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In diesem Video sprechen wir über die neue EU-Gebäuderichtlinie und was das für uns als Immobilien-Investoren bedeutet. Welche Gebäude müssen bis wann saniert werden? Und welcher Standard wird verlangt?
Das ist sowohl bzgl. deines schon vorhandenen Immobilienbestandes wichtig, aber auch ganz entscheidend, wenn du neue Objekte prüfst und kalkulierst, die du kaufen möchtest.
Im Video sprechen wir auch über die Chancen, die wir durch die Richtlinie sehen und wie wir unser Suchprofil für Immobilien ausgeweitet haben.
Wir fassen die wesentlichen Punkte kurz u. knackig zusammen, deshalb lohnt es sich für dich, dir dieses bis zum Ende anzuschauen u. uns dann auch deine Meinung zur neuen Richtlinie in die Kommentare zu schreiben.
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▬ Über dieses Video ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Immobilieneigentümer bewegt immer wieder die Frage, welche Objekte bis wann und in welchem Umfang und Standard saniert werden müssen, damit Investoren für ihre bestehenden Immobilien richtig planen und auch neue Objekte richtig kalkuliert können. Mit „richtig“ meine ich, die notwendigen Sanierungen zu kalku-lieren, aber wegen übertriebener Sanierungsüberlegungen auch nicht zu hohe Investitionen einzuplanen. Denn dadurch könntest du gute Deals u. Kaufgelegen-heiten verlieren, weil andere Interessenten realistisch an die Sache herangehen.
Im Zuge der Beratungen wurde die Vorlage der Kommission zur Neuen Gebäude-richtlinie in den langen Verhandlungen dahingehend geändert, dass es nun keine Sanierungspflicht mehr für einzelne Wohngebäude gibt, die zum Beispiel einen bestimmten Energiestandard nicht erfüllen o.a.
Stattdessen wurde in der EU-Gebäuderichtlinie pauschal festgelegt, dass jedes EU-Land den
• Energieverbrauch bis 2030 um 16% gegenüber 2020 reduzieren muss,
• bis 2035 dann um 20-22%.
• Neubauten müssen ab 2030 emissionsfrei sein und der gesamte Gebäu-debestand in der EU bis 2050, dann sollen Gebäude mit Erneuerbaren Energien versorgt werden
Wie diese Ziele erreicht werden, bleibt jedem EU-Land selbst überlassen.
Dieser Kompromiss mit den Zwischenzielen ist insgesamt weniger verbindlich und lässt mehr Spielraum bei der Ausgestaltung als die ursprüngliche Forderung der E-Kommission. Spielraum, um in jedem Land nach den sinnvollsten Lösungen zu suchen, damit das Ziel der Emissionsfreiheit bis 2050 erreicht wird. Die Ausrede mancher Politiker, dass bestimmte Maßnahmen zwingend von der EU vorgeschrie-ben werden, gilt also nicht.
Für Objekte mit schlechten Energiewerten bleibt es natürlich dabei, dass ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Aber es besteht nicht der Druck für den Einzelnen, sein Gebäude bis zu einem bestimmten Datum sanieren zu müssen.
Wie immer bei neuen Gesetzen gibt es natürlich auch kritische und mahnende Stimmen. Der GdW kritisiert z.B., dass die Klimaziele hauptsächlich mit sehr gerin-gem Energie-Restverbrauch von Gebäuden erreicht werden soll, weil die Kosten dafür zu hoch sind u. dadurch zu wenig saniert wird. Stattdessen wird von Fachleu-ten vorgeschlagen, stärker auf den Einsatz Erneuerbarer Energien ohne CO2-Ausstoß zu setzen.
Was unsere Konsequenz aus der neuen Gebäuderichtlinie ist und wie wir unser Ankaufprofil ausweiten, darüber sprechen wir im Video. Sicherlich sind auch einige Anregungen für dich dabei.
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