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Ziel des bEM ist es den betroffenen Arbeitnehmern zu helfen, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. So steht es in §167 Abs. 2 SGB IX. Hierfür müssen die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit herausgefunden und Lösungen erarbeitet werden. Das geht selbstverständlich nur im Gespräch mit dem erkrankten Kollegen.
Was aber ist bei solchen bEM-Gesprächen zu beachten, damit das gewünschte Ziel auch tatsächlich erreicht werden kann?
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