RÜ-Video 04/21 Kein Anspruch auf sofortige Corona-Schutzimpfung

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Alpmann Schmidt

Alpmann Schmidt

Күн бұрын

Ein Video zu unserer "Entscheidung des Monats" aus unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht 04/21, präsentiert von unseren Repetitoren RA Christian Sommer und RA Horst Wüstenbecker: Kein Anspruch auf sofortige Corona-Schutzimpfung
Herr Wüstenbecker und Herr Sommer sind Verlagsgesellschafter bei Alpmann Schmidt, Mitglieder der Geschäftsleitung und leiten zusammen das Dezernat Öffentliches Recht. In unserem Münsteraner Repetitorium ist Herr Wüstenbecker als Dozent für Öffentliches Recht tätig. Außerdem ist er Herausgeber, Redakteur und Autor der RÜ sowie einer Vielzahl von weiteren Alpmann Schmidt Verlagsprodukten.
Herr Sommer ist ebenfalls Dozent in unserem Münsteraner Schulungszentrum und unterrichtet dort im E1-Examenskurs und im C1-Crashkurs. Im Verlag ist er Autor von Skripten, RÜ-Beiträgen und weiteren Alpmann Schmidt Verlagsprodukten sowie verantwortlich für die fachliche Leitung des K1-Fernklausurenkurses im Öffentlichen Recht.
Die komplette Entscheidung inklusive Lösung findet Ihr auch kostenlos hier zum Nachlesen:
t1p.de/8azm
Viel Spaß!
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Das bietet unsere monatlich erscheinende Ausbildungszeitrschrift RÜ: - Die wichtigsten Entscheidungen des Monats als Klausur - mit Sachverhalt und ausführlicher Lösung im Gutachtenstil.
- Hinweise zu Aufbau, Methodik und typischen Fehlern.
- Kurzkommentare zur systematischen Einordnung und Examensbedeutung.
- Zusammenfassung der neuesten Literatur und Gesetzgebungsreport.
Weitere Informationen zur RÜ gibt es auf unserer Homepage: t1p.de/ivrd
Das Plus für Referendare: Die Kombiausgabe mit RÜ und RÜ2: t1p.de/22eg
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Themen dieses Videos:
00:00 Intro
00:18 Start der Impfkampagnen
01:04 Anordnung einer Impfpflicht rechtlich möglich?
01:44 Keine Impfpflicht vorgesehen
02:11 Gesetzesvorbehalt
02:54 Regelungen zur Impfreihenfolge
03:58 Streitpunkt: Impfreihenfolge. Einstweilige Anordnung möglich?
17:04 Outro

Пікірлер: 10
@MilderJoghurt
@MilderJoghurt 3 жыл бұрын
Wieder ein klasse Video! Respekt auch für die Bearbeitung. Das ist schließlich kein 0815 Video, dass in 10 Minuten geschnitten und produziert ist. Gerne mehr davon! 👍👍
@thomasgartner7866
@thomasgartner7866 3 жыл бұрын
Tolles Video! Die Thematik der Impfreihenfolge wird darin sehr verständlich erklärt. Gerne mehr solche Videos :)
@monsters4637
@monsters4637 2 жыл бұрын
Das ist wirklich so ein hohes Niveau. Ich werde mein Rep bei AS machen, das steht fest.
@sonnenschein4077
@sonnenschein4077 3 жыл бұрын
Tolles Video! Aber könnten Sie bitte die richtige Pdf zu der Entscheidung auf Ihrer Seite verlinken? Vielen Dank im Voraus @Alpmann Schmidt
@BusbyBabe4life
@BusbyBabe4life 3 жыл бұрын
Danke für das Video. Leider stimmt die Verlinkung zur PDF Datei nicht, ich wäre dankbar wenn Sie dies ändern könnten. Liebe Grüße
@ilovelara1000
@ilovelara1000 3 жыл бұрын
Wie würde man die Prüfung denn aufbauen wenn man die Wirksamkeit der VO nicht offen lassen möchte? Würde man den grundrechtlichen Anspruch dann hilfsgutachterlich prüfen? Und wäre das nicht eine objektive Antragshäufung (Haupt- und Hilfsantrag)? Im Prinzip verfolgt sie ja zunächst das Begehren auf Feststellung der Verfassungswidrigleit und subsidiär dann den Anspruch aus der VO/den Grundrechten
@alpmann_schmidt
@alpmann_schmidt 3 жыл бұрын
In einer Examensklausur dürfte der Bearbeitungsvermerk den Zusatz enthalten, dass der Fall "unter allen rechtlichen Gesichtspunkten" zu begutachten ist. Das heißt übersetzt, dass Sie - unabhängig von dem Ergebnis - in Ihrer Begutachtung alle Anspruchsgrundlagen durchprüfen sollen. Die Überschrift "Hilfsgutachten" oder die Einleitung in ein solches ist dann nicht erforderlich. Der Prüfungsansatz entspricht der Sichtweise der Rechtsanwälte, die einen Fall auch nicht nur unter einem Gesichtspunkt beleuchten sollen/dürfen. Eine objektive Antragshäufung läge nicht vor. Diese setzt nach § 44 VwGO das Vorliegen mehrerer Klagebegehren voraus. Eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit wird aber in dem Verfahren nicht verfolgt - es geht nicht um die objektive Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern um einen Anspruch auf Impfung. Verwechseln Sie nicht das Begehren und die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen: Die Verfassungswidrigkeit der CoronaImpfV wird von den Antragstellern geltend gemacht, um einen sofortigen Impfanspruch zu begründen - das ist das eigentliche Ziel! Eine gesonderte diesbezügliche Feststellung streben die Antragsteller nicht an; dies müsste im Sachverhalt deutlicher zutage treten!
@ilovelara1000
@ilovelara1000 3 жыл бұрын
@@alpmann_schmidt Danke! :)
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