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Leider hält nicht jede Beziehung für immer. Nicht jede Ehe und auch nicht jede Partnerschaft - es kommt zur Trennung, was meist schmerzhaft und schwierig ist. Was passiert eigentlich mit einer gemeinsamen vermieteten Immobilie, wenn man sich als Paar trennt? Wer hat welche Ansprüche und wer bekommt was? Wie verhinderst du hohe Verluste, zB. durch Verkauf unter Wert oder Vorfälligkeit? Welche unterschiedlichen Regelungen gibt es zwischen Verheirateten und nicht verheirateten Paaren? Wir haben diese Situation öfter in der Praxis erlebt und geben in diesem Video Tipps aus unserer Erfahrung weiter. Eventuell überlegst du, mit deinem Partner oder deiner Partnerin gemeinsam Immobilien zu kaufen. Oder du hast sogar schon gemeinsame Objekte. Dann solltest du unbedingt 3 Punkte beachten, über die wir im Video sprechen. Und am Ende gibt es als Bonustipp unseren Ansatz, wie wir unsere Mandanten dazu beraten.
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Wir hoffen, dass die Zeit, in der wir nun wegen des Coronavirus zu Hause bleiben mussten, nicht zu Streit und Trennungen geführt hat, sondern dass wir neu gemerkt haben, wie wichtig der Zusammen-halt und Halt ist, den wir uns in Familien und Partnschaften geben. Trotzdem, auch wenn in einer Beziung alles gut läuft, ist es wichtig, beim gemeinsamen Kauf von Immobilien darüber nachzudenken, was im Fall einer Trennung passiert und bestimmte Dinge von vornherein zu regeln. Dazu geben wir im Video praktische Tipps und berichten von einem Beispiel aus unserer Praxis.
Besitzverhältnisse von unehelichen Partnerschaften sind vom Gesetzgeber erheblich weniger geschützt als bei Ehelpaaren, bei denen ohne Vertrag automatisch der Zugewinn gilt. Nicht selten kommt es bei Ex-Partnern dazu, dass keiner von beiden die Kosten und Bankraten übernehmen möchte. Dann kommt es zum Chaos - auch im Umgang mit dem Mieter- , eventuell zu negativen Schufa-Einträgen und zu Zwangsmaßnahmen. All das kostet beide Partner Zeit, Geld und Nerven. Aber auch die Frage, was mit der Immobilie passiert, wenn einer der unverheirateten Partner stirbt, sollte bedacht werden. Denn rechtlich gesehen ist der überlebende Partner nicht erbberechtigt und hat keine Ansprüche.
Das spricht nicht grundsätzlich gegen einen gemeinsamen Erwerb von unerheirateten Partnern nach Miteigentumsanteilen, aber zeigt, dass bestimmte Dinge beachtet werden sollten. Genau um diese Gestaltungsfragen geht es im Video. Wir sprechen darüber, wie die Haftungen gegenüber der Bank vernünftig geregelt werden können und welche vertraglichen Vereinbarungen geschlossen werden sollten. Bis hin zum Testament und Erbvertrag, aber auch zu Überlegungen hinsichtlich Risikolebensver-sicherungen etc.
Wir sind natürlich keine Rechtsanwälte oder Steuerberater und leisten keine konkrete Rechts- oder Steuerberatung, sondern geben Anregungen und Ideen aus unserer Praxis weiter.
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