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Kapitel:
00:00 - Intro
00:08 - Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
01:39 - Welche unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
02:42 - Welchen inhaltlichen Anforderungen muss ein Arbeitszeugnis genügen?
04:14 - Wohlwollen oder Wahrheit?
Stand: 08.08.2023
Laut § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Des Weiteren regelt der § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG), dass auch Auszubildende einen entsprechenden Anspruch haben.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis beinhaltet zweifelsfreie Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie Angaben der Person des Arbeitnehmers, also den Namen, Vornamen und Beruf. Hingegen umfasst ein qualifiziertes Zeugnis i. S. d. § 109 Abs. 1 S. 3 GewO zusätzlich noch Angaben über Leistung und Verhalten (sog. „Verhalten und Führung“).
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