivilrecht und ich habe damals gar nichts aus meiner Sachenrechtsvorlesung mitgenommen, da der Professor völlig monoton und uncharismatisch war. Ich glaube, diese Vorlesungsserie wird mir den Hintern retten!! Ich bin so dankbar für diese Möglichkeit!
@jurapodcast
@jurapodcast 9 ай бұрын
Das freut mich. Viel Erfolg mit der Hausarbeit! 🍀🍀
@juelzsantana1075
@juelzsantana1075 3 жыл бұрын
Sehr guter und angenehm zu hörender Vorlesungsstil!
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Vielen Dank, das ist sehr nett!
@CG-fg7gb
@CG-fg7gb 2 жыл бұрын
Super Vorlesungsreihe! Vielen Dank.
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Sehr gern!
@fanijustitianie8084
@fanijustitianie8084 2 жыл бұрын
Super Vorlesung! Ich frage mich auch, warum meine Uni so etwas nicht hin bekommt. (Weil sie keinen Herrn Fries hat ;-)) Spaß beiseite. Nein ernsthaft, auch mein Online - Repetitorium L.... kann da nicht mit halten. TOP!!!
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das nette Feedback! 😊
@StylezZofBeyond
@StylezZofBeyond 2 жыл бұрын
Abgesehen von Ihrer überragenden Vorlesung, ist die Tasse im Hintergrund zumindest genauso überragend! :)
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Ja, sie ist nur für meinen Kaffeebedarf etwas klein… 🤭
@sxrah6901
@sxrah6901 Жыл бұрын
Ich bin wirklich dankbar für diese hochgeladenen Vorlesungen, jetzt wird mir das Sachenrecht endlich verständlich näher gebracht 😄
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Das freut mich, viel Freude dabei!
@pokemartin9678
@pokemartin9678 2 жыл бұрын
Gerade in dieser Folge finde ich es sehr angenehm, dass die Folien nicht zu voll gepackt sind, sodass man sich wirklich auf das Wesentliche konzentrieren kann👍
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Vielen Dank für die Rückmeldung!
@morlynn16
@morlynn16 3 жыл бұрын
Vielen Dank für Ihre Tipps am Anfang! (:
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Freut mich, wenn sie helfen!
@garagol9752
@garagol9752 Жыл бұрын
Schade dass sie nicht mein Professor sind.Sehr verständlich und übersichtlich erklärt, vielen Dank!
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Merci bien!
@Motzkopf97
@Motzkopf97 2 жыл бұрын
Super erklärt :)
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Das freut mich!
@headhad2101
@headhad2101 3 жыл бұрын
Bei 47:52 soll das doch sicherliche heißen, dass man trotzdem "Besitzer" sein kann, eben durch die Konstruktion des Besitzdieners - oder sehe ich das falsch? Vielen Dank jedenfalls für Ihre Mühen. Die Beiträge helfen und motivieren sehr. Ach und zu dem Problem mit den Unterlagen - der Link in der Beschreibung verweist auf "sachenrecht/%E2%80%8B". Daher der Fehler beim Versuch des Abrufs. Werden die hinteren Kürzeln beseitigt, ist auch das Problem beseitigt.
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Herzlichen Dank! In der Tat, bei 47:52 muss es "Besitzer" heißen. Und den Link hatte es mir irgendwie zerschossen, ich habe das jetzt korrigiert. :)
@headhad2101
@headhad2101 3 жыл бұрын
@@jurapodcast Freut mich, wenn ich eine Kleinigkeit zurück geben durfte :) Zum großen Dank sind nämlich wir alle Ihnen verpflichtet!
@janesa5097
@janesa5097 Ай бұрын
01:02:40 Also ist die Mieterin sowohl "Besitzmittlerin" ALS AUCH "Fremdbesitzerin"?
@jurapodcast
@jurapodcast 11 күн бұрын
Ganz genau!
@alex.salcedo.foodie
@alex.salcedo.foodie Жыл бұрын
Hallo Herr Fries, wie ist das, wenn eine Person die tatsächliche Tatherrschaft über eine Sache hat und selbst auch Besitzerwille, der Eigentümer die Person aber lieber als Besitzdiener hätte? Kommt es ausschließlich auf den Besitzerwillen der anderen Person an, oder hat u.U. auch der Eigentümer ein Mitspracherecht? Oder ist dieses Fallszenario ohnehin abwegig? Vielen Dank für Ihre Podcasts, diese sind sehr hilfreich!
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Gute Frage! Und klare Antwort: Was der Eigentümer möchte, ist ohne Bedeutung. PS: Ich würde eher von "Sachherrschaft" als von "Tatherrschaft" sprechen, letzterer Begriff ist für das Strafrecht reserviert...
@fabieh2004
@fabieh2004 Жыл бұрын
Hallo Herr Fries, erstmal vielen Dank für ihre tollen Vorlesungen ich verfolge Sie schon seit BGB AT. Jetzt hätte ich aber noch eine Verständnisfrage zur Besitzübergabe Punkt 3: "Auf Veranlassung der weichenden Besitzerin". Hier haben Sie das Beispiel gebildet, dass das Kind ohne Wissen der Mutter übergibt. Würde man hier nicht eigentlich schon bei Punkt 1, also der "Aufgabe jeglicher Sachherrschaft" rausfliegen, da die Mutter diese ja garnicht aufgeben möchte?
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Gute Frage! Wenn ich beim ersten Punkt von "Aufgabe" jeglicher Sachherrschaft spreche, meine ich damit das "Ende" jeglicher Sachherrschaft, manche sprechen auch von "Verlust", wobei mir das zu sehr nach einem versehentlichen Verlieren klingt. So oder so: Ob die bisherige Besitzerin den Sachherrschaftswechsel bewusst initiiert hat, ist nicht schon beim ersten, sondern erst beim dritten Punkt ("Veranlassung") zu prüfen, das ist unstreitig.
@fabieh2004
@fabieh2004 Жыл бұрын
@@jurapodcast Alles klar, vielen Dank!
@janesa5097
@janesa5097 Ай бұрын
00:28:05 Ist eine Mietwohnung nicht eher ein Sachteil, anstatt eine Sache? Es gibt ja in Städten in der Regel mehr Familienhäuser.....
@jurapodcast
@jurapodcast 11 күн бұрын
Gute Frage! Überwiegend begreift man eine Wohnung als eigene Sache bzw. zumindest als separates Besitzobjekt. Besonders gut nachvollziehbar ist das natürlich, wenn an der Wohnung separates Eigentum nach dem WEG besteht.
@petersu1074
@petersu1074 Жыл бұрын
Ich habe eine kleine Verständnisfrage. Kann die selbe Person bezüglich einer Sache sowohl Mitbesitzer, als auch mittelbarer Besitzer sein. Wenn zum Beispiel der Hauseigentümer den Garten mit nutzt, aber die Nutzung auch den Mietern gestattet?
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Ja, das ist durchaus möglich. Und wenn es dann zwei Haus(mit)eigentümer sind, hat man sogar mittelbaren Mitbesitz zugleich mit unmittelbarem Mitbesitz...
@petersu1074
@petersu1074 Жыл бұрын
@@jurapodcast vielen herzlichen Danke für die schnelle Antwort und weiterhin viel Erfolg für Ihre Bemühungen, uns Adepten der Juristerei was beizubringen!
@manfredarnabman1372
@manfredarnabman1372 10 ай бұрын
Hallo Herr Fries, ich habe eine Verständnisfrage: bei der Besitzübertragung nach §854 II BGB ist ja neben der Einigung und tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit für den Erwerber nötig, dass der Veräußerer die tatsächliche Sachherrschaft im übertragenen Umfang aufgibt. Wenn also A und B sich darüber einigen, dass der B das im Wald frei stehende Holz abholen darf, ist dann schon eine Übergabe nach §854 II BGB gegeben? Sieht man dann in der Einigung auch eine Aufgabe des unmittelbaren Besitzes durch A? Beste Grüße aus Münster!
@jurapodcast
@jurapodcast 10 ай бұрын
Gute Frage! Wichtig ist, Einigung und Ausübunge der Sachgewalt voneinander zu trennen; deswegen würde ich es nicht so formulieren, dass in der Einigung eine Besitzaufgabe liegt. Allenfalls könnte man sagen, dass A mit der Einigung zum Ausdruck gibt, dass er die Sachherrschaft aufgibt. Eine kleine, aber wichtige Formulierungsfrage...
@manfredarnabman1372
@manfredarnabman1372 10 ай бұрын
@@jurapodcast und spielt es für die Vereinbarung nach §854 II BGB eine Rolle, ob der Veräußerer, A, unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer des Holzes ist?
@jurapodcast
@jurapodcast 9 ай бұрын
@@manfredarnabman1372 Man kann die Anwendung der Vorschrift auf mittelbare Besitzer durchaus diskutieren. Wenn hier der mittelbare Besitzer für den Besitzübergang grünes Licht gibt, muss man aber zusätzlich noch auf den Besitzmittler schauen.
@manfredarnabman1372
@manfredarnabman1372 9 ай бұрын
@@jurapodcast Auch hierfür herzlichen Dank! Schöne Grüße!
@simonpanzer1299
@simonpanzer1299 Жыл бұрын
Ich rechne nicht mehr mit einer Antwort aber ich versuche es mal trotzdem. Zu der Übergabe haben Sie gesagt, dass der ursprüngliche Besitzer sich keine Sachherrschaft übrig behalten darf. Hierzu das Beispiel mit dem Mieter, der sich von den 4 Schlüsseln einen behält und nur 3 zurückgibt. Das heißt, obwohl die Vermieterin die Schlüsel zurückbekommt, vlt sogar jetzt selber in der Wohnung lebt, also eigentlich die tatsächliche Sachherrschaft über die Wohnung als auch einen Willen zur Sachherrschaft hat, ist sie trotzdem nicht Besitzern geworden, weil der Mieter noch den Schlüssel und somit einen "übrigen Teil" Sachherrschaft hat? Oder habe ich das falsch verstanden und diese Anforderungen beziehen sich nur darauf, ob der Mieter seinen Besitz verloren hat oder Besitzer bleibt (womit dann beiden Besitzer wären?).
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
Genau wie Sie es zuletzt gesagt haben: Die Übergabe setzt mehr voraus als die Einräumung von Mitbesitz oder Nebenbesitz. Es braucht komplette Besitzaufgabe des bisherigen Besitzers. Der eine verbliebene Schlüssel lässt also die Übergabe scheitern.
@simonpanzer1299
@simonpanzer1299 Жыл бұрын
@@jurapodcast Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir nur immer noch unsicher was die Rechtsfolge der gescheiterten Übergabe angeht. Wenn ich es richtig verstanden haben, dann kann unmittelbarer Besitz nach § 854 I BGB nur begründet werden (angenommen es gibt bereits einen Besitzer), wenn eine Übergabe stattgefunden hat. Sprich, bei dem Beispiel oben mit den Schlüsseln scheitert es an der Übergabe, da sich der Mieter einen Schlüssel behält, weshalb die Vermieterin keinen unmittelbaren Besitz erlangen kann. Das scheint für mich etwas kontraintuitiv, da die Vermieterin ja jetzt zum Beispiel selbst in die Wohnung einziehen könnte, womit sie eigentlich die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Sachherrschaftswillen hat, die "volle" Sachherrschaft scheitert dann aber daran, dass der "alte" Besitzer seinen Besitz nicht vollständig aufgegeben hat. Eigentlich soll ja der Besitz die wirkliche Sachherrschaft beschreiben, die in diesem Beispiel meiner Meinung nach klar wieder bei der Vermieterin liegt, zumindest wenn man den Sachherrschaftsanteil betrachten würde, liege dieser sehr viel stärker bei der Vermieterin als bei dem Mieter der nur noch einen Schlüssel hätte, während die Vermieterin selbst dort wohnt. Ich hoffe ich habe mein Verständnisproblem anschaulich erklärt. Vielleicht habe ich es auch komplett falsch verstanden und die Übergabe ist gar keine Voraussetzung für die Erlangung von unmittelbaren Besitz bei Sachen, die vorher in dem Besitz einer anderen Person waren.
@jurapodcast
@jurapodcast Жыл бұрын
@@simonpanzer1299 Die Vermieterin erlangt Mitbesitz (manche würden in diesem Fall auch von Nebenbesitz sprechen, weil kein gemeinsamer Besitzwille da ist). Damit ist sie aber eben auch Besitzerin, nur dass sie den Besitz nicht per Übergabe erlangt hat. Ergibt das so Sinn für Sie?
@simonpanzer1299
@simonpanzer1299 Жыл бұрын
@@jurapodcast Ja, vielen Dank!
@_kc_k172
@_kc_k172 2 жыл бұрын
Entspricht der Teilbesitz dem Alleinbesitz?
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Genau: Teilbesitz = Alleinbesitz an einem Teil einer Sache. Das setzt voraus, dass die Sache teilbar ist. Wenn sie teilbar ist, handelt es sich allerdings dann meist auch um zwei Sachen, insofern kann man wieder daran zweifeln, ob es den Begriff des Teilbesitzes überhaupt braucht. Aber jetzt wissen Sie, was man darunter versteht... :)
@_kc_k172
@_kc_k172 2 жыл бұрын
@@jurapodcast vielen Dank für die schnelle Antwort :)
@warcvlt
@warcvlt 3 жыл бұрын
Top Vorlesung! Kann nur leider die Unterlagen zur Vorlesung nicht abrufen.
@jurapodcast
@jurapodcast 3 жыл бұрын
Die Unterlagen sind unter www.jura-podcast.de/sachenrecht/ frei verfügbar. Wenn der Download nicht klappt, schicken Sie mir bitte einfach mal eine Mail.
@bubgarumbinonvarz1677
@bubgarumbinonvarz1677 2 жыл бұрын
Sagt nicht 90a, dass Tiere keine Sachen sind? Funktioniert das Beispiel, welches er mit dem Hund anbringt? Ich habe keinen! direkten Jurabezug, ich kenne mich da nivht wirklich aus.
@jurapodcast
@jurapodcast 2 жыл бұрын
Ja, nach § 90a BGB sind Tiere zwar keine Sachen, sie werden aber in aller Regel wie Sachen behandelt. Ich weiß nicht mehr genau, an welcher Stelle des Videos ich das erwähne, denke aber, dass ich das ungefähr so gesagt habe.
@BusbyBabe4life
@BusbyBabe4life 8 ай бұрын
Sie sind wunderbar und erklären fast konkurrenzlos gut, jedoch finde ich es sehr bedenklich, dass sie gesetzliche Begriffe in die weibliche Form umformen, das ist meiner Meinung nach keineswegs sachgerecht und wäre in einer Klausur wohl auch nicht zulässig
@jurapodcast
@jurapodcast 8 ай бұрын
Müsste man mal testen in der Klausur… Aber ich sehe schon auch, das macht die Sprache unschön kompliziert. Aus meiner Sicht ist das generische Femininum einfach ein temporärer Denkzettel, den man nicht ewig beibehalten wird. Es bleibt die Herausforderung, dann auf andere Weise auf das Thema Gleichberechtigung aufmerksam zu machen.
@BusbyBabe4life
@BusbyBabe4life 8 ай бұрын
Danke für die Antwort. Man muss natürlich nicht immer einer Meinung sein. Ich finde es einfach bedenklich, wenn man den geschriebenen Gesetzestext umformuliert... Was wirklich zählt ist der Inhalt und der ist bei Ihnen unglaublich gut. Alles Gute!
@jurapodcast
@jurapodcast 8 ай бұрын
@@BusbyBabe4life So schräge Sachen habe ich gemacht? Wusste ich gar nicht mehr…
@VERSUSxMETIN
@VERSUSxMETIN 7 ай бұрын
@@jurapodcast Cringe
@trumpderhampelmann6750
@trumpderhampelmann6750 10 күн бұрын
@@VERSUSxMETIN Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht unbedacht mit Steinen werfen. Jemandem Cringe-Sein vorzuwerfen, während man mit Nightcore-Musik unterlegtem Metin2-Content auf seinem Kanal schwirren hat, ist ein paradebeispielhafter Schuss ins Knie.
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